Digitale ID startet 2027 in Deutschland: Bahn frei für Überwachung und Verhaltenssteuerung?

Symbolbild: KI

Die deutsche Version der Europäischen Brieftasche für die Digital ID startet am 2. Januar 2027: „d-you“ soll der Name der Anwendung sein. Doch schon jetzt wird vor den Risiken gewarnt: Die Verbraucherzentrale prangert Möglichkeiten zur umfassenden Profilbildung der Nutzer sowie Beeinträchtigungen der freien Meinungsäußerung und des Schutzes vor Tracking und Überwachung an. Andere Kritiker weisen bereits auf Möglichkeiten zur Verhaltenssteuerung der Bürger hin.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme des Multipolar-Magazins:

Berlin. (multipolar) Die geplante Einführung der digitalen Brieftasche stößt auf Kritik. Die in Deutschland unter dem Titel „d-you“ firmierende Anwendung soll am 2. Januar 2027 starten. Es handelt sich um die deutsche Version der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität, kurz „EUDI-Brieftasche“ genannt. Wie die EU-Kommission erklärt, muss jeder Mitgliedstaat seinen Bürgern „mindestens eine EUDI-Brieftasche bereitstellen“. Dabei müssen sich alle Länder nach denselben Standards und Spezifikationen richten. Die Brieftasche bündelt von Behörden sowie privaten Unternehmen autorisierte persönliche Dokumente, darunter den Führerschein, Personalausweis, Zeugnisse und Fahrkarten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband äußert sich in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf des „Digitale Identitätengesetzes“, das die konkrete Ausgestaltung der digitalen Brieftasche bestimmt. Die Organisation weist auf die Risiken hin, die mit der Verknüpfung von Daten in der Brieftasche einhergehen. Denkbar sei etwa „eine umfassende kommerzielle Profilbildung“. Zudem wird kritisiert, dass die Nutzung von Pseudonymen zum Start der Brieftasche nicht möglich sei. Erfolge die Identifizierung des Nutzers mit dessen Klarnamen, beeinträchtige das die „freie Meinungsäußerung“ sowie „den Schutz vor Tracking und Überwachung“.

Das Gesetzesvorhaben unterminiere zudem das Konzept der Datensparsamkeit. Dieser Ansatz sieht vor, dass möglichst wenige personenbezogene Daten verarbeitet werden. Anfangs sei es Nutzern jedoch nicht möglich, lediglich ausgesuchte Identifikationsmerkmale offenzulegen – etwa, ob die Person ein bestimmtes Alter erreicht hat, ohne das genaue Alter zu übermitteln. Der Kabinettsentwurf des „Digitale Identitätsgesetz“ sehe zudem die verpflichtende Integration des biometrischen Lichtbilds vor. Hierfür bestehe keine Notwendigkeit, da die entsprechende EU-Verordnung Nutzern die Möglichkeit einräume, gegen die Speicherung eines Lichtbilds zu optieren. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, die Verwendung eines Fotos „im Kontext der Altersverifikation“ zu untersagen.

Die auf die Interessenvertretung für digitale Grund- und Freiheitsrechte spezialisierte Organisation „epicenter.works“ aus Österreich reichte im Laufe der Jahre mehrere Stellungnahmen zu den entsprechenden EU-Verordnungen für die digitale Brieftasche ein. Im Juni kritisierte die Organisation das Vorgehen der Europäischen Kommission: Sie bekenne sich regelmäßig zu Datenschutz und Nutzerkontrolle, verabschiede jedoch „technische Regeln, die genau diese Ziele in der Praxis untergraben“. So gebe es zum Beispiel „keine brauchbare Pseudonymität“, allerdings „Schlupflöcher für Big-Tech-Konzerne“: Google sei bereits daran gelegen, sich „im europäischen Digitalidentitäts-Ökosystem festzusetzen“.

Das Bundesdigitalministerium verweist auf die Freiwilligkeit der deutschen digitalen Brieftasche und betont die „hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards”. In einer Pressemitteilung werden die Partner aufgezählt, die zum Start der Brieftasche mit eigenen Anwendungen vertreten sein werden – unter anderem Hochschulen wie die Technische Universität München und die Freie Universität Berlin sowie Privatunternehmen, beispielsweise die Drogeriemarktkette Rossmann und das Telekommunikationsunternehmen Vodafone. Dass staatliche Stellen mit privatwirtschaftlichen Anbietern eine Allianz im gleichen Ökosystem eingehen, birgt dem Psychologischen Psychotherapeuten Andreas Heyer zufolge die Gefahr einer Verhaltenssteuerung der Bürger. Das betreffe etwa die Realisierung von Konzepten wie „Social Credit Scores“ – also Belohnungs- oder Sanktionssysteme für bestimmte Verhaltensweisen – oder individuell festgelegten CO2-Budgets.

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