Wer darf überhaupt Staatsbürger werden? Die Republik missachtet ihre eigenen Gesetze

Symbolbild: KI

In Wien ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen zwei albanischstämmige Ex-Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde. Sie sollen Aufenthaltstitel und österreichische Staatsbürgerschaften verkauft haben. Grund genug, sich einmal anzusehen, wer eigentlich österreichischer Staatsbürger werden darf.

Ein Kommentar von Chris Veber

In Wien laufen Verfahren gegen eine leitende Mitarbeiterin der MA35 und einen ihr unterstellten Referatsleiter. Es soll Turbo-Verfahren gegen Schmiergeld und Austro-Pässe gegen Bares gegeben haben. Beide MA35‑Angestellten sind den Job los, für beide gilt die Unschuldsvermutung, ein Urteil gibt es noch nicht. Die Staatsbürgerschaft der albanischstämmigen Mitarbeiter wurde nicht bestätigt oder dementiert.

Mal abgesehen davon, dass ein Staat, der seine ureigensten hoheitlichen Aufgaben möglicherweise an Nicht-Staatsbürger abgibt, sich selbst aufgegeben hat, sollten wir uns ansehen, wer in Österreich laut dem Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 überhaupt berechtigt ist, ein Bürger der Republik Österreich zu werden.

Wer den Pass will, muss zehn Jahre rechtmäßig und ununterbrochen im Land leben. Er muss Deutsch mindestens auf dem Niveau B1 nachweisen und über die demokratische Ordnung und Geschichte Österreichs Bescheid wissen. Er muss sich selbst erhalten können, und zwar ohne die Sozialhilfe einer Gebietskörperschaft in Anspruch zu nehmen. Er muss unbescholten sein, keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, kein anhängiges Strafverfahren im In- oder Ausland, nicht einmal schwere Verwaltungsübertretungen dürfen vorliegen. Er darf keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung nahestehen, muss eine bejahende Einstellung zur Republik haben und darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein. Ein Aufenthalt, der auf Täuschung beruht, ist übrigens nicht rechtmäßig. Eine Staatsbürgerschaft, die durch falsche Angaben oder das Verschweigen erheblicher Tatsachen erlangt wurde, kann entzogen werden. So weit, so logisch und selbstverständlich.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer von der Sozialhilfe lebt, darf nicht Staatsbürger werden. Wer Dolmetscher braucht, darf nicht Staatsbürger werden. Wer Straftaten begeht, darf nicht Staatsbürger werden. Wer die Hamas oder den syrischen Al-Kaida-Präsidenten feiert, darf nicht Staatsbürger werden. Wer – wie 40 % der jungen Muslime – in Umfragen zugibt, die Scharia über die österreichischen Gesetze zu stellen, darf nicht Staatsbürger werden. Wer bei der Einreise nach Österreich oder der Beantragung der Staatsbürgerschaft gelogen hat, zum Beispiel zu seinem Alter, seinem Fluchtgrund oder seinem Einkommen, darf nicht Staatsbürger werden. Diese Menschen müssen das Land wieder verlassen. Sollte ihnen die Staatsbürgerschaft widerrechtlich verliehen worden sein, muss diese wieder aberkannt werden. Es gibt kein Menschenrecht auf ein Leben in Österreich, das ist ein Privileg, das von der österreichischen Bevölkerung zuerkannt werden muss.

Wenn ich mir die Meldungen von syrischen Zuwanderern, die 9000 Euro Sozialhilfe beziehen, von den Messerangriffen, von den Pro-Hamas-Demonstrationen und von allem, was bei der Migration in Österreich sonst so schiefläuft, ansehe, dann frage ich mich, wie diese Menschen an Aufenthaltstitel oder Staatsbürgerschaft gekommen sind. Ob der österreichische Staat seine eigenen Gesetze noch ernst nimmt.

Wer zu uns kommt, weil er unsere Art zu leben liebt, der mehr zur Gemeinschaft beiträgt, als er entnimmt, der keine Verbrechen begeht, keine Terroristen feiert und nicht die Scharia einführen will, der ist willkommen. All die Migranten, die einen positiven Beitrag zu unserer (!) Gesellschaft beitragen können und wollen, die sind in Österreich herzlich willkommen.

Der Rest nicht. Der muss das Land wieder verlassen. Egal, ob ihm korrupte Wiener Behördenmitarbeiter oder linkswoke Spinner vorher noch einen Pass verpasst haben oder nicht.

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