Am 8. März 2021 wurde von der Menschenrechtsaktivistin Sarah Luzia Hassel-Reusing eine von der Stiftung Corona Ausschuss unterstützte Beschwerde beim UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht, deren Gegenstand die Corona-Massnahmen sind. Detailliert wird darin ein breites Spektrum an Menschenrechtsverletzungen ausgeleuchtet und der Bogen zu psychischer und physischer Folter gespannt. Mit einer raschen Bearbeitung der Beschwerde ist indes nicht zu rechnen, da derzeit, wie seitens der Vereinten Nationen mitgeteilt wurde, beim Menschenrechtsrat ein Bearbeitungsstau von sechs bis zwölf Monaten vorliegt.
Wie auf Hassel-Reusings Seite „Unser Politikblog – Bewegung für Mensch und Erde“ beschrieben, geht es bei ihrer Menschenrechtsbeschwerde um „den Menschenversuch mit genverändernden MRNA-´Impfstoffen´ und dessen ungeklärten Risiken insbesondere bzgl. ADE, Autoimmunerkrankungen und Fortpflanzungsfähigkeit, um die Anwendung der Schockstrategie auf die Bevölkerung, um Isolation und Maskenzwang, und was das mit psychischer und physischer Folter zu tun hat, sowie um die Ärzteverfolgung in Deutschland. Außerdem wird dargelegt, dass die Sterblichkeit und die Infektiösität von Sars-Cov-2 viel niedriger ist als ursprünglich propagiert, und werden die Mängel des PCR-Test und das Fehlen eines Isolats erläutert. Desweiteren macht die Beschwerde auf die Betrebung aufmerksam, der WHO im Pandemiefall die Macht zur Erteilung verbindlicher Auflagen zu erteilen, eine Machtkonzentration, die endlose Shutdowns noch leichter macht, und was nicht zum heutigen an Immanuel Kant orientierten Aufbau der Uno passt.“
Die Beschwerde kann hier nachgelesen werden:
Unterstützung durch den Corona-Ausschuss
In Vertretung des gesamten Teams der Stiftung Corona Ausschuss bringt Dr. Reiner Fuellmich dem UNO-Menschenrechtsrat zur Kenntnis, dass inzwischen mehr als einhundert international anerkannte Wissenschaftler, Fachärzte, Ökonomen, Anwälte und andere Experten vom Ausschuss interviewt wurden, um folgende Fragen zu klären:
- Wie gefährlich ist das neuartige Coronavirus tatsächlich?
- Wie verlässlich ist der Drosten-PCR-Test?
- Wie viel gesundheitlicher und wirtschaftlicher Schaden wird durch die Anti-Corona-Massnahmen weltweit angerichtet?
Die Ergebnisse besagter Interviews können in Kurzform folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Die Gefährlichkeit des neuartigen Coronavirus liegt nicht über jener einer gewöhnlichen Grippe. Sogar die WHO erkennt eine Infection Fatality Rate IFR / Infektionssterblichkeit von grob 0,14% an.
- Der Drosten-PCR-Test ist nicht in der Lage, etwas über Infektionen auszusagen (und ist darüber hinaus nicht für diagnostische Zwecke zugelassen).
- Der infolge der Anti-Corona-Massnahmen entstandene gesundheitliche Schaden (inklusive Todesopfer) und wirtschaftliche Schaden (inklusive Vernichtung von Betrieben) ist nicht bezifferbar.
Aus diesen Gründen unterstützt die Stiftung Corona Ausschuss die Beschwerde.
Das Unterstützungsschreiben kann hier nachgelesen werden:
Schock, Folter und Nahrungsmittelentzug
Ende März richtete sich Hassel-Reusing mit Bezugnahme auf die in Deutschland von Bund und Ländern beschlossene „Osterruhe“ direkt an Bundeskanzlerin Merkel. Erstmals war außerhalb von Sonn-und Feiertagen an einem Gründonnerstag der Einkauf von Lebensmitteln untersagt worden. Zwar wurde der Beschluss kurze Zeit später wieder zurückgenommen.
Der Menschenrechtsaktivistin geht dies jedoch nicht weit genug. Sie wirft den Verantwortlichen vor, zusätzlich zur bereits bestehenden Instrumentalisierung der Angst sich nun auch noch der Nahrungsmittelversorgung als politischem Element zu bedienen und verweist neben Art. 1 Abs.1 Grundgesetz – „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ – auf die Anti-Folter-Konvention CAT der Vereinten Nationen.
In Art.2 der Anti-Folter-Konvention der UNO wird festgelegt:
- Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Massnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern.
- Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.
- Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.
„Will die Bundeskanzlerin unsere Nahrung als Druckmittel missbrauchen, um der deutschen Bevölkerung die Teilnahme am irreführend als Impfung deklarierten, das menschliche Genom manipulierenden, mRNA-Versuch aufzuzwingen?“ begehrt Hassel-Reusing zu erfahren. „Von wem kommen die Empfehlungen, auf die Bevölkerung Schockmassnahmen und Foltermethoden (Isolation, Wahrnehmungsmonopolisierung, induzierte Debilität und Erschöpfung, Drohungen, gelegentliche Vergünstigungen, Allmachtsdemonstration, Erniedrigung und Erzwingung trivialer Forderungen) anzuwenden, gesunde Menschen als krank zu erklären und jetzt auch noch die Nahrungsmittel zur politischen Waffe zu machen?“
Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof
Hassel-Reusing rief im November der Vorjahres in einer Pressemitteilung dazu auf, Zeugenaussagen zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit ihrem Mann bereitete sie eine Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen „Anwendung der Schockstrategie unter dem Deckmantel von Corona“ vor. Ihren Ausführungen zufolge hatten die Massnahmen die Schwere eines Verbrechens an der Menschlichkeit erreicht (Art.7 Römisches Statut).
Ziel dieser Anzeige, so Hassel-Reusing, ist es, die Aufmerksamkeit einerseits auf die Verantwortlichen zu richten, welche „die Wahrnehmung von Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern manipulieren.“ Zusätzlich wolle man auch jene, in deren Interesse dies geschieht, in den Fokus rücken.
„Es handelt sich nach unseren Erkenntnissen um eine Vielzahl von eher privaten Tätern, die ihre Leute zum Teil auch an staatlichen, medialen und internationalen Schaltstellen haben, und die genauen Identitäten einiger Haupttäter werden sich vermutlich erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen,“ führte die Menschenrechtsaktivistin damals aus.
Argumentiert wird, dass Zivilisten durch ein systematisches, weite Bereiche des Lebens betreffendes politisches Vorgehen nachhaltig geschädigt werden. Konkret nennt Hassel-Reusing die Einzeldelikte Tötung, Freiheitsentzug, Folter, Verfolgung und schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit. Die Anwendung dieser Schockmassnahmen, so die Überzeugung der Anzeigenstellerin, ist nicht der Besorgnis um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geschuldet. Es gehe vielmehr darum, „den Macht-, Ideologie- und Politinteressen unterschiedlicher, einander überschneidender privater Kreise“ zu dienen.