Dass Lockdown-Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 sinnlos waren, darf als bewiesen gelten. Das hat ein Gericht in England aber nicht davon abgehalten, nun einen 72-jährigen Mann zu einer Haftstrafe zu verurteilen, weil er es im Lockdown 2020 gewagt hatte, im Club eines Schießstands Fleischpasteten und Wein zu verkaufen. Der zuständige Richter empörte sich über den mangelnden Kadavergehorsam des Senioren und ignorierte die warnenden Hinweise darauf, dass dieser seit Verfahrensbeginn vor lauter Stress bereits mehrere Herzinfarkte erlitten hat.
Der 72-jährige Maurice Snelling hatte 2020 die Tier-3-Lockdownbestimmungen am Cloudside Schießstand verletzt, indem er im zugehörigen Club Wein und Hackfleischpasteten servierte. Lokale durften zu dieser Zeit nur Essen zum Mitnehmen anbieten.
Snelling wird vorgeworfen, in weiterer Folge Beweise vernichtet zu haben, indem er die für die Videoüberwachung des Platzes zuständigen Anbieter kontaktierte und darum bat, die entsprechende Festplatte aus dem System zu entfernen. Die Firma soll daraufhin die Polizei kontaktiert haben.
Der 72-Jährige gab an, dass ihm wegen der CW12-Postleitzahl des Clubs nicht bewusst gewesen sei, dass der Platz zu Staffordshire gehörte: Im Nachbarbezirk Cheshire galten nämlich nur Tier-2-Bestimmungen und der Verkauf wäre erlaubt gewesen. Der Richter hielt das aber für unglaubwürdig und empörte sich über das Verhalten des Seniors, das er als „anti-Establishment“ bezeichnete. Der 72-Jährige möge es nicht, wenn man ihm sage, was er tun soll, beklagte der Richter – ganz so, als wäre das das wahre Verbrechen, dessen Snelling sich schuldig gemacht hatte.
Pikant: Snellings Verteidiger wies darauf hin, dass sein Klient nicht nur tatsächlich dachte, dass das Gelände zu Cheshire gehöre – auch setze ihm der Stress durch das Verfahren gesundheitlich schwer zu. Er soll seitdem mehrere Herzinfarkte erlitten haben; die Prognose sei düster. Den Richter interessierte das nicht – er erwiderte, die Straftat „treffe das Herz der Justiz“. Es bleibt wohl zu hoffen, dass der 72-Jährige in der Haft keinen tödlichen Infarkt erleiden wird.