Tabubruch Zentrales Impfregister: Rechtsanwälte für Grundrechte helfen beim Widerstand

Bilder: freepik / Symbolbild Datenschutz via rawpixel.com

Das Zentrale Impfregister, das die Basis für die Durchsetzung der allgemeinen Impfpflicht in Österreich darstellt, greift massiv in das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre der Bürger ein. Die Rechtsanwälte für Grundrechte zeigen nun einen ersten Schritt auf, wie man gegen dieses Unrecht vorgehen kann: Mithilfe eines Auskunftsbegehrens. Eine entsprechende Vorlage stellen die Juristen auf ihrer Website zur Verfügung.

Die rechtlichen Grundlagen für das Impfregister wurden bereits am 14. Oktober 2020 mit Beschluss einer Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes durch den Nationalrat gelegt. Seitdem werden flächendeckend sensible personenbezogene Gesundheitsdaten zu sämtlichen verabreichten Impfungen der gesamten österreichischen Bevölkerung gespeichert.

Das Zentrale Impfregister bildet nicht nur die Grundlage für die Durchsetzung der Covid-Impfpflicht, sondern auch für immer neue mögliche Impfpflichten. Die Behörden können über das Register den Impfstatus jeder von der Pflicht betroffenen Person abfragen. Die Rechtsanwälte für Grundrechte halten fest:

Es ist daher unser aller Aufgabe als freie Bürger eines freien Landes zu zeigen, dass das Impfregister selbst dem Unionsrecht und dem Verfassungsrecht widerspricht. Der erste Schritt dazu ist, vom derzeitigen Betreiber des Impfregisters – der ELGA GmbH – Auskunft über die dortige Datenverarbeitung zu verlangen.

Muster-Auskunftsbegehren

Zu diesem Zweck stellen sie ein Muster eines solches Auskunftsbegehrens an die ELGA zur Verfügung, das auf der Website oder am Ende dieses Artikels heruntergeladen werden kann. Außerdem werden seitens der Rechtsanwälte noch folgende Hilfestellungen angegeben:

Das Auskunftsbegehren steht allen von Datenverarbeitungen betroffenen Personen im Anwendungsbereich der DSGVO zu. Es ist als zentrales Betroffenenrecht in Art 15 DSGVO geregelt. Es soll betroffene Personen in die Lage versetzen, die notwendigen Informationen zu erhalten, um weitere Betroffenenrechte auszuüben.

Damit der für die Verarbeitung Verantwortliche Dir Auskunft geben kann, muss er wissen, wer Du bist. Um Verzögerungen zu vermeiden, sende ihm die Kopie einer Urkunde zu, aus der Deine Identität eindeutig hervorgeht, zB Führerschein, Geburtsurkunde, Pass, etc.

[email protected] , [email protected]

Um eine postalische Auskunft versenden zu können, benötigt der Verantwortliche Deine Anschrift.

Um beweisen zu können, dass der Verantwortliche Dein Auskunftsbegehren erhalten hat, ist es ratsam, das Auskunftsbegehren mit eingeschriebenem Brief zu versenden. Der Verantwortliche kann bestreiten, Dein E-Mail erhalten zu haben, und Du bist beweispflichtig, dass es zugestellt worden ist. Ohne Lesebestätigung besteht hier kaum eine Chance.

Der Verantwortliche hat die Auskunft unverzüglich zu erteilen, nur längstens – also nicht: immer – innerhalb von einem Monat. Nur unter Angabe von nachvollziehbaren Gründen kann er diese Frist bei ungewöhnlichen Komplikationen auf insgesamt drei Monate verlängern.

Bekommst Du vom Verantwortlichen keine, eine unvollständige oder eine verspätete Antwort, kannst Du innerhalb eines Jahres bei der Österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde erheben. Sie entscheidet dann mit Bescheid, ob eine Verletzung des Auskunftsrechtes vorliegt.

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