Viele Menschen sind mit der Berichterstattung des ORF unzufrieden und verzichten lieber auf TV- und Radio, als die ORF-Gebühren zu entrichten. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Public Health Experte und ehemals Kurz-Mitglied des Corona-Krisenstabs, Dr. Martin Sprenger, eine ORF-Beschwerde plant, da er den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verletzt sieht. Kurz danach werden nun für eine weitere sogenannte „Popularbeschwerde“ Unterschriften zur Unterstützung gesammelt. Dieses Mal geht es um die Darstellung des ORF zu den Impfschäden.
Am 30. Dezember 2022 berichtete der ORF in mehreren Rundfunk- und Fernseh-Nachrichten, dass rund 1.600 Anträge zur Anerkennung eines Impfschadens eingebracht wurden. Nur 50 davon seien finanziell abgegolten worden. Diesen 50 Fällen stünden 20 Millionen verabreichte Impfdosen gegenüber, die „komplikationslos verabreicht“ worden seien. Diese Berichterstattung widerspricht nicht nur der Beobachtung vieler Menschen, sie lässt sich auch anhand von Zahlen und Fakten widerlegen, meint Bernhard Costa, Sprecher des Vereins Wir-EMUs: „Erstens werden bei weitem nicht alle Verdachtsfälle von Impfschäden gemeldet und nur ein Bruchteil davon geht den steinigen Weg einen Antrag auf Entschädigung zu stellen und zweitens waren laut einer parlamentarischen Anfrage noch am 5. Oktober rund 1.500 Anträge nach dem Impfschadengesetz gar noch nicht behandelt. Seitdem die Covid-Impfstoffe verabreicht werden, explodieren die Anträge geradezu. Gab es früher um die 20 Anträge pro Jahr, waren es in den ersten 9 Monaten des Jahres 2022 über 1.000. Wobei im Oktober 2022 mehr als zwei Drittel der Anträge aus dem Jahr 2021 noch unbearbeitet waren.“
Wir von Report24 unterstützen diese Initiative gern. Sie können die Beschwerde hier lesen:
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Unterstützungen können Sie die Beschwerde, indem Sie die Unterschriftenlisten ausdrucken, ausfüllen und an Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik, Kolingasse 11/15, 1090 Wien, schicken:
Unterschreiben dürfen alle, die die ORF-Gebühr für Radio oder TV entrichten oder von der Gebühr befreit sind, sowie alle Personen, die im selben Haushalt gemeldet sind.
Bitte geben Sie wenn möglich Ihre GIS-Nummer an bzw. machen Sie eine Notiz, dass sie in einem Haushalt leben, in dem eine GIS-Nummer vorhanden ist. Sie finden diese 10-stellige Nummer auf Ihrer Rechnung oder auf Ihrem Bankauszug bzw. im Telebanking.