Seit Jahrzehnten rückt dieses Thema immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit: das Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Nun gab es wieder einen entsprechenden Vorstoß. Allerdings wurde die Verfassungsbeschwerde von zwei offenkundig der Klimasekte angehörigen Privatpersonen für die Einführung des Tempolimits vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen: Sie war nicht ausreichend begründet, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter drohten allerdings, dass der sogenannte Klimaschutz bei voranschreitendem Klimawandel bei zukünftigen Entscheidungen an Gewicht gewinne.
Ein Mann und eine Frau haben ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen gefordert. Aus ihrer Sicht verstößt der Gesetzgeber mit der Nichteinführung eines Tempolimits auf Bundesautobahnen gegen ihre Freiheitsrechte und gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot. Einem Tempolimit zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Abwägung mit anderen Belangen wurde kein hinreichendes Gewicht beigemessen, argumentierten die Beschwerdeführer.
Pervertierung des Freiheitsbegriffs
Die Karlsruher Richter konnten sie nicht überzeugen, das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab, da die Klagenden ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt hätten. Ein Beschluss der Verfassungsrichter vom Frühjahr 2020 – geklagt hatten damals Vertreter von Fridays for Future wie beispielsweise Luisa Neubauer – besagt zwar, dass Klimaschutz auch eine Frage der „Generationengerechtigkeit“ sei – handele die Politik heute zu zögerlich, gehe das angeblich auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen. Die Beschwerdeführer konnten aber weder die behauptete Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nachweisen noch konnten sie belegen, dass ohne Tempolimit die Klimaziele nicht erreicht werden könnten.
Allerdings hoben die Richter dennoch ihre staatlich verordnete grüne Gesinnung hervor und betonten (oder drohten?), dass der Klimaschutz „bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staats weiter an relativem Gewicht“ gewinne, was nicht nur für Verwaltungsentscheidungen und Planungsverfahren, „sondern auch für den Gesetzgeber“ gelte.
SPD-Weil bekräftigt Tempolimit-Forderung
SPD und Grüne hatten die Einführung eines Tempolimits in ihren Programmen zur Bundestagswahl gefordert. Im Koalitionsvertrag ist dies aber nicht vereinbart, da sich die FDP dagegen sperrt. Im Zuge der Beschwerde erneuerte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) prompt seine Forderung nach der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung: „In jedem Fall muss der Mobilitätssektor stärker zur CO₂-Reduzierung beitragen. Dabei würde ein Tempolimit helfen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er wird damit unter den ideologiegetriebenen Linksgrünroten wohl nicht der Einzige bleiben.
Ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist bereits seit Jahrzehnten ein umstrittenes Thema. Wurde früher noch mit Lärmschutz und der Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten dafür argumentiert, steht jetzt der sogenannte „Klimaschutz“ im Vordergrund. Mit der vorgeblichen Bekämpfung des angeblich menschengemachten Klimawandels lassen sich Verbote nun mal am einfachsten durchsetzen – mit Panikmache lässt sich ein Großteil der Bevölkerung lenken und kontrollieren, wie die sogenannte Pandemie gerade bewiesen hat. Die Politik, insbesondere die grüne Verbotspartei, strebt bekanntermaßen die Abschaffung des motorisierten Individualverkehrs an, da wäre eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen nur eine weitere verkehrspolitische Schikane. Schon jetzt werden Autofahrer auf Deutschlands Straßen durch immer mehr, oft nicht nachvollziehbare Geschwindigkeitsbeschränkungen behindert. Zusätzlich sorgen die zahllosen Baustellen auf Autobahnen immer wieder für Staus. Freie Fahrt für freie Bürger – das gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr…