Verfassungsbeschwerde gegen Bundestag: Art. 146 Grundgesetz soll endlich aktiviert werden!

Bild: freepik / tiko33

Uwe Kranz hat mit dem Rechtsanwalt Friedemann Willemer, der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie mehreren Bürgern am 13. September beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag erhoben. Der Hintergrund: Der Artikel 146 Grundgesetz soll endlich aktiviert werden, sodass das deutsche Volk als alleiniger Träger der Staatsgewalt seine Verfassung beschließen kann. Wie wichtig diese Möglichkeit wäre, haben die vergangenen Jahre wohl eindrücklich gezeigt.

Nachfolgend lesen Sie die entsprechende Pressemitteilung:

Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag wegen Untätigkeit bei Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz

Friedemann Willemer, Rechtsanwalt aus Zittau, hat mit Uwe Kranz, ltd. Ministerialrat a. D., und der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie weiteren 35 Bürgern am 13. September beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Über diese Beschwerde soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, nach über 30 Jahren Untätigkeit seit der Vollendung der Einheit Deutschlands Artikel 146 Grundgesetz endlich zu aktivieren und damit dem deutschen Volk als alleinigem Träger der Staatsgewalt, die Möglichkeit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Die Bürgerinitiative „GemeinWohlLobby“ hat mit Unterstützung von über 4000 Bürgern durch eine Petition zu einer direktdemokratischen Verfassungsgebung bereits am 20. September 2022 die Bundestagsfraktionen aufgefordert, ein Ausführungsgesetz zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages des Artikels 146 Grundgesetz zeitnah in den Bundestag einzubringen. Ohne Reaktion!

Damit die Bevölkerung ihre volle Handlungsfreiheit laut Völkerrecht wahrnehmen kann, soll das geforderte Gesetz das Verfahren einer Verfassungsgebung durch das Volk bestimmen. Das Gesetz soll u. a. regeln, dass nach einer öffentlichen Debatte von mindestens einem Jahr eine Abstimmung über das Grundgesetz stattfindet. Das deutsche Volk, von dem originär alle Staatsgewalt ausgeht (Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 GG), soll danach frei entscheiden können, ob das Grundgesetz durch eine andere Verfassung abgelöst oder u. U. mit Ergänzungen als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten werden soll.

Bisher hat sich der Gesetzgeber unter Missachtung der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und der vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes geweigert, sein bei Abfassung des Grundgesetzes gegebenes Versprechen einzulösen, dass das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung in Vollzug der Präambel a.F. und Artikel 146 a.F. über seine Verfassung in freier Entscheidung abstimmt.

Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ haben in Artikel 146 GG bestimmt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen an das deutsche Volk sollte am Tag seiner Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden. Dieses Versprechen hat der Deutsche Bundestag bis heute nicht eingelöst. Aus diesem Grund wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Hier der Link zur Verfassungsbeschwerde: https://gemeinwohl-lobby.de/artikel-146-gg/

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