Soll vertuscht werden: irre Pornoszenen, die 9-Jährigen in Volksschulen gezeigt werden

Szenen aus "Sex we can" (C) DMG film

Im Jahr 2009 feierte vor allem das Rote Wien die Produktion des Films „Sex we can“ als große Errungenschaft. Der angebliche „Aufklärungsfilm“ wurde mit Preisen überhäuft. Eltern sehen nur ein völlig harmloses Titelbild – die heute an den meisten Fundstellen öffentlich verfügbaren Szenen sind auch nicht wesentlich anstößig. Tatsächlich geht es aber ganz konkret zur Sache – mit überdimensionalen Geschlechtsteilen und absurden Positionen. Damit werden möglicherweise bereits 9-Jährige in ihrer Entwicklung gestört und nachhaltig traumatisiert – mit Duldung des Ministeriums.

Auf YouTube scheint der Film verboten zu sein, auf Vimeo sind vier Teile verfügbar – die strittigen Szenen fehlen dort. Das passt gut zu dem Unterrichtskonzept, von dem Report24 anlässlich des Skandalfalls Vöcklabruck berichtete: Die Lehrer legen ihren Schülern nahe, den Eltern nichts zu erzählen. Das erinnert an die Vorgangsweise von Missbrauchstätern. Die Eltern, die letztendlich aufgrund der schweren Traumatisierung ihrer Kinder den Weg in die Öffentlichkeit suchten, werden bis heute massiv unter Druck gesetzt. Kinder sollen in Schulen offenbar nicht altersgemäß traumatisiert werden – aber darüber sprechen darf man nicht.

So harmlos sind die Bilder – und die Selbstbeweihräucherung mit Preisen – welche Eltern zu Gesicht bekommen.

Tatsächlich werden in dem Film neben nachvollziehbaren Aufklärungsinhalten extrem derbe Pornoszenen gezeigt. Um rechtlich nicht angreifbar zu sein, hat man diese Szenen mit animierten „Robotern“ dargestellt. Auffällig sind extrem überdimensionale Geschlechtsteile. Sehen Sie nachfolgend zwei Beispiele, weitere Bilder (verkleinert und zensiert) sehen Sie in unserem Titelbild. Im Original ist das „Geschlechtsteil“, auf das wohl jeder Zuchtbulle neidisch wäre, natürlich weder verpixelt noch hinter Balken verborgen. Was auffällt: Die stilisierten Zöpfchen der Frau – geht dieses visuelle Signal sogar in Richtung Pädophilie?

Die Szenen sollen darüber aufklären, dass die Inhalte von Pornofilmen nichts mit der Realität zu tun haben. Ein vorgeblich nobles Ansinnen – ob man dazu derart drastische Darstellungen wählen muss, sollten Eltern für sich selbst feststellen.

Der vollständige Film in drei Teilen, so wie er in Schulen gezeigt wird, findet sich auf den Seiten der Produktionsfirma DMGFilm – die betreffenden Szenen befinden sich in Teil 3.

Ebendort ist zu sehen, dass der Film für Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahren empfohlen wird. Eine Vorführung in Volksschulen war von den Herstellern offenbar nicht intendiert – und ist auch nicht für 9-Jährige angemessen. Kinder entwickeln ihre Sexualität erst in der Pubertät – zuvor empfinden sie das Thema als ekelhaft und peinlich. Zwingt man sie vor Erreichen der körperlichen und geistigen Reife zum Konsum von Pornografie, kann das lebenslange Schäden in der Psyche hinterlassen.

Eltern, die es nicht wagen, gegen Schule und Bildungssystem aufzustehen und solche Indoktrinierung tatenlos hinnehmen, sollten überlegen: Was ist wirklich wichtiger: die seelische Gesundheit des Kindes bis zum Lebensende – oder „nicht aufzufallen“ und „keine Probleme zu bekommen“?

Wenn Ihre Schule Sie darüber informiert, dass im Zuge des Unterrichts oder mit fremden Vereinen Sexualaufklärung betrieben wird – und speziell dieser Film erwähnt wird – sollten Sie wissen, was am Programm steht. Am besten schon zuvor, dann können Sie noch rechtzeitig einschreiten, falls Sie das möchten.

Auch wenn die Bildungsdirektion im Fall Vöcklabruck ein Disziplinarverfahren gegen eine übereifrige Pädagogin eingestellt hat, weil die Filme ja „genehmigt“ waren, stellt sich unbedingt die Altersfrage. Wenn der Film „Sex we can“ dort zum Einsatz kam und Neunjährigen gezeigt wurde (mehrere Anfragen zur belastbaren Absicherung des Verdachts laufen), ist zu prüfen, ob inzwischen eine Freigabe für diese Altersgruppe vorliegt. Sollte er weiterhin erst ab 12 Jahren zugelassen sein, könnte ein Fehlverhalten der Bildungsdirektion und möglicherweise eine strafbare Handlung der Pädagogin vorliegen. Für alle Beteiligten gilt die Unschulds- und die Widerwärtigkeitsvermutung.

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