Richterin angeklagt: Sie hatte während „Corona“ einem Priester Besuch bei Sterbenden erlaubt

Symbolbild: Ein Priester am Bett einer sterbenden alten Dame. (C) Report24.news

Eine junge Richterin entschied während der Corona-Pandemie nach ihrem Gewissen: Eine Sterbende verlangte nach einem Priester – sie ermöglichte dies kraft ihres Amtes. Zum Verhängnis wurde ihr, dass es sich bei diesem Geistlichen um ihren Vater handelte – sie wurde entlassen. Jetzt, vier Jahre später, ist der Fall vor dem Strafgericht. Es droht eine Haftstrafe.

Ein Kommentar von Willi Huber

Während der Corona-Pandemie, im April 2020, entschied eine Proberichterin (33), dass ein Pfarrer eine sterbende Palliativpatientin (89) in einem Pflegeheim besuchen dürfe. Sie traf die Entscheidung während ihres Dienstes als Bereitschaftsrichterin am Landgericht Gera. Durchaus zu kritisieren ist der Umstand, dass es sich bei dem Priester, der diesen Besuch durchführen wollte, um den Vater der Richterin handelte.

In diesem speziellen Fall hatte das Pflegeheim in Jena bereits große Herzlosigkeit und unterwürfigste Systemtreue bewiesen. Denn man hatte der Sterbenden den geistlichen Beistand verboten – es wäre aufgrund der Corona-Bestimmungen nicht möglich. Der Priester wandte sich ans Gericht, wo der Fall zufällig seiner Tochter zugewiesen wurde. Diese wäre formell dazu verpflichtet gewesen, den Fall an einen Kollegen weiterzureichen, hatte aber selbst entschieden. Sie wurde infolge aus dem Dienst entlassen. Nun wird der Fall vor dem Strafgericht verhandelt.

Während man formell durchaus von einem Fehlverhalten der Richterin sprechen kann, müsste man bei der Beurteilung der Sachlage aber die besonderen Umstände berücksichtigen. Wie bei früheren Ereignissen in der deutschen Geschichte werden heute all jene als Helden verehrt, die sich ersichtlicher Ungerechtigkeit des Staates oft unter großer Gefahr für das eigene Leben mutig entgegenstellten. Einer sterbenden 89-Jährigen als letzten Wunsch einen geistlichen Beistand zu ermöglichen, sollte nicht wie ein Schwerverbrechen gehandhabt werden. Eine funktionierende Gesellschaft müsste in so einem Fall andere Mittel und Wege kennen. Die Verteidigung ist der Ansicht, dass die Richter im nun laufenden Prozess befangen sind. Das deutsche Strafgesetz definiert für Rechtsbeugung einen Strafrahmen von 1 bis 5 Jahren Haft. Ein Urteil wird für den 24. April erwartet.

Betrachtet man den Fall im Licht der derzeitigen Diskussion über eine Corona-Amnestie, muss man feststellen: Menschenliebe, Nächstenliebe, Mitgefühl – all das sind Werte, die Grüne nur für jene Personengruppen kennen, welche zum Narrativ ihrer ideologischen Sekte passen. Nachdem immer mehr Parteien, sogar die SPD, Amnestie in vielen Corona-Fällen in Betracht ziehen, kommt für Grüne Amnestie und Haftentschädigung nur bei Drogenkriminellen infrage – wie es in der aktuellen Amnestieregelung realisiert wurde.

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