Vor einem Jahr: Drostens wirre Erklärung seines “zufallsbehafteten” PCR-Tests

Bild: Hintergrund freepik / Posting von Drosten von Twitter

Der PCR-Test von Christian Drosten gilt seit Anbeginn der Pandemie als Goldstandard für den Nachweis von Corona-Infektionen. Dass dies fehlerhaft und falsch ist, klären mittlerweile immer mehr ordentliche Gerichte auf der ganzen Welt. Wichtige Verfahren sind hierzu auch in den USA anhängig. Nach genau einem Jahr spülte die nie vergessende Müllhalde “Internet” eine bizarre Äußerung Drostens wieder an die Oberfläche.

Da spielt der Zufall mit

“Völlig klar”, sagt Drosten, bei dem massive Zweifel bestehen, ob er seinen Doktortitel und somit die Professorenwürde zu Recht trägt. Seine Doktorarbeit war lange Zeit “verschollen“, das Wiederauftauchen ist mit vielen Fragen verbunden. Eine Habilitation gibt es nicht.

Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnissen kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.

Christian Drosten, 13. April 2020, Twitter

Test mal so, mal so – einfach mal alle wegsperren

Also, nochmals wiederholt: Der PCR-Test, mit dem man laut Meinung der Corona-Hysteriker und Lockdown-Befürworter Infektionen und “kranke” Menschen feststellen könne, kann “mal positiv, mal negativ” ausfallen. Oder auch zweimal negativ, dann positiv. Aber das heißt nichts. Ein ebenso aufschlussreiches Interview mit Drosten erschien bereits 2014 in der Wirtschaftswoche. Damals hielt Drosten den Test für untauglich für eine Diagnostik, da das Vorhandensein einiger Virenfragmente im Mundraum keinerlei Aussage über Infektion oder Infektiosität eines Menschen zulassen. Irgendwann in 2020 war dann alles anders. Da rollte dann aber auch das große Geld.

Auf dieser Basis wurde die Weltwirtschaft vernichtet und ein Jahr lang den Menschen ihre Grundrechte entzogen. Dem ist kaum noch etwas hinzuzufügen (was nicht das Wiener Verwaltungsgericht geklärt hätte).

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