Ein Student aus Wien wehrt sich gegen den Gender-Zwang an seiner Uni und könnte damit durchaus Erfolg haben. Richtlinien und ein Leitfaden geben linksideologische Genderregeln vor, obwohl diese nicht der amtlichen Rechtschreibung entsprechen. Bei Nichtbeachtung droht Punktabzug in den Arbeiten der Studenten. Diesen wollte der Student der Transkulturellen Kommunikation am Zentrum für Translationswissenschaft (ZTW) der Universität Wien nicht einfach so hinnehmen und leitete deswegen nun rechtliche Schritte dagegen ein.
von Julius Hunter
„Es ist nicht Aufgabe der Universität, durch eine bestimmte Sprachgestaltung in Studienleistungen zu einer ‚Veränderung der Welt‘ beizutragen, wie es in der Leitlinie formuliert ist“, erklärte sein Anwalt, Dr. Gerald Ganzger von der Wiener Kanzlei Lansky, Ganzger, Goeth, Frankl und Partner. „Der Studiengang soll junge Menschen befähigen, Texte zu übersetzen – frei von Ideologie und politischen Absichten“, stellte Ganzger klar. Zudem machte er deutlich, wie falsch es ist, „einen Studenten dazu zu zwingen, eine Meta-Ebene zu öffnen und den Inhalt eines Textes weltanschaulich zu verändern“, denn das „überschreitet die Kompetenzen der Dozenten“.
Das Gendern sei wirklichkeitsfremd, zumal die Uni in anderen Veröffentlichungen selbst Begriffe wie „Kläger“, „Berufungsgegner“, „Richter“ benutzt und damit akzeptiert, dass das generische Maskulinum alle Menschen unabhängig vom Geschlecht anspricht. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Studenten ohne gesetzliche Grundlage eine politisierte Sprache nutzen müssen, um keine negativen Studienauswirkungen befürchten zu müssen. Woanders würde man sowas ‚Erpressung‘ nennen“, so Ganzger. Deswegen ist „das eigenmächtige Diktat durch die Prüfer […] schlichtweg nicht akzeptabel“.
Laut Klaus Kaindl, Studienprogrammleiter am Zentrum für Translationswissenschaften, gibt es eine derartige Verpflichtung aber angeblich offiziell gar nicht. Im Standard sagte er, Studenten müssten keine Angst haben, schlechter benotet zu werden, wenn sie sich nicht an die Leitlinien hielten. Nur in einzelnen Lehrveranstaltungen sei das Gendern notenrelevant – nämlich dort, wo Texte zu Übungszwecken gendergerecht übersetzt werden sollen. Im späteren Berufsleben könne es schließlich vorkommen, dass Auftraggeber eine „gendergerechte Übersetzung“ wünschen. „Das Ganze ist ein emotionales Thema“, sagte Kaindl, „es gibt Studierende, die das als grundsätzlichen Angriff auf ihre Freiheit sehen.“
Der Studienpräses der Uni Wien, der für studienrechtliche Belange zuständig ist, muss jetzt über den Antrag entscheiden. Das Ziel des Studenten: Einen Bescheid zu erwirken, „der garantiert, dass der Verzicht auf gendergerechte Sprache nicht zu einer schlechteren Beurteilung führt“. Bei künftigen Prüfungen könnte der Student den Bescheid dann vorlegen, hieß es im Standard.
Damit, dass es offiziell keinen Zwang gibt, mag Herr Kaindl im Prinzip sogar recht haben, aber nur weil es keine rechtlichen Verpflichtungen gibt, heißt das nicht, dass kein Druck ausgeübt wird. Recht hat bekanntlich, wer Macht hat. Und ein solcher Zwang zum Gendern kommt dann von linken Dozenten, linken Professoren und linken Studentenverwaltungen oder Studentenräten. Eben von all den Roten, die machttechnisch eine Stufe höher stehen als ein gewöhnlicher Student, der nun offenbar keinen anderen Ausweg sieht, als rechtliche Schritte gegen diesen offiziell nicht existierenden, aber faktisch bestehenden Zwang einzuleiten. Sein Anwalt Dr. Gerald Ganzger erwartet diesbezüglich übrigens eine Entscheidung in den nächsten sechs Monaten.