Der Chefredakteur der linkstendenziösen aber grundsätzlich solide Arbeit leistenden Aufdecker-Plattform ZackZack, Dr. Thomas Walach, hat sich auf Twitter zu zwei äußerst ungustiösen Wortmeldungen hinreißen lassen, die man auf Verwirklichung von § 111 StGB „Üble Nachrede“, § 283 StGB „Hassrede“ und § 282 StGB „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen“ untersuchen sollte.
Vorweg, wir gehen davon aus, dass wie üblich nichts herauskommen wird. Linker Hass gilt in Österreich zumeist als Kavaliersdelikt – andersherum wäre es ein Kapitalverbrechen, das vom BVT zu verfolgen ist. Selbstverständlich gilt für ZackZack Chefredakteur Walach die Unschuldsvermutung, bis ein ordentliches Gericht etwas anderes feststellt. Der Journalist wurde laut Augenzeugen schon mehrfach in Begleitung von Linksradikalen in der Öffentlichkeit gesehen. Das Medium ZackZack wird vom ehemaligen Grünen Dr. Peter Pilz herausgegeben.
Hass und Spott für Gewaltopfer
Walach bezog sich in seinen Postings nach seinen eigenen Worten auf Alexander Ehrlich, der in der Nacht von gestern auf heute von einem Linksradikalen im Umfeld der Wiener Gay Pride niedergeprügelt wurde. Der Vorfall wurde per Livestream festgehalten, es handelte sich um einen gezielten, vorsätzlichen Angriff auf den bekannten Aktivisten. Dieser ging zu Boden, wurde nach eigenen Aussagen schwer verletzt (Report24 berichtete). Zum aktuellen Zeitpunkt haben 60-70 Menschen die Meinungsäußerungen Walachs zustimmend markiert. Eine große Öffentlichkeit ist also verwirklicht worden.
Schadenfroh bis Gewalt begrüßend
Dem Chefredakteur des bekannten Online-Portals ZackZack wurde der Sachverhalt offenbar bekannt und er sah sich zu zwei „schadenfrohen“ Postings bemüßigt. Darin bezeichnete er Ehrlich, wenn man die Postings im Zusammenhang betrachtet, ziemlich direkt als Nazi. Die Aussage wurde durch ein Bild der Landung der Alliierten in der Normandie unterstrichen. Dies ist nach aktueller rechtlicher Situation in Österreich allerdings der Vorwurf einer mit 10 Jahren Haft bedrohten Straftat, nämlich jener der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Man kann Mag. Alexander Ehrlich mögen oder nicht, nachdem der Aktivist allerdings selbst aus dem linken Eck kommt und dort über Jahrzehnte fest verwurzelt war, wird sich zu diesem Vorwurf wohl eher kein Tatsachensubstrat finden lassen. Der Rest des „lustigen“ Postings, wie es im Titelbild dieses Berichtes zu sehen ist, kann vom Leser darüber hinaus als Gutheißen einer Gewalt-Straftat interpretiert werden.
Im Zuge der „Meinungsverschiedenheiten“ rund um die Corona-Maßnahmen sind viele Linke dazu übergegangen, alle inhaltlichen Gegner pauschal als Nazis zu denunzieren. Bei ihren Hassorgien setzen Sie sich aktuell bewusst für Kapitalismus und das System ein. Es ist davon auszugehen, dass in besetzten Häusern und diversen Kellern nun feixend für diese Twitter-Wortmeldungen applaudiert wird – in einer rechtsstaatlichen Demokratie sollte für Gewalt in der politischen Auseinandersetzung aber kein Platz sein.
Verhandlung zu möglichen Straftaten fraglich
Es darf davon ausgegangen werden, dass Walach es mit seiner Position vor einem ordentlichen Gericht nicht leicht hätte – doch er kann sich freuen. Mag. Alexander Ehrlich gibt an, zurzeit kein Geld für eine gerichtliche Verfolgung der beleidigenden Äußerungen seiner Person zur Verfügung zu haben. Wie so oft wird also linke Agitation zu Lasten unschuldiger Andersdenkender ohne richterliche Würdigung bleiben, diese politische Seite darf sich weiterhin im Besitz voller „Narrenfreiheit“ wähnen.
Es gilt unter Linksradikalen als weit anerkannter Konsens, dass Gewalt gegen politische Gegner legitim ist. Speziell in Deutschland kommt es in jüngster Zeit in diesem Kontext häufig zu schwerer Körperverletzung, Folter und Mordversuchen. In Österreich wurde gerade auf einen FPÖ-Politiker ein Mordanschlag verübt. In einem Rechtsstaat müsste die Staatsanwaltschaft und die Polizei alles Menschenmögliche tun, um Gewaltaufrufe und die Ausübung von Gewalt zu verhindern. Handelt es sich um linke Täter, ist hier keine besondere Eile zu erkennen.
Ob Walach diese oder andere Gewalttaten mit seinen Postings verharmlost oder gutheißt, wollen wir nicht abschließend beurteilen, das steht uns auch nicht zu. Wie eingangs erwähnt, gilt bis zu einem Richterspruch die Unschuldsvermutung. Wenn die ersten Stimmen verklausuliert oder offen nach Gewalt grölen, heißt es aber rechtzeitig zu sagen: „Wehret den Anfängen!“