Am kommenden Montag, dem 20.6., beginnt in Österreich die Eintragungswoche des Volksbegehrens „KEINE IMPFPFLICHT“. Es kann bis inkl. 27. Juni 2022 unterzeichnet werden. Wer bei der Unterschriftsabgabe am Amt Unregelmäßigkeiten erlebt, wird um Rückmeldung ersucht, damit rechtzeitig reagiert werden kann.
Die Hinweise, dass die Covid-19-Impfpflicht ab Herbst für alle scharfgestellt wird, verdichten sich. 4,5 Millionen Österreicher*innen, heißt es in einem Standard-Artikel, werden demnächst ihren Immunschutz verlieren. Die Regierung startet aktuell mit ihrer neuen Impfkampagne. Personen ab 65 Jahren sollten jetzt ihren vierten und im Herbst dann ihren fünften Stich bekommen. Zudem gilt laut Gecko-Bericht vom 31. Mai 2022 der Genesenen-Status nicht mehr. Die beiden Rechtsanwälte in Kooperation Mag. Florian Höllwarth und Mag. Alexander Scheer rufen erneut alle Menschen auf, in der Woche ab Montag
ihr Volksbegehren KEINE IMPFPFLICHT zu unterzeichnen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Plattform gegen die Impfpflicht.
- Eintragungswoche vom 20.6. – 27.6.2022
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen und / oder Menschen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und / oder im Privatbereich zu diskriminieren. Diskriminierungen sollen in diesem Aspekt unter Strafe gestellt werden.
Grundrechtlicher Wahnsinn
„Grundsätzlich ist zu sagen, dass unser Problem mit dem Impfgesetz jenes ist, dass über die Selbstbestimmung einfach hinweggesehen wird. Ich kann jede medizinische Entscheidung, die ich treffen will, selbst treffen. Ich kann Patientenverfügung machen, ich kann Vorsorgevollmachten machen. Aber ich kann nicht darüber selbst bestimmen, ob ich mich einer medizinischen Behandlung unterziehen will oder nicht. Und das ist Hauptargument, warum wir uns nicht gegen die Impfung, aber gegen das Impfgesetz aussprechen,“ erläutert Rechtsanwalt Höllwarth im Interview mit FPÖ-TV.
Sein Kollege Scheer ergänzt: „Dass man in einer Demokratie, die durchaus auf Grundrechten, auf Menschenrechten aufgebaut ist, Menschen zwingt, sich einer Zwangsbehandlung zu unterziehen – bei sonstigen Konsequenzen, also die ihre Strafe bekommen, wenn sie das nicht tun, ist per se schon bedenklich. Wenn man jetzt aber noch bedenkt, dass diese Impfung per se zum einen mittlerweile ja kaum Auswirkungen hat – die diversen Experten / Lobbyisten haben das ja sogar schon zugestanden, und zusätzlich aber auch noch das Problem der Nebenwirkungen gibt, das völlig unbeleuchtet bleibt, ist das ein grundrechtlicher Wahnsinn.“
Der Regierung einen Riegel vorschieben
Nachdem der Verfassungsgerichtshof ihre Beschwerden und Individualanträge sowie solche von Kollegen großteils zurückgewiesen hatte, war es für die beiden Rechtsanwälte logische Konsequenz, ein Volksbegehren zu initiieren. „Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt eine ganz eigenartige, noch nie dagewesene Linie verfolgt, indem er mehr oder weniger dem Minister es freistellt, Verordnungen zu erlassen, obwohl sie gegen die Grundrechte verstoßen bzw. eingreifen – nur mit dem Aspekt, dass eine Gruppe von Menschen, die er sich selber aussucht, ihm etwas empfiehlt,“ zeigt sich Scheer enttäuscht. Vorgeschoben wurden Formalia, ohne sich inhaltlich mit Maßnahmen wie dem Wegsperren, der Separierung nicht gegen Covid-19 geimpfter Menschen auseinanderzusetzen. Entsprechend notwendig war der Schritt, ein Volksbegehren zu initiieren: „Wenn die Institutionen versagen, muss in einer Demokratie das Volk sprechen.“
Aktuell wird im Parlament eine Verordnung verhandelt, welche dem Minister die Möglichkeit einräumt, per Verordnung Wegweisungen und Ortsverbote auszusprechen. „Jeder muss sich überlegen,“ so Scheer, „ob er diese Grundrechtseingriffe akzeptiert – ungeachtet der Frage, ob er sich selber impfen lässt oder nicht.“ Es gilt, sich die Frage zu stellen, ob hier dieser Regierung nicht ein Riegel vorgeschoben werden muss. Anwalt Höllwarth weist darauf hin, dass ab Herbst die Menschen – auch wegen der Maskenpflicht – „mit Strafverfügungen überschüttet“ werden.
Nicht jeder ist finanziell in der Lage, dann einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen: „Dann haben sie natürlich auch das Problem, dass sie entweder sich überlegen müssen, nehme ich einen Anwalt oder zahle ich halt. Oder – noch schlimmer – lasse ich mich halt impfen. Es wird nicht darüber berichtet, wie viele Menschen sich ausschließlich deswegen impfen haben lassen im Arbeitsbereich, weil sie diesem Druck von mittelbaren oder unmittelbaren Vorgesetzten oder Arbeitskollegen ausgesetzt waren. Da wird dann so getan, als hätte es eh jeder freiwillig gemacht. Das Volksbegehren ist eine Chance, und wohl auch die letzte vor Scharfstellung, sich über den Weg der direkten Demokratie gegen dieses Impfgesetz zu wehren.“
Bei Unregelmäßigkeiten: Meldung an Höllwarth & Scheer!
Wir dürfen nicht vergessen: Ab September werden 4,5 Millionen Menschen den Status des Ungeimpften haben. Das heißt, selbst die, die sich jetzt schon drei Mal geimpft haben, werden dann wieder Ungeimpfte sein und können dann sich wieder von vorne anstellen. Die Frage ist: Wollen wir das?
Rechtsanwalt Scheer
Wesentlich bei der Unterschriftsabgabe ist, sich nicht von den Beamten der Gemeindeämter abwimmeln zu lassen. Laut Höllwarth ist es Politik, dass behauptet wird, man hätte bereits unterschrieben. Dies kann man sich jedoch bestätigen lassen. Wer dabei Unregelmäßigkeiten erlebt, soll sie über www.keine-impfpflicht.at oder via Mail [email protected] rückmelden. „Wir wollen schon wissen, ob hier verschiedene Gemeinden eigenartig agieren. Es gibt durchaus mögliche Kandidaten, wo das passieren könnte – bitte bei uns melden, damit wir rechtzeitig reagieren können“, betont Scheer.
Keine Diskriminierung aufgrund des Impfstatus!
Auf den Aspekt der Antidiskriminierung gehen die beiden Anwälte in einem Video gesondert ein. Trotz eindeutiger Rechtslage, nämlich der 3G-Regel am Arbeitsplatz, führt Scheer aus, bestehen verschiedene Dienstgeber wie etwa der ORF auf der Covid-Impfung ihrer Beschäftigten: „Meines Erachtens nach müssen sich Arbeitgeber an die Gesetze halten und nicht schärfere Maßnahmen der Ausgrenzung setzen, als die Regierung es selber anordnet. Das ist der Kern an der Geschichte.“
Die beiden Anwälte bieten auch einen eigenen Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz an. Dieser lehnt sich im Wesentlichen an das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG) an und besteht als „Gesetz gegen die Diskriminierung auf Grund des Impfstatus gegen COVID-19“ aus zwei Teilen. Teil I behandelt die Gleichbehandlung von ungeimpften Menschen in der Arbeitswelt, Teil II bezieht sich auf die Gleichbehandlung wegen des Impfstatus in sonstigen Bereichen.
Höllwarth´s & Scheer´s Volksbegehren KEINE IMPFPFLICHT steht somit für:
- Ihre freie Impfentscheidung
- Wahrung Ihrer Grundrechte
- Anti-Diskriminierung