“Es ist doch nur ein Impfpass”? Von wegen. Ein Blick in den Entwurf des neuen österreichischen Epidemiegesetzes zeigt, wohin die Reise wirklich gehen soll: Die neue Gesetzesgrundlage des Grünen Passes sieht nicht etwa nur die Erfassung von Impfdaten vor. Damit verknüpft werden zahlreiche persönliche und hochsensible Daten zu beispielsweise Bildung, Einkommen und Krankenständen einer Person. Und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange.
Betroffen sind davon zudem nicht bloß Geimpfte. Impfdaten sollen zusammen mit Daten positiver Corona-Fälle in das Epidemiologische Meldesystem (EMS) kopiert werden. Die Datenschutz-Plattform epicenter.works, die sich gegen Überwachung und für das Grundrecht auf Privatsphäre einsetzt, schlägt Alarm:
Im EMS sollen aber laut Entwurf nicht nur unsere Impfdaten zu finden sein. In dieser Datenbank werden Covid-19 Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt, ergo wird dort bald beinahe die gesamte österreichische Bevölkerung abgebildet sein. Laut § 4 Absatz 8a sieht der Entwurf des neuen Epidemiegesetzes Erschreckendes vor: es soll eine Verbindung mit aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände einer Person vollzogen werden. Fast alle unserer Lebensbereiche werden in dieser Datenbank durchleuchtet werden.
Die versprochene Pseudonymisierung dieser Daten ist dabei vollkommen nutzlos, weil durch die Kombination der Daten Einzelpersonen eindeutig indentifizierbar sein werden. Allein durch die Kontaktpersonennachverfolgung ist der Kreis der Zugriffsberechtigten auf die EMS-Datenbank schon sehr groß – doch es kommt noch schlimmer:
Als wäre das nicht schon bedenklich genug: Diese Daten sollen dann zusätzlich im Statistik-Register gespeichert werden, was natürlich wiederum den Kreis der Zugriffsberechtigen immens erweitert. Dadurch entsteht ein großes Missbrauchspotential und vergrößert die Gefahr eines Datenskandals im Einflussbereich des Gesundheitsministeriums. Diese Bestimmung ist aus Datenschutzsicht keineswegs tragbar und sollte komplett gestrichen werden.
Und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange:
Nach einer Bestimmung kann der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister weitere Register zur Zusammenführung mit den Daten des EMS bestimmen. Der bereits erhebliche Datenberg soll also noch weiter anwachsen können. Deswegen sollte diese Verordnungsermächtigung unbedingt gestrichen werden.
Die Ausführungen von epicenter.works gehen noch weiter – und werden keinesfalls positiver. Der Überwachung der Bürger sind entsprechend des Gesetzesentwurfs keine Grenzen gesetzt:
Sollte die Regierung den Weg der Online-Verifikation (zentrales System) verfolgen, wäre schon alleine durch die IP-Adresse der Überprüfenden eine Zuordnung möglich, also zum Beispiel wann ich genau im Gasthaus oder im Frisiersalon war. Klingt gruselig? Ist es auch! Sollte das System so kommen, wäre es ein Leichtes, Bewegungsprofile von Menschen zu erstellen und sie an zentraler Stelle zu überwachen. Das schafft natürlich auch Begehrlichkeiten. So ein System hat in einem demokratischen Österreich absolut nichts verloren.
Österreich ist damit stramm auf chinesischem Kurs: Unter dem Deckmantel der “Pandemiebekämpfung” sollen offensichtlich die Weichen für einen dystopisch anmutenden Überwachungsstaat gestellt werden.
Die Warnungen von epicenter.works schlagen Wellen, an vielen Stellen regt sich bereits Widerstand gegen das neue Gesetz. Epicenter.works selbst droht mit einer Verfassungsklage, sollte das Gesetz beschlossen werden.