Klagen wegen Beleidigung als Geschäftsmodell? Das wird von kritischen Juristen besonders der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann immer wieder vorgeworfen. Diese hat aktuell laut Rechtsanwalt Markus Haintz einen Strafantrag für die Aussage “peinlich, diese Transfrau” zurückgezogen, nachdem sie vom Gericht als Zeugin geladen wurde.
“Die FDP-Politikerin zieht ihren Strafantrag für die Aussage „Peinlich, diese Transfrau“ gegen unseren Mandanten zurück, nachdem sie vom LG Heilbronn als Zeugin vor Gericht geladen wurde”, berichtet Haintz.Media. Strack-Zimmermann (“StraZi”) werde demnach die Kosten des Strafverfahrens für beide Instanzen tragen müssen.
Rechtsanwalt Markus Haintz zieht aus diesem Verhalten klare Schlüsse: “Dieser Fall zeigt, dass der FDP-Politikerin Beleidigungen völlig egal sind. Sie möchte damit nur zivilrechtliche Geldentschädigungen durchsetzen und sich bereichern”, schrieb er auf X.
Die Kriegstreiberin Strack-Zimmermann zieht ihren Strafantrag für die Aussage „Peinlich, diese Transfrau“ gegen unseren Mandanten zurück, nachdem sie vom LG Heilbronn als Zeugin vor Gericht geladen wurde.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) January 20, 2026
StraZi wird die Kosten des Strafverfahrens für beide Instanzen tragen… https://t.co/e0bOgGPd1r pic.twitter.com/dgPjoiRcgc
Strack-Zimmermann sorgt mit der Masse an Anzeigen, die sie wegen angeblicher Beleidigungen stellt, seit 2024 für Schlagzeilen. Hunderte Strafanzeigen stellt sie den Berichten nach im Monat; von Februar 2023 bis September 2024 sollen es 1.894 Anzeigen gewesen sein. Die Kanzlei von Markus Haintz verteidigte schon zahlreiche Bürger in derartigen Fällen von angeblicher Beleidigung und “Majestätsbeleidigung” (§ 188 StGB); viele davon betrafen Äußerungen gegen Strack-Zimmermann. Die Arbeit des Juristen und seines Teams für die Meinungsfreiheit zahlt sich aus: StraZi muss immer wieder gerichtliche Niederlagen einstecken.
Haintz hat einen Rat für weitere Betroffene: “Jeder, der aufgrund eines Strafantrags von Strack-Zimmermann wegen Beleidigung verfolgt wird, sollte sich auf ihre Rücknahme des Strafantrags in der Strafsache vor dem Landgericht Heilbronn, Aktenzeichen 6 NBs 151 Js 13090/24, berufen und eine Einstellung des Verfahrens beantragen, da sich ‚StraZi‘ durch die tatsächlichen oder vermeintlichen Beleidigungen offenkundig nicht in ihrer Ehre gekränkt sieht.”
Es ging im Fall der “Transfrau”-Aussage um viel Geld: Haintz erörterte weiter, dass der Mandant erstinstanzlich vom Amtsgericht Brackenheim zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 150 €, insgesamt also 4500 €, verurteilt worden war. Ursprünglich sei der Fall sogar nach § 188 StGB angeklagt worden, also wegen sogenannter „Majestätsbeleidigung“ – und das, obwohl der Beitrag laut Akte lediglich 29 Ansichten hatte. Im Strafbefehl seien sogar 50 Tagessätze zu je 150 € festgesetzt worden, also eine Geldstrafe über 7500 €.
