Die kritiklose Akzeptanz der Corona-Regeln der Regierung scheint mehr und mehr nachzulassen. Die Brandmarkung aller Test-Positiver als ansteckende Gefährder gerät ins Wanken: So entschied das Oberlandesgericht Linz, dass die Missachtung einer auferlegten Quarantäne nicht zwingend eine Verurteilung nach sich zieht. Denn dabei komme es sehr wohl auch darauf an, wie hoch die Viruslast im Körper und wie ansteckend eine Person tatsächlich ist.
Im fraglichen Fall ist ein 24-Jähriger zwei Tage vor offiziellem Ende seiner Quarantäne zur Bezirkshauptmannschaft gegangen, wo sich neun Personen aufgehalten haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Wels sah hier eine Gefährdung anderer Personen durch übertragbare Krankheiten.
Das Landesgericht Wels hat den Strafantrag jedoch abgewiesen. Ob der 24-Jährige überhaupt ansteckend war, ist nämlich unklar: Das soll nun mit einem Gutachten geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, doch selbst die Oberstaatsanwaltschaft hielt laut Kronen-Zeitung fest, dass „nicht jede Infektion einer Person an SARS-CoV-2 eine potenzielle Ansteckungsgefahr für andere bedeutet“.
Das Oberlandesgericht konstatierte: „An einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt es, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht.“ Wer nicht ansteckend ist, gefährdet auch keine andere Personen. Die Ansteckungsgefahr hängt dabei von der Viruslast im Körper ab.
Um diese zu erfassen, wird der CT-Wert herangezogen, also die Anzahl der Durchläufe beim PCR-Test, die notwendig sind, um SARS-CoV-2 in einer Probe nachzuweisen. Ab einem bestimmten CT-Wert gilt die Viruslast als so gering, dass eine Infizierung anderer Personen nicht möglich ist. Die Krone zieht dafür einen Wert von über 30 heran – Studien haben allerdings ergeben, dass schon bei einem Wert über 24 kein vermehrungsfähiges Virus mehr nachweisbar ist. Auf diese Zahl berief sich auch das Verwaltungsgericht Wien in seinem Sensationsurteil vom März.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts könnte weitreichende Folgen haben und seinen Teil dazu beitragen, die falsche Interpretation von PCR-Testergebnissen in der sogenannten Corona-Krise zu stoppen. Und auch für all jene, die als gefährliche Quarantänebrecher beschuldigt werden, weil sie es beispielsweise wagten, den Müll rauszubringen, verspricht das Urteil neue Hoffnung…