Eine junge Frau aus Oberfranken, die nach der Corona-Impfung eine Darmvenenthrombose erlitten hatte, fordert vom Hersteller AstraZeneca Schmerzensgeld und Schadenersatz. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat die Klägerin nun einen Teilerfolg erzielt. Die Richter entschieden, dass AstraZeneca Daten über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs offenlegen muss.
Eine 33-Jährige aus Hof fordert von dem Pharmaunternehmen AstraZeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Im März 2021 hatte sie sich mit dem Cov-19-Vakzin „Vaxzevria“ des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen. Nach der Impfung erlitt sie eine Darmvenenthrombose und fiel ins Koma. Letztendlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden, an den Folgen leidet sie noch heute. Ihr Impfschaden ist staatlich anerkannt. Am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg klagt die Frau in zweiter Instanz gegen AstraZeneca. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Am gestrigen Prozesstag hat das Gericht den Pharmahersteller verurteilt, Daten von Impfschäden zu Thrombosefällen offenzulegen. Das Unternehmen ist nun verpflichtet, Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen seines Impfstoffs „Vaxzevria“ zur Verfügung zu stellen sowie auch zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“ – und zwar für den Zeitraum zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 19. Februar 2024.
Signalwirkung: Folgen Auskunftsklagen in anderen Verfahren?
Volker Loeschner, der Anwalt der Klägerin, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass seine Mandantin und er über die Entscheidung des Gerichts sehr glücklich seien. Er gehe davon aus, dass nach diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren folgen werden.Die nun von AstraZeneca zur Verfügung zu stellenden Daten könnten für weitere bereits laufende und künftige Verfahren von Relevanz sein, so Loeschner.
Ein Gerichtssprecher wies darauf hin, dass sich die Auskünfte nur auf die Erkrankung der Frau beziehen und auch nur der Klägerin zur Verfügung gestellt werden müssen. Die 33-Jährige hatte mit ihrer Klage auch Auskünfte von AstraZeneca zu allen Wechselwirkungen mit dem Impfstoff verlangt, doch dies lehnte die Kammer (bezeichnenderweise) ab. Eine Revision gegen das Teilurteil hat das Gericht nicht zugelassen.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte (oder wollte). Mit Verweis auf diese Entscheidung schlossen die Anwälte von AstraZeneca bisher einen Vergleich mit der Klägerin aus. Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren der Klägerin läuft weiter. Das Gericht will in einem nächsten Schritt entscheiden, ob ein Gutachten zum mutmaßlichen Impfschaden der Frau eingeholt wird.
Der Vektorimpfstoff von AstraZeneca war am 27. Dezember 2020 zugelassen worden. Schon bald nach Zulassung gab es Meldungen über Fälle von Thrombosen. Zuerst wurden die Impfungen vorübergehend ausgesetzt, dann für unter 60-Jährige wegen des Thromboserisikos gestoppt und schließlich wurde der umstrittene Impfstoff in Deutschland gar nicht mehr verimpft.
Die Corona-Impfstoffhersteller haben während der sogenannten Pandemie Milliardengewinne eingefahren. Impfgeschädigte, die sich in gutem Glauben an wirksame und nebenwirkungsfreie Impfstoffe impfen lassen haben, werden nun allein gelassen. Entschädigungs- und Schadenersatzklagen haben wenig Aussicht auf Erfolg. Vor Gericht geht es um die Risiko-Nutzen-Abwägung, darum, ob die Mehrheit der Menschen von der Impfung profitiert hat. Es wird noch immer auf Basis von wertlosen Modellrechnungen unter Annahme falscher Begebenheiten behauptet, dass die Impfung Millionen Leben gerettet hätte. All jene, die Impfschäden erlitten haben, haben einfach Pech gehabt. Dass der persönlich erlittene Schaden größer ist als der stur behauptete Nutzen für die Gesamtheit, ist entsprechend gerade vor impfgläubigen Richtern schwer zu beweisen. Es wird sich zeigen, ob Impfstoffhersteller nun doch verstärkt in die Pflicht genommen werden, die behauptete Unbedenklichkeit ihrer Präparate zu untermauern – und wie viel Spielraum man ihnen dabei gibt.