Staatlicher Kinderraub in Deutschland? Kritische Psychologin kämpft vor Gericht

Bild: freepik / davit85

Nicht nur im Corona-Regime drohte kritischen Bürgern bei mangelndem Gehorsam Kindesentzug: Die Psychologin Dr. Andrea Christidis prangert seit Jahren fragwürdige Praktiken und Hintergründe bei der sogenannten „Inobhutnahme“ von Kindern an. In mehr als 1.000 Fällen will sie bereits nachgewiesen haben, wie in Deutschland Kinder unter Angabe von falschen Tatsachen zwangsweise von ihren Eltern getrennt wurden. Ihre kritischen Nachforschungen und Gutachten kamen bei den Behörden alles andere als gut an: Gegen sie wurde immer wieder erfolglos ermittelt und geklagt. Nun wehrt die Psychologin sich am morgigen Donnerstag vor dem Landgericht Gießen.

Im Folgenden lesen Sie die entsprechende Mitteilung des MWGFD:

Ein leidiger, aber lohnenswerter Einsatz

von Claudia J.

Gegen systemische Missstände anzukämpfen kann nicht nur Kraft, Nerven und Zeit kosten, sondern auch den eigenen Ruf, vor allem dann, wenn das Aufdecken von Missständen selbst kriminalisiert wird. Erst dann merken wir, in was für einem Rechtsstaat wir eigentlich leben. Doch ungebrochen und unermüdlich – ganz gleich, welchen Schikanen sie ausgesetzt sind – stehen zwei unserer Mitglieder für ihre Prinzipien und den Prozess der Wahrheitsfindung ein.

Dr. Andrea Christidis und Prof. Dr. Aris Christidis kämpfen als Aktivisten gegen systemische Probleme bei deutschen Jugendämtern. „Systemische Probleme“ ist die schonungsvolle Formulierung. „Staatliche Kindeswohlgefährdung“, wenn man kein Blatt vor den Mund nimmt. Die Bezeichnung Aktivist kippt schnell in Whistleblower um, sobald man ins Wespennest gepustet hat. Ein sich ewig schleppender Justizskandal erfährt am 22.12.22 seine langersehnte Fortsetzung. Am Landgericht Gießen um 14 Uhr findet nun endlich der Prozess statt, den die Klägerin Dr. Christidis gegen die Staatsanwaltschaft Gießen forciert hat. Ein voller Publikumsaal wäre hier dringlichst geboten.

Als Whistleblowerin, die das Thema der Entfremdung von Kindern und das Mitwirken der sogenannten „Helfer“industrie an die Oberfläche bringt, ist Frau Dr. Christidis als unliebsame Hinweisgeberin einer jahrzehntelangen gezielten Diffamierungs- und Rufmordkampagne durch jene Behörden ausgesetzt gewesen. Ganze 62 Strafanzeigen lagen gegen sie vor, weil die Staatsanwaltschaft und der Landkreis Gießen sie blind falscher Taten beschuldigten. Selbst nach rechtskräftigem Freispruch wurde gegen sie weiter ermittelt. Nun geht sie mit dem Gericht ins Gericht und verklagte zunächst 2017 die Stadt und den Landkreis und 2019 die Staatsanwaltschaft Gießen wegen massiven Datenmissbrauch, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und der Weitergabe von falschen Daten. Das Blatt wendet sich seitdem zu ihrem Gunsten, da jetzt nun alle falschen Tatsachen seitens der Behörden auf den Tisch kommen. Mit weißer Weste durch den Dreck gezogen zu werden, ist also keine mittelalterliche Praxis, sondern eine übliches Instrument, das auch im Zeitgeist der sogenannten Aufklärung zur Anwendung kommt.

Aufklärung durch wen und über was ist hier die entscheidene Frage

Es gibt Themen, über die nicht gesprochen werden darf. Nein, nicht die Frage des Impfstatus ist hier gemeint. Greift man dieses Problem an der Wurzel, ist zu fragen, inwieweit die Fürsorge des Staates und von Ämtern wirklich gegeben ist. Von Kindern als unseren Schutzbefohlenen zu sprechen, garantiert noch nicht deren Schutz, wie wir in den 2,5 Coronamaßnahmenpolitik erleben durften.

Kurzum: Die Psychologin Dr. Christidis wagt es, das Kind beim Namen zu nennen. Sie spricht von einer „staatlichen Kindeswohlgefährdung“ und klagte dabei sämliche Institutionen an, u.a. den „Bundesverband Deutscher Psychologen“. In ihrem Aufsatz in dem Buch, „Staatliche Kindeswohlgefährdung?“, den wir letzte Woche veröffentlicht haben, schreibt sie, wie

„Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern durch deutsche Jugendämter [..] in den letzten Jahren drastisch zugenommen [hat]. Nicht selten gehen Inobhutnahmen auf zweifelhafte Auskünfte und erfundene Beschuldigungen durch anonyme Anrufer oder missgünstige Nachbarn zurück, die einen Verdacht auf angebliche Vernachlässigung und psychische Misshandlung melden, in der Gewissheit, dass die Behörden ohne weitere Prüfung in Aktion treten. Den Beschuldigungen folgen oft Gefälligkeitsgutachten mit unzureichend belegten oder gar vorsätzlich falsch gestellten Diagnosen. Tatsächlich nachgewiesene körperliche und sexuelle Misshandlungen liegen in den seltensten Fällen vor.

Dr. Andrea Christidis- aus ihrem Aufsatz „Staatliche Kindeswohlgefährdung?“

Vor allem in den letzten 2,5 Jahren mussten sich Eltern, die den Willen ihrer Kinder nicht brechen wollten, vor Gericht aufgrund von Schulpflichtverletzungen verantworten, weil sie die gesundheitsgefährdenden Maßnahmen nicht über ihre Kinder ergehen lassen wollten. Nicht selten drohten Jugendämter, ihnen die Kinder zu entziehen. Mit der Corona-Politik auf Kosten von Kindern scheint – blickt man auf die aktuelle Diskurslandschaft – eine dunkle Thematik wieder aus der Versenkung geholt zu werden.

Erst durch die Coronapolitik ist vielen, insbesondere Medizinern und Wissenschaftler, aber auch Juristen, klar geworden, wie massiv die staatliche Verfolgung derer ist, die eine andere Auffassung haben und die auch noch öffentlich machen. Ich denke hier auch an Prof. Bhakdi, Dr. Ronny Weikl, Prof. Hockertz und viele mehr.

Dr. Andrea Christidis – Interview mit Kontrafunk

„Staatliche Kindeswohlgefährdung“ ist nicht erst mit den kindesfeindlichen Maßnahmen perverser Trend geworden, sondern schlummert scheinbar schon lange hinter den schönen Fassaden von Behörden und Justiz. Hier sei nur an den Focus-Artikel von 2021 zu erinnern, der auf Kindeswohlgefährdung in öffentlicher Verantwortung in der Vergangenheit aufmerksam gemacht hat.

Beide, Frau Dr. Christidis und Herr Prof. Dr. Christidis, sind Zeugen systematischer Korruption und der Verletzung von Menschenrechten geworden, und das im Namen des Fürsorgeauftrags von Jugendämtern. Die Familientherapeutin Dr. Christidis hat mehr als 500 Eltern und Kinder begleitet, die der Übergriffigkeit von Ämtern schutzlos ausgeliefert waren und immer noch sind. Sie selbst verfasste nach Akteneinsicht von über 1000 Familienakten unzählig viele Gutachten, die eben Gegenteiliges beweisen konnten und damit die Gutachten von Psychologen und Psychiatern als Gefälligkeitsgutachten enttarnten.

Sowohl Frau Dr. Christidis als auch Herr. Prof. Dr. Christidis sind mit diesen verborgenen Machenschaften auf Tuchfühlung gegangen. Sie spekulieren nicht über Kindeswohlgefährdungen, sondern können in mehr als 1000 Fällen nachweisen, wie in Deutschland Kinder unter Angabe von falschen Tatsachen zwangsweise von ihren Eltern getrennt und isoliert, teilweise mit Gewalt deportiert werden.

Nicht zuletzt ist das auch der Grund, weswegen der Klageweg der Psychologin Christidis in die Länge gezogen wurde. Wer auf den Korpsgeist der Vertuschung innerhalb der Justiz und der Behörden aufmerksam macht, wird darüber hinaus selbst zum Schweigen gebracht. Über 100 Prozesse haben sie und ihr Ehemann Prof. Dr. Christidis in den letzten 10 Jahren versammeln können. Besonders der Landkreis Gießen versuchte Frau Dr. Christidis massiv zu schaden, indem er falsche Daten über sie in Umlauf brachte, als sie ein Gutachten über den Vorwurf sexuellen Missbrauchs an einem Kind angefertigt hatte.

Frau Dr. Christidis hat sich einigen dieser Fälle angenommen, darunter einer jungen Mutter, deren beiden Kindern im Alter von 3 Jahren und 3 Monaten unter Angabe falscher Tatsachen weggenommen wurde. Sie half der Mutter, eine Strafanzeige wegen Unterschriftsfälschung im Jugendamt zu verfassen. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat die Strafanzeige der jungen Mutter gegen das Jugendamt des Landkreises Gießen eingestellt, weil sie angeblich den Täterkreis nicht näher eingrenzen konnte. Ermittelt wurde dafür anderweitig, nämlich gegen die Person, die diese Thematik aufs Tapet gebracht hat, nämlich Frau Dr. Christidis. Heute ist die inzwischen freigesprochene Beklagte selbst wieder Klägerin. Als solche hatte sie nämlich im Jahr 2013 die Klage in Gang gesetzt, bevor die Jagd nach ihr eröffnet wurde.

Fünf Jahre wurde gegen sie ermittelt, weil sie angeblich ohne Studium psychologische Gutachten verfassen würde, es wurden falsche Daten über sie national und international verbreitet, Straftaten gegen sie erfunden. Selbst die Interpol wurde eingeschaltet. 2016 wurde Frau Christidis vor dem Amtsgericht Gießen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, sodass das Verfahren vor dem Landgericht Gießen weitergeführt wurde. Nach insgesamt sechs Richterwechseln wurde sie am 12.01.2018 rechtskräftig freigesprochen. Weil sie bereits vor dem Verwaltungsgericht Kassel im Jahr 2014 ein Verfahren gegen den Landkreis und die Stadt Gießen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung gewonnen hat, legte sie vor Fristablauf im Jahr 2017 Schadenersatzklage gegen oben genannte Vertreter des Landkreises Gießen ein. Das anberaumte Verfahren gegen den Landkreis Gießen wurde jedoch nicht eröffnet, weil Journalisten vor der Verhandlung Interviews mit der Klägerin geführt hatten, was vom Gericht grundlos untersagt wurde. Die Polizei wurde gerufen und den Kameraleuten wurden ihre Kameras konfisziert. Die Journalisten protestierten und gingen vor Gericht und klärten erfolgreich auf, dass Richter Gödicke und die Präsidentin des Landgerichts Frau Richterin Nentke in einer Strafanzeige falsche Tatsachen behauptet hatten.

Obwohl die Gegenstrafanzeigen der Oberamtsrätin des Landkreises Gießen, Frau Stefanie Ullrich, des Kämmerers Herrn Dirk Oßwald und der Landrätin Anita Schneider gegen Frau Dr. Christidis nach erfolgloser Ermittlung durch Freispruch vor dem Landgericht Gießen eingestellt wurden, suchte die Staatsanwaltschaft im In- und Ausland weiter nach belastbaren Informationen über sie, um die Aufmerksamkeit vom eigentlichen Problem zu lenken.

Selbst wenn hierzulande das Thema totgeschwiegen wird, auf europäischer Ebene werden die Augen davor nicht verschlossen. Mit mehrmaligen Petitionen vor dem Europäischen Gericht, konnten beide zumindest eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik erwirken. Dass den Eltern unter falschen Angaben durch Jugendämter (Gefälligkeitsgutachten, Unterschriftsfälschungen etc.) die Kinder weggenommen werden, scheint zumindest kein abstruses surreales Schauermärchen mehr zu sein, auch wenn es einem dabei kalt den Rücken herunterläuft.

Das eigentliche Thema der Verhandlung am 22.12.2022 wird also hoffentlich um die Frage kreisen, „wer sich hier mit welchen perfiden Methoden schützt und wo unsere Schutzbefohlenen bleiben?“

Wir wünschen Frau Dr. Christidis viel Kraft und hoffen auf einen aufklärenden und fairen Prozess. Unterstützung in Form von Presse- und Publikumsanwesenheit ist in diesen Verfahren dringlichst geboten, denn wir wissen, dass sich Richter in vollen Publikumssälen anders verhalten.

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