RA Forsthuber: Neues Arzneimittel- / Gentechnik-Gesetz missachtet Rechte der Bürger

Bild: Hintergrund via freepik / DCStudio, Bild Mag. G. Forsthuber via Screenshot

Österreichs Gesundheitsminister Mückstein will den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Humanmedizin ermöglichen. In seiner Analyse führt Mag. Forsthuber aus, welch gravierende Nachteile dem Einzelnen durch die geplanten Änderungen bei Arzneimittel – und Gentechnikgesetz, die ausschließlich auf die Interessen der Industrie abzielen, entstehen können. Er lädt ein, die zuständigen Abgeordneten zu konfrontieren und fordert die Rücknahme des Gesetzes.

Mehr als 40.000 Stellungnahmen sind zu dem von Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein eingebrachten Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden soll, mittlerweile eingegangen. Die Rechtsanwälte für Grundrechte beispielsweise lehnen den Entwurf unter anderem vor allem im Kontext der geplanten Impfpflicht ab, da er zum einen die freiwillige Teilnahme von Personen nach umfassender Aufklärung in der Arzneimittelforschung ad absurdum führt. Zum anderen könnte er im Ergebnis nach Inkrafttreten einer Impfpflicht die Bevölkerung zur Teilnahme an klinischen Versuchen verpflichten, ohne dass Schutz und Rechte der Teilnehmer gewährleistet sind.

Report24.news berichtete: ‚RAs für Grundrechte: Neues Arzneimittelgesetz soll rechtswidrige Zustände legalisieren

Auch Mag. Gottfried Forsthuber, Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Baden bei Wien, übt vernichtende Kritik. Er fordert die Überarbeitung des Gesetzes im Ausschuss und führt vielfältige verfassungsrechtliche Bedenken wie etwa unzureichend formulierte Schutzbestimmungen für praktisch alle Grundrechte, ausufernde Verordnungsermächtigung sowie unzureichende Dokumentationspflichten an. Seine umfassende Stellungnahme, die mehr als 10.000 Zustimmungen verzeichnet, kann auf seiner Webseite oder unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_102466/index.shtml

Mit einem Kurzvideo ergänzt Mag. Forsthuber nun seine Ausführungen und fasst wesentliche Einwände zusammen, u. a.:

  • Es wird nicht definiert, was ein gentechnisch veränderter Organismus ist.
  • Alle relevanten Bereiche werden an eine private Ethikkommission ausgelagert. Diese wird vom Sponsor – das ist derjenige, der ein Produkt auf den Merkt bringen will – bezahlt.
  • Schutzbestimmungen werden abgeschafft.

Das Video ist auf YouTube oder hier zu sehen:

Im Folgenden finden Sie das Transkript (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion):

Herzlich willkommen zu audiatur.at, dem Grundrechteblog zur Pandemie. Mein Name ist Gottfried Forsthuber. Ich bin Rechtsanwalt bei Forsthuber und Partner in Baden bei Wien.

Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz. Diese beiden Gesetze sollen in absehbarer Zeit geändert werden. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich einige Änderungen, die ganz konkrete Auswirkungen auf Sie persönlich haben können. Alle, die jetzt ein Problem mit Gentechnik am Teller haben, sollten auch ein Problem mit Gentechnik im Menschen haben.

Wir haben uns mehrere Stunden und nächtelang hingesetzt, tagelang hingesetzt, und haben eine Stellungnahme hierzu verfasst. Diese beinhaltet die gröbsten Probleme.

Keine Regelung, was ein gentechnisch veränderter Organismus ist

Es sollen private Ethikkommissionen eingerichtet werden, die bestimmte Maßnahmen, bestimmte Therapieformen für gut befinden. Dann gibt’s nur mehr indirekte Kontrolle durch die Behörde bei GVO-Therapeutika. Das heißt, sie können nur die Ethikkommission kontrollieren, aber nicht den eigentlichen Vorgang der Abgabe oder der Produktion oder Ähnliches.

Das ist einfach nur mehr absurd, was hier passiert. Noch dazu, wenn gar nicht geregelt ist, was eigentlich ein gentechnisch veränderter Organismus überhaupt ist. Nicht einmal diese Definition schafft diese aktuelle Regierungsvorlage. Aber warum ist das jetzt gerade überhaupt am Tisch? Warum muss das jetzt gerade überhaupt beschlossen werden?

Es gibt nämlich eine EU-Verordnung, mit der das Bewilligungsverfahren für bestimmte Medizinprodukte, Präparate, vereinheitlicht werden soll. Problematisch wird’s dann allerdings ab dem Moment, wo die nationalen Gesetzgeber Schutzbestimmungen versuchen abzuschaffen regelrecht. Und das passiert aktuell in Österreich. Ich kann nur an die einzelnen Abgeordneten appellieren, sich diesen Entwurf, diese Regierungsvorlage noch einmal im Detail anzusehen!

So gut wie keine schützenswerten Gruppen mehr

Wer darf bei diesem Experiment eigentlich nicht mitmachen? Häftlinge; in sonstiger Art und Weise Angehaltene; Erwachsene, die unmündig geworden sind; Grundwehrdiener. Finito. Kinder, Schwangere oder an sonstiger Art und Weise Beeinträchtigte sind offensichtlich keine schützenswerte Gruppe mehr. An ihnen soll offensichtlich ohne jedwede Begrenzung weiter geforscht werden können. Damit wird gerade in Krisenzeiten der Standard auf ein absolut fahrlässiges Minimum reduziert.

Kinder beispielsweise sind in § 42 Arzneimittelgesetz in der geltenden Fassung besonders umfassend geschützt. Und jetzt frage ich mich: Wieso ist es so kompliziert, eine Regelung einfach zu übernehmen, die bereits in der EU-Verordnung steht? Die bereits schon im Gesetz Bestand hat? Und lässt sie ersatzlos unter den Tisch fallen? Warum hat diese Regierung ein Problem, Kinder explizit zu schützen? Warum dieser lächerliche Eiertanz mit mühseligsten Unterscheidungen mit Grundwehrdiener, äußerste Ausnahme, mit Häftlingen, mit Flüchtlingen, äußerste Ausnahme, aber auf Kinder vergisst man? Auf Schwangere vergisst man?

Vom Sponsor bezahlte Ethikkommission

Der Hammerpunkt ist allerdings jener Bereich der privaten Ethikkommissionen. Ein Sponsor, der also ein Produkt auf den Markt bringen möchte, muss vorher die Sicherheit und die Verträglichkeit nachweisen können. Dafür werden Studien durchgeführt. In diesen Studien muss eine Bewertung von bisherigen Ergebnissen stattfinden. Im Grunde ist das Aufgabe der Behörde. Je komplizierter das Medizinprodukt allerdings ist, desto eher stößt die Behörde an ihre Grenzen, braucht Sachverständige.

Was aber jetzt passiert, ist: Die Behörde kann zwei Mini-Themen entscheiden. Alle großen, wesentlichen Punkte werden an die Ethikkommissionen ausgelagert. Diese Ethikkommissionen werden vom Sponsor ist gleich demjenigen, der das Produkt auf den Markt bringen möchte, bezahlt.

Wenn also die Ethikkommission sagt: Aus ethischen Gründen ist die Verabreichung eines bestimmten Medikaments oder Präparates für im Grunde genommen alle zulässig, dann wird das natürlich auch so umgesetzt werden. Es hat auf jeden Fall den Anschein, dass Objektivität in diesem Konstrukt einfach schlicht und ergreifend nicht gelebt werden kann und auch nicht umgesetzt werden kann. Es besteht zudem auch keinerlei Rechtsschutz, wie der Einzelne gegen diese Entscheidung der Ethikkommission vorgehen kann.

Wesentliche Angaben nicht mehr erforderlich

Hilfsstoffe sind nur für die medizinische Forschung und Wissenschaft zugelassen, aber nicht für die Anwendung am oder im Menschen. Allein durch diese Änderung in § 1 Abs 6 legitimiert man das. Ohne jedwede Diskussion. Weiters sollen Ausnahmen geschaffen werden, dass bestimmte Informationen über Zusatzstoffe, Inhaltsstoffe, Hilfsstoffe, Ablaufdatum und Ähnliches in einem Notfall nicht vollständig angegeben werden muss.

Der Gesundheitsminister hat zudem auch die Möglichkeit nach dieser Vorlage, sogenannte Kombinationsstudien im Verordnungswege näher zu regeln. Kombinationsstudien sind Studien mit Präparaten, die eigentlich schon Zulassung haben. Ob das jetzt eine bedingte ist oder eine unbedingte, ist offensichtlich zweitrangig. Auch dieser Verordnungsermächtigung fehlt, wie im Prinzip jeder seit zwei Jahren, die taugliche Begründung und die Eingrenzung.

Verordnungen sollen rückwirkend (!) erlassen werden können

Also ein praktisches Anwendungsbeispiel: Momentan ist das Thema Impfpflicht / Impfzwang im Gespräch. Wenn ein bestimmtes Präparat dann national zugelassen wird, oder europaweit zugelassen wird, dann können damit auch Studien durchgeführt werden. Dann sagt der Herr Minister, wir machen jetzt eine breitenwirksame Studie mit acht Millionen Einwohnern, und jeder nimmt das. Und wenn du an dieser Studie nicht teilnimmst, dann bist du halt vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Das kann er sagen.

Schirch wird’s dann allerdings bei der Blankovollmacht des Gesundheitsministers, in der ihm gestattet ist, im Bereich des Arzneimittelgesetzes rückwirkend Verordnungen zu erlassen. Also man muss sich das so vorstellen: Im Jahr 2023 genehmigt der Minister dann das mit Verordnung das, was zum Beispiel im Sommer 2022 passiert. Inwieweit diese Kompetenz die Verhinderung der Verbreitung einer bestimmten Krankheit vermeiden kann, weiß ich nicht. Selbst mit dieser Kompetenz ausgestattet, kann der Minister nicht in die Vergangenheit reisen, um dort das Virus zu bekämpfen. Welchen sachlichen Anwendungsbereich hat dann diese Bestimmung?

Entscheidende Bereiche sind nicht versichert

Wenn sich dann also jemand zwangsweise oder freiwillig für eine experimentelle Therapie entschieden hat, dann wird man ja wohl hoffentlich annehmen können, dass der einzelne Studienteilnehmer ausreichend auf Schäden versichert ist. Auch das ist nicht der Fall. Wenn man genau liest, muss man feststellen, dass Schäden aufgrund von Eingriffen in die Keimbahn nicht versichert werden. Das heißt, wenn es zu genetischen Defekten, zu Schädigungen des Erbgutes kommt, steigt die Versicherung aus.

Das heißt, der Hersteller, der Sponsor, muss zwar für jeden eine Versicherung anbieten, aber die gravierendsten Schäden werden nicht abgedeckt. Das nennt man Feigenblatt-Politik. Das nennt man den Leuten Sand in die Augen streuen. Präparate mit Gentechnik werden in den kommenden Jahren zunehmen. Das Risiko wird sich erhöhen. Es ist schon jetzt absehbar, dass eine Vielzahl von Impfpräparaten, etwa im Zusammenhang mit Covid-19, auf den Markt kommen werden, die eben Gentechnik nutzen. Und gegen diese Maßnahmen, gegen diese Produkte, gibt es, wenn man als Teilnehmer einer Studie wirkt, keinen Versicherungsschutz. Nur einen allenfalls dann geltend zu machenden Schadenersatzanspruch. Und der greift nur unter der Voraussetzung, dass der Sponsor zu dem Zeitpunkt dann auch noch ausreichend Geld hat, um diese Schäden zu bezahlen.

Ich kann Sie nur einladen: Setzen auch Sie ein Zeichen! Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten, Ihre Abgeordnete aus Ihrem Bezirk, aus Ihrem Wahlkreis und konfrontieren Sie sie mit diesen Umständen!

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