Ach, Sie können mit dieser Zahlenkombination nichts anfangen? Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon. Obwohl sie diesen Namensteil „Gesundheit“ eigentlich schon lange nicht mehr verdient, sie dient nämlich nicht der Weltgesundheit, sondern der Überwachung, der Kontrolle und der Verfolgung der Patienten, den Profitinteressen der Pharma- und Finanzriesen dieser Welt. Es handelt sich um ICD-Codes, mit denen künftig Ungeimpfte diskriminiert werden sollen.
Ein Gastartikel von Uwe Kranz, mit freundlicher Genehmigung, zunächst erschienen auf Ansage.
Und so ganz nebenbei dient die WHO auch den eigenen Interessen der WHO-Bediensteten, und den damit auf angenehmste Weise verbundenen Pfründe, Pöstchen und internationalen Annehmlichkeiten, die man sich so ja nicht jeden Tag gönnt: Sekt-Empfänge, Party-Snacks, Dinner, Business-Class-Reisen (Flugreisen, versteht sich), First-Class-Hotels, Immunität obendrein, alles in allem eine hochbezahlte Tätigkeit mit minimaler Verantwortlichkeit.
Das „Z“ ist ein Zeichen (neudeutsch: Meme), das Sie auch auf keinen Fall mit russischen Panzern oder Militärfahrzeugen in Verbindung bringen oder gar auf Ihr Auto, eine Demo-Fahne oder auf Ihr T-Shirt aufmalen sollten, zumindest nicht in Deutschland. Das könnte unmittelbare strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Sie könnten ja damit den völkerrechtlichen Angriffskrieg Russlands gutheißen wollen – obwohl, „Zorro“ hatte ja auch seine „Z“-Signatur gerne auf Wänden und Menschenhaut verewigt und gilt weltweit als Freiheitsheld. Heute wäre er auf der Liste der „Most Wanted Terrorist – Dead or Alive“ , weil sein Meme, zumindest nach Auffassung der Wiesbadener Justiz, die Begehung eines Tatbestandes nach § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfüllt hätte (Mord, Totschlag, Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen bzw. ein Verbrechen der Aggression). Die Stimmung in der deutschen Jurisprudenz steht spätestens seit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom 01.09.2017 (NetzDG) auf Sturm und Zerstörung des Rechtsfriedens. Der Z-Attentäter und Störer des öffentlichen Friedens kam übrigens mit einem blauen Auge davon (1.500 € gemeinnützige Spende & Trageverbot für das Shirt). Oder haben Sie vergessen, dass das „Z“-Wort in einigen deutschen Städten inzwischen stringent „geächtet“ wurde, weil es mit der Verfolgung und dem Genozid im Nationalsozialismus eng verbunden ist und eine lange Geschichte der Entmenschlichung aufzeigt (Porajmos/Gypsi Holocaust)?
Das alles hat die WHO aber nicht davon abgehalten, im Januar 2022 mit der Einführung des ICD-Codes 11 eine neue „Krankheitsgruppe“ einzuführen und ihr den Code „Z28.0“ zu geben, der auf Ihrer Krankenakte oder Ihrem Arbeitsunfähigkeits-Attest (AU) eingetragen wird, wenn Sie zwar gesund sind, aber aus bestimmten Gründen eine oder mehrere Impfung(en) nicht haben wollen oder wollten.
Wieder einmal hat die WHO bewiesen, dass sie Sinn für subtilen, nein, eher zynischen Humor hat. Mit dem Z-Wort wurden früher Menschen wegen ihrer Abstammung als Sinti und Roma stigmatisiert und gekennzeichnet, heute gibt die WHO gesunden Menschen einen Z-Code, kennzeichnet sie wie der Bauer sein Vieh, um den jeweiligen Impfstatus erkennen zu können.
Eigentlich ist der ICD-Code (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ein weltweit anerkanntes System, mit dem medizinische Diagnosen einheitlich benannt werden, um eine „Internationale Klassifikation der Krankheiten“ und evidenzbasierte gesundheitspolitische Entscheidungen zu gewährleisten. Neben der weltweit neuen Version ICD-11 bleibt die deutsche Version von ICD 10 für eine Übergangsfrist von fünf Jahren weiterhin gültig und damit die Grundlage für die derzeitig gültige Verschlüsselung.
Die Erfassung der Gesunden
Die große „Z“-Gruppe gibt es zwar schon seit Längerem, vor allem z. B. für Reihen- und Nachuntersuchungen oder bei Personen ohne Beschwerden oder wegen fehlender Diagnose. Was aber die neue Untergruppe „Z 28.0 ff.“ so “auszeichnet“, ist, dass sie eine Menschengruppe signiert und stigmatisiert, die aus verschiedenen Gründen, z. B. des Glaubens, einer bekannten Kontraindikation (Allergien, Unverträglichkeiten), einer Erkrankung, einer sonstigen Vulnerabilität, einer Schwangerschaft oder einer Überzeugung einer oder mehreren Impfungen nicht zustimmen kann, will oder mag. Das ist gutes Menschenrecht, denn das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ist ein herausragendes Grundrecht. Niemand darf jemandem eine Spritze in den Arm jagen, wenn er das nicht will, schon gar nicht eine Spritze mit genmanipulierenden Substanzen (mRNA), die nachweislich weder wirklich wirken noch schützen, aber definitiv toxische Wirkungen aufweisen und das Heilsversprechen einer Immunisierung nicht erfüllen. Im Detail:
- Mit Z 28.0 werden Menschen gekennzeichnet, die aufgrund von Kontraindikationen eine Impfung ablehnten;
- Mit Z 28.1 werden Menschen gekennzeichnet, die sich gegen die Impfung entschieden haben, aus Gründen der Überzeugung oder des Gruppendrucks;
- Mit Z 28.2 werden Menschen gekennzeichnet, die sich der Impfung “aus anderen, nicht spezifizierten Gründen” verweigern;
- Mit Z 28.8 werden Menschen gekennzeichnet, bei denen die Impfung „aus anderen Gründen“ (außer in den Fällen von Z 28.2) nicht durchgeführt wurde;
- Mit Z 28.39 werden Menschen gekennzeichnet, denen ein “sonstiger Impfstatus”, attestiert wird – dieser umfasst auch die Fälle des “Status der säumigen Impfung” und des “Status des verfallenen Impfplans”.
Sie sehen, die WHO hat an fast alles gedacht. Alle ungeimpften Gesunden werden nach und nach erfasst, bei jedem Arztbesuch wegen Kreislaufproblemen, Zucker, „Rücken“ oder Fußpilz fragt der freundliche Haus- oder Klinikarzt scheinbar belanglos „en passant“ nach dem werten Befinden und Impfstatus – und der Patient berichtet brav, wie es um sein „Impfheil“ steht. Der wird dann mit dem Z28-Code erfasst. Dabei geht es nicht um Krankheiten. Dabei geht es um Angriffe auf unsere Freiheitsrechte, um die persönliche Entscheidung über die eigene Gesundheit und um das eigenverantwortliche Wohlergehen.
Keiner ahnt, dass wegen dieser heimlichen Erfassung in den USA schon Lehrer entlassen wurden, die solche „Problemcodes“ aufwiesen. Dabei gibt es inzwischen viele Personen, deren Geheim-Codes (pc, ineligible, problem code, PNOB, pr-code, no hire/inquiry) und deren Biomarker (FA) dem FBI (Federal Bureaux of Investigation, Bundespolizei) oder dem DOJ (Department of Justice, Justizministerium) übersandt wurden, weil sie der -inzwischen für illegal erklärten- Impfpflicht nicht nachgekommen seien. Seit dem 8. Februar läuft deshalb z. B. in New York eine Klage entlassener Arbeitnehmer gegen das NYC DOE (Department of Education) (The New York City Department of Education, UFT, Problem Code, and Perpetual Fog Machine Continue To Prevent Unvaxxed Employees From Working | Advocatz).
Deutscher Wegbereiter einer solch umfassenden Gesundheitsdaten-Erfassungs-Politik war schon das am 29. Dezember 2015 in Kraft getretene „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“. Es hat die ersten Weichen für den Aufbau der angeblich sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer digitaler Anwendungen gestellt. Ziel dieses Gesetzes war es vordergründig, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.
Elektronische Gesundheitsakte
Daraus erwuchs die Planung der elektronischen Gesundheitsakte, die alle Diagnosen, Befunde, Therapien und Medikationen eines Patienten ab 2024 zusammenführen, Doppelerfassungen/-maßnahmen vermeiden, Behandlungen effizieren, elektronische Arztbriefe ermöglichen und Notarzteinsätze optimieren soll. Soweit löblich. Wie so oft: „Wo ein Trog ist, suhlen sich die Schweine“, formulierte es einst ein ranghoher Datenschützer bei einer Berliner Sicherheitskonferenz. Angestrebt ist nämlich der gläserne Patient, die E-Identity. Nach dem Willen des Gesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach sollen diese Daten sogar der forschenden Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt werden – etwa um Abwanderung von Pharmaunternehmen zu verhindern, Patienten sollen sogar noch nicht einmal dagegen Widerspruch einlegen können (wenn sie es überhaupt jemals erfahren), was klar verfassungswidrig sein dürfte (zwei Klagen sind derzeit anhängig).
Global Digital Health Certification (GDHC)
Ein deutscher Irr- und Sonderweg? Mitnichten. Wir Deutschen wollen nur mal wieder Musterschüler eines von der WHO generalstabsmäßig vorbereiteten und bald einzuführenden Systems der globalen digitalen Gesundheitsbescheinigung sein. Muttis Liebling! Schon am 13.11.2022 wurde dies beim Global-Digital-Health-Certification-Gipfel (GDHC) der B20 in Indonesien durchgewunken, der Business-„Stimme“ der G-20-Staatenlenker (About B20 : B20 TOKYO). Damit sollen mit der Zertifizierung die Untersuchungs-, Impfstoff-, Prophylaxe- und Genesungsbescheinigungen eingeführt werden, natürlich um die grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Freizügigkeitsrechte leichter einschränken zu können; denn Aufenthaltsorte und Gesundheitszustand von Reisenden können dann minutengenau festgestellt und zu unmittelbaren Reisebeschränkungen, Flugverboten, Festnahmen und Zwangs-Quarantänen führen.
Das ist ein durch die Hintertür eingeführtes Social Credit System – und das ist nur die Spitze des Eisbergs, deshalb muss man sich der Digitalisierung im Gesundheitssystem grundsätzlich verweigern. Denn: Wann kommt die Erfassung mit dem neuen Z8.03-Code, der eine Angabe-Verweigerung erfassen wird?
„The Big Catch-up“?
Kennen Sie die Initiative „The Big Catch-Up“? Diese Initiative wurde im 24.04.2023 von der WHO gemeinsam mit den „üblichen Verdächtigen“ (UNICEF, GAVI und der Bill & Melinda Gates Stiftung (BMG)) gestartet, um den dramatischen Rückgang der Impfwilligkeit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in mehr als 100 Staaten, zu bekämpfen. Angeblich seien dadurch Krankheiten wie Masern, Diphterie, Polio und Gelbfieber weltweit deutlich angestiegen. Nun wollen WHO & Co wenigstens die Impfquoten bei Kindern wieder in die Höhe treiben, möglichst über die Vor-Covid-Quoten hinaus, um damit die Ziele ihrer Immunisierungs-Agenda 2030 (IA2030) doch noch zu erreichen – oder um die Millionen überschüssiger Impfdosen sozusagen in letzter Minute vor dem Verfallsdatum zu retten.
„Catastrophic Contageon“
Wie gut, dass die WHO gerade rechtzeitig (am 23.10.2022) in Brüssel ihre Stabs-Übung „Catastrophic Contageon“ (Katastrophale Ansteckung) abgehalten hatte. Schwerpunkt der Übung war die Impfung von Kindern und Jugendlichen. Teilnehmer, außer den üblichen Verdächtigen (WHO, BMG und John-Hopkins-Center for Health Security), waren die offiziellen Vertreter der Staaten Angola, Indien, Liberia, Nigeria, Ruanda, Singapore – und Deutschland? Nein, niemand aus Deutschland war offiziell anwesend, nur Frau Dr. Johanna Hahnefeld, als persönliche Expertin eingeladen und auf Kosten der BMG reisend. Dass sie so nebenbei auch die RKI-Vizepräsidentin und Abteilungsleiterin des RKI-Zentrums für Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG) ist, wird ebenso verschwiegen, wie ihre Aufgabe, die WHO-Stabsstelle „Pandemic Hub“ in der Abteilung ZIG zu leiten – eine Einrichtung, die Kritiker als Geheimdienst der WHO bezeichnen. Weil sie nur persönlich eingeladen war, verschweigt sie ihrem Arbeitgeber die gewonnenen Erkenntnisse und daher weiß die Bundesregierung auf Anfragen auch nichts über das Ergebnis der Übung zu berichten; sie verweist auf das John-Hopkins-Center.
O, heilige Einfalt und kognitive Arroganz der Macht.
Uwe Kranz ist Gründer und ehemaliger LKA-Chef Thüringens und langjähriger nationaler Experte bei Europol, schreibt als Experte in Sicherheits- und Terrorismusfragen in zahlreichen Publikationen.