RAs Höllwarth & Scheer: Diskriminierung Ungeimpfter ist unter Strafe zu stellen!

Bild: Rechtsanwälte Höllwarth und Scheer

Das derzeit in der Eintragungswoche befindliche Volksbegehren KEINE IMPFPFLICHT erfährt großen Zuspruch. Da es sich explizit auch gegen die Diskriminierung Covid-19-ungeimpfter Menschen richtet, ist eine Unterstützung auch nach offizieller Aufhebung des Impfpflichtgesetzes extrem wichtig. Unterzeichnet werden kann bis inkl. 27. Juni 2022.

Rechtsanwalt Höllwarth hat keinen Zweifel: Das österreichische Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen Covid-19 wäre früher oder später aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden. Im Gespräch mit OE24 TV erklärt er, dass die Forderung nach Abschaffung besagter Impfpflicht jedoch nicht der einzig relevante Aspekt des Volksbegehrens ist. Neben dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und der medizinischen Wahlfreiheit geht es darum, der Diskriminierung Ungeimpfter, etwa am Arbeitsplatz oder im Freizeitbereich, ein Ende zu bereiten:

„Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Der Bundesgesetzgeber möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und / oder im Privatbereich zu diskriminieren. Diskriminierungen sollen in diesem Aspekt unter Strafe gestellt werden.“

Wortlaut des Begehrens

„Eine Freiwilligkeit war das bei weitem nicht“

Nach wie vor haben die Menschen – ungeimpfte wie geimpfte – Angst, dem staatlichen Zwang ausgesetzt zu sein, schildert Höllwarth. Sie werden zudem „gemobbt, werden belästigt von Arbeitskollegen, von Vorgesetzten. Sie werden ausgeschlossen aus der Kommunikation. Es werden Dienste eingeteilt, die eigentlich normalerweise nicht zu tätigen sind. Es werden andere bevorzugt. Es ist einfach ein Ausgrenzen.“ Die Behauptung der Regierung, man ließe sich ausschließlich freiwillig impfen, stellt der Anwalt in Abrede: „Viele Menschen haben sich nur deswegen geimpft, weil sie diesem psychischen Druck nicht widerstehen konnten und sie gesagt haben, ich lasse mich lieber impfen. Dann habe ich am Arbeitsplatz meine Ruhe, dann kann ich wieder in die Oper gehen oder ins Theater. Eine Freiwilligkeit war das bei weitem nicht. Aber darüber ist nicht gesprochen worden.“

Totgeschwiegen wird darüber hinaus das Thema der Impfschäden: „Wir haben jetzt nächste Woche ein Meeting mit 30 Krankenschwestern aus dem Pflegebereich, die alle dokumentierte und bestätigte Impfschäden haben. (…) Das ist einfach ein massives Versagen der Regierung, eine völlige Fehlkommunikation, und am Ende des Tages wird sie mit Sicherheit auch die Verantwortung dafür tragen müssen.“

„Wir haben ja noch das Epidemiegesetz“

Das Impfpflichtgesetz ist, so Höllwarth, außerdem nur ein Teil der Problematik. Jüngst ließ sich der österreichische Gesundheitsminister eine Ermächtigung einräumen, auf „Gefahrenlage hin auch ohne Verdacht entsprechende Absonderungen von ungeimpften Personen veranlassen“ zu können. Als ungeimpft gelten Personen ohne aktives Impfzertifikat – das werden im Herbst 4,5 Millionen Menschen sein.

Für ausführliche Erläuterungen zum Epidemiegesetz lesen Sie:

Weitere Details zur Thematik der Diskriminierung finden Sie unter:

Das Volksbegehren KEINE IMPFPFLICHT läuft noch bis Montag, den 27. Juni 2022. Es kann auf jedem Gemeindeamt / Magistrat Österreichs oder mittels Handysignatur unterzeichnet werden. Unterschriftsberechtigt sind österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren. Alle Informationen finden Sie unter www.keine-impfpflicht.at.

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