Auch Staatsrechtler nach Compact-Verbot fassungslos: Nancy Faeser endgültig rücktrittsreif?

Bilder: Faeser via U.S. Department of Homeland Security (DHS), Public domain, via Wikimedia Commons, Hintergrund via pvproductions / freepik

Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der selbst linksradikale Wurzeln nachgesagt werden, funktioniert ihre Behörde zu einer sozialistischen Faust gegen Meinungsfreiheit und -vielfalt um. Im K(r)ampf gegen Rechts werden dabei auch rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten. Ist das mutmaßlich rechtswidrige „Compact“-Verbot ihr letzter Stolperstein?

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Kein Bundesinnenminister der letzten Regierungen hat seine Behörde mit einer solchen ideologischen Inbrunst geführt wie die linksradikale Nancy Faeser. Eine SPD-Politikerin, die für das linksextreme Antifa-Magazin „VVN-BdA“ einen Gastbeitrag schrieb und mit aller Vehemenz einen K(r)ampf gegen Rechts führt. Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt scheinen dabei unerwünscht – ungeachtet dessen, ob überhaupt eine juristische Strafbarkeit vorliegt.

Auf dem linken und dem islamistischen Auge blind, konzentriert sich ihr Ministerium samt Behördententakeln wie dem Bundesverfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) lediglich auf konservative und rechte Personen, Gruppen, Vereinigungen, Medien und Parteien. Das wahrscheinliche Ziel: eine sozialistische Gleichschaltung. Selbst beim sonst so regierungstreuen ZDF wurde Faesers fragwürdiges Demokratieverständnis offen kritisiert.

Doch nun hat sie mit dem laut Juristen wahrscheinlich ohnehin rechtswidrigen Verbot des „Compact“-Magazins wohl endgültig den Vogel abgeschossen. Selbst Staatsrechtler kritisieren diesen Schritt massiv. Ganz zu schweigen davon, dass die Vorabinformation über die Razzien ganz offensichtlich einigen Medien zugespielt wurde. Wie sonst konnten einige Mainstream-Journalisten auch gleich umfangreiches Bildmaterial von den staatlichen Übergriffen erstellen und schon frühmorgens ausführliche Berichte publizieren? Dies dürfte eine Straftat sein: eine Verletzung des Dienstgeheimnisses. Dafür sind sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass Ministerin Faeser rücktrittsreif ist. Unabhängig davon, wie man zu Jürgen Elsässer und dessen „Compact“-Magazin steht, gelten auch für ihn und sein Unternehmen rechtsstaatliche Prinzipien, die nicht verletzt werden dürfen. Wer diese Grundsätze mit Füßen tritt, hat auf dem Posten des Bundesinnenministers auf jeden Fall nichts zu suchen.

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