Der Schweizer Verein „Wir Menschen“ hat gemeinsam mit 10.000 Mitstreitern am 17. Februar beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Klage gegen die Corona-Politik erhoben. Dabei geht es nicht bloß um eine Beendigung der Maßnahmen, sondern vor allem auch darum, die rechtswidrigen Handlungen gegen die Bevölkerung gerichtlich festzustellen und auszuschließen, dass sie in der Zukunft wiederholt werden könnten.
Denn auch in der Schweiz wissen die Menschen, dass sie sich durch vorübergehende Lockerungen nicht täuschen lassen dürfen: Im Herbst können die Maßnahmen bereits wieder verschärft werden – und auch die Panik vor der nächsten „Pandemie“ wird bereits geschürt. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Der Klage nach sei unter anderem gerichtlich festzustellen, dass:
- Die durch den Bundesrat erlassenen Corona-Massnahmen rechtswidrig waren und sind.
- Die seit zwei Jahren eingesetzten PCR-Tests keine epidemiologisch relevante Aussagekraft haben.
- Das vom Bundesrat als Zentrum der so genannten „Pandemie“ erklärte Virus „SARS-CoV-2“ bis heute nicht isoliert und biochemisch charakterisiert werden konnte. Ohne Kontrollversuche fehlt zudem jeder Nachweis für dessen Eigenschaft als Krankheitserreger, selbst wenn man meint, auf dessen Isolation verzichten zu können.
- Der Bundesrat zu verpflichten sei, alle freiheitsbeschränkenden Massnahmen sofort zu beenden, um auf diese Weise seiner Pflicht zur Schadensminderung nachzukommen.
- Den Klägern geht es nicht um Geld. Sie verlangen als Schadenersatz nur einen symbolischen Betrag von je einem Franken, vor allem aber Genugtuung durch das beantragte Feststellungsurteil des Bundesgerichts.
Die Klage finden Sie hier: