Soziale Teilhabe endlich wieder von Bedeutung: Baden-Württemberg kippt Maskenzwang in Pflegeheimen

Symbolbild Dame mit Maske via freepik / juanialgar

Vielerorts wird in Deutschland eine Ausweitung der Maskenpflicht auf Innenräume gefordert – dem erteilen nicht nur Experten eine klare Absage, sondern auch in einzelnen Bundesländern scheint endlich eine Rückkehr zur Vernunft stattzufinden. So hat das Land Baden-Württemberg nun auf eigene Faust den Maskenzwang in Pflegeheimen gekippt. Der Grund: Die Bewohner haben (endlich wieder) ein Recht auf soziale Teilhabe.

Laut Infektionsschutzgesetz müssen nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Bewohner in Pflegeheimen in den Gemeinschaftsräumen Maske tragen. Einzig im eigenen Zimmer darf sie abgenommen werden. Das soziale Miteinander wird so massiv beeinträchtigt, weswegen seit Inkrafttreten des Gesetzes immer wieder Kritik an der Regelung laut wurde.

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat sie nun auf eigene Faust gekippt: Nachdem der Bund auf Aufforderung einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den umstrittenen Paragrafen des IfSG vorlegte, hält Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) einen Verzicht auf den Maskenzwang in Gemeinschaftsräumen für Bewohner endlich für vertretbar. Es sei wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen. Sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung wurden am vergangenen Freitag in einem Brief darüber informiert, dass die Maskenpflicht aufgehoben werden dürfe. Es liegt nun an den Einrichtungen selbst, ob sie den Zwang für die Bewohner aufrecht erhalten wollen.

Dieser Schritt ist nach Ansicht von vielen längst überfällig gewesen: Die Süddeutsche zitiert etwa einen Sozialexperten, der kritisiert, dass Lucha schon vor fast zwei Monaten so hätte entscheiden können. „Das hätte Pflege- und Behinderteneinrichtungen viel Ärger erspart und Verdruss über die Politik vermieden.“ SPD-Gesundheitsexperte Florian Wahl begrüßte den Schritt, gab aber auch zu bedenken: „Viele Betroffene werden aber auch fragen, warum das Land erst jetzt gehandelt hat.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigt sich derweil irritiert darüber, dass das Land diese Entscheidung im Alleingang getroffen hat, obwohl die Vorschrift Teil eines Bundesgesetzes ist. Ein Bundesland könne davon nicht eigenmächtig abweichen – die Ampel-Koalition solle das Gesetz ändern, so die Forderung. Womöglich findet das Land Baden-Württemberg aber auch so Nachahmer und der psychischen Gesundheit von Heimbewohnern wird – endlich – wieder mehr Bedeutung zugesprochen als in den vergangenen Jahren der sogenannten Pandemie.

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