Sechs Jahre lang soll ein 42-jähriger Syrer seine drei Söhne massiv misshandelt haben. Der Höhepunkt der Gewalt war eine fünfeinhalbstündige Prügelattacke auf seinen zwölfjährigen Sohn mit mehr als 100 Schlägen: Das Kind wurde brutal ausgepeitscht. Nun wurde der Mann in Wien zu zehn Jahren Haft verurteilt. Auch die Mutter erhielt eine Strafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Wegen jahrelanger schwerer Gewalt gegen seine Kinder ist ein 42‑jähriger Syrer am Wiener Landesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Seine 40‑jährige Ehefrau erhielt wegen schwerer Körperverletzung durch Unterlassung eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, wie die „Krone“ berichtet.
Die Staatsanwaltschaft warf dem arbeitslosen Mann vor, seine drei Söhne im Alter von mittlerweile zwölf bis 17 Jahren über einen Zeitraum von sechs Jahren immer wieder schwer misshandelt zu haben. Als Anlässe dienten unter anderem schulische Probleme, Ungehorsam oder unerlaubtes Fahrradfahren.
„Das heute ist kein alltäglicher, kein gewöhnlicher Fall“, erklärte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn. Es handle sich um ein Ausmaß an Gewalt und Misshandlung, das seinesgleichen suche.
Mehr als 100 Peitschenhiebe am ganzen Körper
Den Höhepunkt der Misshandlungen bildete ein Vorfall vom 12. Juli 2026. Der jüngste Sohn war trotz eines Verbots mit dem Fahrrad gefahren und dabei von einem Auto angefahren worden. Der Zwölfjährige blieb unverletzt.
Als der Vater davon erfuhr, soll er völlig ausgerastet sein: Statt seinen Sohn nach dem Unfall zu trösten, schlug er fünfeinhalb Stunden lang auf ihn ein. „Er hat das Kind ausgepeitscht. Er hat das Kind gefoltert“, schilderte die Staatsanwältin die Tat. Erst als Nachbarn die Polizei alarmierten, endete die Gewalt. Der Vater wurde festgenommen.
Ein Gerichtsmediziner stellte später am gesamten Körper des Zwölfjährigen Spuren von mehr als 100 Peitschenhieben fest. „Ich hab’ solche Fotos in dieser Form noch nie gesehen“, erklärte die Anklägerin.
Auch die beiden älteren Brüder berichteten von jahrelangen Misshandlungen. Die Kinder beschrieben ein regelrechtes Ritual: Der Vater habe sie mit der flachen Hand, einem Gürtel oder einem Ladekabel geschlagen und zwischendurch Pausen eingelegt, um sich selbst von den Anstrengungen zu erholen.
Mutter griff nicht ein
Mitangeklagt war auch die 40-jährige Mutter. Sie soll während der stundenlangen Misshandlung nicht eingegriffen und auch keinen Notruf abgesetzt haben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe der Vater sogar angekündigt, den Zwölfjährigen notfalls so lange zu schlagen, bis er tot sei.
Der Angeklagte bestritt diese Drohung und spielte die Gewaltvorwürfe herunter (oder ließ sie herunterspielen, denn seine Angaben mussten laut Berichterstattung übersetzt werden). Er habe seine Söhne höchstens ein- bis zweimal geschlagen, erklärte er zunächst. Erst auf wiederholte Nachfragen des Richters räumte er ein, dass es „hin und wieder“ Gewalt gegeben habe. Dabei habe er lediglich mit der flachen Hand zugeschlagen. Zum Vorfall vom 12. Juli sagte er: „Ich war nicht bei Sinnen.“
Der Verteidiger der Mutter forderte einen Freispruch. Seine Mandantin habe sich angeblich stets um die Kinder gekümmert. Er stellte infrage, welche konkreten Maßnahmen ihr während der Gewalttat zumutbar gewesen wären.
Zehn Jahre Haft für den Vater
Im Prozess wurden die Aussagen der drei Söhne stundenlang unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt. Am Abend verkündete das Schöffengericht schließlich die Urteile: Der Vater erhielt wegen fortgesetzter Gewalt zehn Jahre Haft. Der gesetzliche Strafrahmen beträgt in diesem Fall fünf bis 15 Jahre.
Die Mutter wurde ebenfalls anklagekonform verurteilt und erhielt ein Jahr bedingte Haft. Die drei Söhne und ihre jüngere Schwester leben derweil weiterhin bei der Mutter in einer Zweizimmerwohnung im 14. Wiener Gemeindebezirk. Die Frau befand sich während des Verfahrens nicht in Untersuchungshaft.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Offen bleibt, warum diese Personen sich überhaupt in Österreich befinden dürfen und inwieweit sie den Steuerzahlern auf der Tasche lagen. Die Haftstrafe des Vaters dürfen in jedem Fall die Österreicher finanzieren. Und da wundert sich die Politik, dass die Bürger immer vehementer Abschiebungen von migrantischen Straftätern fordern?