Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.
Von Richard Schmitt
Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.
Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.
Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.
Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.
#188MussWeg
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) June 3, 2026
Einige Staatsanwaltschaften werden jetzt darüber nachdenken müssen, ob sie Tim Kellner, Dr. Markus Krall, Beatrix von Storch, Dr. Paul Brandenburg, Dr. Maximilian Krah, Naomi Seibt, Max Roland, Benedikt Brechtken und meine Wenigkeit wegen Majestätsbeleidigung anklagen… https://t.co/N8mtpinIli
Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.
Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.
