Im Protokoll vom 25.3.2020 fand sich in den Protokollentwürfen eine Anmerkung, die es „nicht in die finale Version geschafft hat“. Das liest sich zunächst recht locker, ist aber ein skandalöser Prozess. Dadurch wird belegt, dass sich RKI und Regierung während der vorgeblichen „Pandemie“ nicht nur schändlich verhalten haben, sondern selbst in ihren internen Protokollen manipuliert haben, um Spuren zu verwischen. Man muss davon ausgehen, dass alle Finalversionen der Protokolle diese „Korrekturen“ erfahren haben.
Am 23. Juli 2024 wurden Protokolle und Zusatzunterlagen veröffentlicht, welche von einer nicht näher bezeichneten Quelle aus dem RKI selbst stammen sollen. Sofern diese Dokumente echt sind, illustrieren sie ein viel größeres Problem als die lange Wartezeit auf die Veröffentlichung dieser Unterlagen. Denn eigentlich hätten diese Protokolle der Besprechungen während der Zeit der angeblichen „Pandemie“ penibel genau geführt werden müssen.
Sie sollten alle medizinischen und wissenschaftlichen Überlegungen und Diskussionen auflisten, die zu allen Pandemiemaßnahmen geführt haben, darunter massive Einschränkungen der Grundrechte. Es verdichtet sich das Bild, das Kritikern ohnehin von Anbeginn an klar war: Es gab diese gefährliche Pandemie nicht, sie wurde durch politische Entscheidungen und „gekaufte Experten“ künstlich herbeigeredet.
Die Entwürfe der Protokolle, von denen auch einige geleakt wurden, zeigen einen Redaktionsprozess, während dem die ohnehin lückenhaften und spärlichen Mitschriften noch weiter reduziert worden sind. Ob dieser Vorgang strafrechtliche Überlegungen erlaubt, ist uns als österreichische Redaktion mit Blick auf die deutsche Verwaltung unbekannt. Das Bauchgefühl sagt jedenfalls, dass solche Vorgänge hoch kriminell sind, wenn damit Masken- und Testfolter für Kinder und Freiheitsberaubung für gesunde, unschuldige Menschen begründet wurden.
So wies „Ute“, – gemeint ist wohl einmal mehr Dr. Ute Rexroth, am 25. März darauf hin, dass es gewagt sei, eine Kausalität zwischen Pandemiemaßnahmen und deren scheinbarer Wirkung herzustellen. Denn man befände sich am Ende der Grippesaison. Damit wird klar, dass zumindest Teilen des RKI völlig bewusst war, dass man die alljährliche Grippewelle zu einer „Covid-19- Pandemie“ umbenannt hat.
Im gesamten Entwurf wird immer wieder darauf hingewiesen und aufgezeigt, dass das „Sinken der Infektionsraten“ wohl saisonal bedingt ist. Zeitgleich wird auf H1N1 hingewiesen – den gewohnten Grippeerreger, der in den kommenden Winter angeblich kaum noch in Erscheinung trat. Ebenso fehlt der Satz „Insgesamt ein Effekt, dass akute respiratorische Erkrankungen weniger werden.“
Report24 hat bereits anhand des Protokolls vom 23. Juli herausgearbeitet, wie innerhalb des RKI gekürzt und zensiert wurde. Diese Praxis ist unbedingt im Hinterkopf zu behalten, wenn man die vorliegenden Dokumente bewertet. Es ist zu befürchten, dass alle Protokolle innerhalb des RKI überarbeitet und bereinigt wurden. Es stehen aber nicht für alle Tage auch die Entwürfe und Zwischenversionen zur Verfügung. Tatsächlich müsste man hinterfragen, ob das RKI über ein revisionssicheres Archiv verfügt. In Folge könnte gerichtlich angeordnet werden, dass für jeden Tag alle Versionen, vom ersten Entwurf bis zum letztendlich freigegebenen Protokoll herauszugeben sind.
Zur weiterhin sehr interessanten Rolle der Frau Dr. Ute Rexroth, interimistische Leiterin der Abteilung für Infektionsepidemiologie, haben wir im oben verlinkten Text einige Überlegungen angestellt.