RA Forsthuber: Sterberisiko bei Covid-Impfung höher als Covid-Hospitalisierungsrisiko

Bilder: Hintergrund via freepik, G. Forsthuber via Screenshot

Der Wert 95 Prozent vermittelt das Gefühl, dass Geimpfte zu 95 Prozent geschützt sind. Das, so der Anwalt Mag. Gottfried Forsthuber, sagt diese Zahl aber nicht aus. Sie bezieht sich als relative Risikoreduktion auf das Verhältnis zwischen der Placebo-Gruppe und der Impf-Gruppe. Das tatsächliche Risiko eines Ungeimpften, an Covid-19 zu erkranken, liegt bei 0,88 Prozent. Das reduzierte Risiko für den Geimpften ist 0,04. Zudem müssten in Österreich statistisch 24.518 Personen gegen Covid-19 geimpft werden, um eine einzige Intensiv-Behandlung zu verhindern.

Dass es sich bei den Impfstoffen gegen Covid-19 um völlig wirkungslose Präparate und bei der vielzitierten 95 prozentigen Wirksamkeit lediglich um einen Verkaufstrick der Pharmaindustrie handelt, ist für Report24.news-Leser keine Neuigkeit. Mehrfach berichteten wir über die tatsächlichen Gegebenheiten:

Quelle: Dr. Wodarg

Nicht vorenthalten möchten wir nun die Analyse-Ergebnisse von Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber. Er stellte in seinem Grundrechteblog zur Pandemie die Frage, ob es überhaupt möglich ist, die öffentliche Gesundheit mit einer Impfpflicht zu schützen. Zu diesem Zweck unterzog er im Kontext der Fragebeantwortung des Gesundheitsministeriums an den VfGH die bzgl. der Impfung relevanten Kennzahlen einer detaillierten Betrachtung. Die nachfolgenden Ausführungen entstammen seiner “Verhältnismäßgkeitsprüfung“.

Ist die Impfpflicht gerechtfertigt?

Die Impfpflicht wird mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet. Ist sie überhaupt zur Zielerreichung geeignet? Können die Präparate individuell, oder die Allgemeinheit schützen? Zunächst ist zu klären, was überhaupt geschützt werden soll. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber unter „öffentliche Gesundheit“ ins. die Vermeidung der Überlastung des Gesundheitswesens versteht. 95 Prozent Sicherheit wurde versprochen. Doch diese Sicherheit gibt es so nicht. (…) Vor allem geht es um die absolute und relative Risikoreduktion:

Der Wert 95 Prozent vermittelt das Gefühl, dass der Geimpfte zu 95 Prozent geschützt ist. Das sagt diese Zahl aber gar nicht aus. Dieser Wert bezieht sich auf die relative Risikoreduktion (RRR), auch unter der Bezeichnung Vaccine Efficacy (VE) bekannt, aber sie sagt nicht aus, wie hoch das Gesamtrisiko ist zu erkranken (je nach dem, ob man geimpft / ungeimpft ist). Dafür wird die absolute Risikoreduktion (ARR) herangezogen. Es ist davon auszugehen, dass die Bedeutung dieser Kennzahl großteils missverstanden wird. Insbesondere die Absolute Risikoreduktion (ARR) und deren Kehrwert Number Needed to Treat (NNT) sind für eine umfassendere Wirksamkeitsabschätzung erforderlich, werden jedoch bislang ignoriert.

Am Beispiel Pfizer: 8 von 18.198 Probanden der Impfgruppe wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet bzw. erkrankten an COVID-19. In der Placebogruppe traf dies auf 162 von 18.325 Probanden zu.

  • Das heißt das Risiko eines Ungeimpften an COVID-19 zu erkranken liegt bei 0,88 %.
  • Der Geimpfte hat ein reduziertes Risiko an COVID-19 zu erkranken, das bei 0,04 % liegt.

Der „Nettogewinn“ bzw. der Erfolg der Impfung liegt bei einer Risikoreduktion um 0,84 %. Der 95 % Wert der RRR bezieht sich auf das Verhältnis zwischen 0,88 % (Placebo) zu 0,04 % (Impfgruppe). Die relative Risikoreduktion (RRR) ist demnach ein verwirrender Wert. Daher empfiehlt etwa die FDA den Wert der absoluten Risikoreduktion (ARR) zu verwenden.

Ableitung der ARR aus den Daten des Gesundheitsministeriums

In der Fragebeantwortung des Gesundheitsministeriums an den Verfassungsgerichtshof wird die Existenz der ARR zwar erwähnt – ohne quantitative Angaben. Eine Analyse der vorhandenen Zahlen erlaubte jedoch die Berechnung der relevanten Indikatoren, wobei sich die Kennzahlen auf die Gesamtbevölkerung beziehen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Um eine Hospitalisierung zu verhindern, müssen statistisch 6.430 Personen (NNT) vollständig geimpft werden. Das Risiko einer geimpften Person hospitalisiert zu werden, beträgt 0,015728 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person mit 0,031279 %. D. h., der „Vorteil“ durch Impfung bzgl. Hospitalisierung ist demnach 0,015551 %. Null Komma null eins fünf.
  • Um eine einzige Intensivbehandlung zu verhindern, müssen statistisch 24.518 Personen (NNT) vollständig geimpft werden. Das Risiko einer geimpften Person intensiv-pflegebedürftig zu werden, beträgt 0,000923 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person mit 0,005002 %. D. h. Der „Vorteil“ durch Impfung ist demnach 0,004079 %. Null Komma null null vier null.

Das Risiko, überhaupt Symptome zu bekommen, ist schon minimal, das Risiko ins Spital zu kommen, wird durch die Impfung um 0,015551 % und das Risiko Intensivstation um 0,004079 % reduziert. Das Risiko an einer Impf-Nebenwirkung zu sterben ist erheblich höher. Die Präparate sind nun einmal experimentell. Darauf weisen auch die Hersteller hin.

Wer individuell entscheidet, es dennoch zu tun, hat dazu jederzeit die Möglichkeit. Da es keine öffentlichen Daten nach Altersgruppen gibt, könnte es sein, dass in einzelnen Gruppen eine höhere Risikominimierung erzielt wird. Das ist aber wiederum eine Frage der individuellen Einschätzung und keine (!!), die mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit in Verbindung steht. Und genau die soll ja angeblich durch die Pflicht geschützt werden.

RA Forsthubers Conclusio: Die Impfpflicht ist zu einem Politikum verkommen.

Alle Details inkl. Quellenangaben finden Sie unter: Der Grundrechteblog zur Pandemie. Impfpflicht gerechtfertigt?

Eine humorvolle Darstellung der Impf-„Wirksamkeits“-Historie von ursprünglich sogar behaupteten 100 Prozent bis hin zu den Boostern sehen Sie hier:

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