Die landesweit wachsenden Proteste gegen Corona-Maßnahmen und Impfpflicht in Deutschland bringen die Politik zunehmend ins Schwitzen. Vielerorts setzt man auf immer strengere Versammlungsverbote, um Demonstrationen unter dem Vorwand des „Infektionsschutzes“ zu unterbinden. Damit wird es zur Aufgabe der Polizei, die meist friedlichen Demos und Spaziergänge zu stoppen. Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Sachsen regt sich gegen diese Instrumentalisierung der Polizei nun deutlicher Widerstand.
In Sachsen sind per Verordnung eigentlich nur noch ortsfeste Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt. Gerade im Zuge der Montagsspaziergänge kommen jedoch je nach Stadt immer wieder hunderte bis tausende Menschen zusammen, um gegen Impfzwang, Spaltung und ungerechtfertigte Maßnahmen zu demonstrieren. Dabei nehmen sie ein Grundrecht wahr – auch wenn man ihnen dieses gern unter fadenscheinigen Begründungen aberkennen würde.
Dass in Sachsen für die Einschränkung von Grundrechten und die Gängelung von „Ungehorsamen“ jedes Mittel recht ist, ist allerspätestens bekannt, seitdem auch dort der Betrug um die falschen Inzidenzzahlen aufgeflogen ist: Ebenso wie in Bayern und Hamburg verbreitete auch der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer (CDU), irreführende Zahlen über angeblich gigantische Fallzahlen unter Ungeimpften im Vergleich zu Geimpften. In Wahrheit war bei bis zu 40% der angeblichen Covid-Fälle unter Ungeimpften der Impfstatus überhaupt nicht bekannt (siehe den Aufdecker-Artikel der „Welt“, wie so oft hinter der Bezahlschranke, oder alternativ hier). Diese gefälschten Zahlen dienten bundesweit als Grundlage für Gesetzesverschärfungen. Welches demokratische Mittel außer Demonstrationen sollen Bürger nutzen, um gegen derlei Vorgehensweisen zu protestieren?
„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“
Dr. Gustav Heinemann (1899-1976), dritter Bundespräsident der BRD von 1969 bis 1974
Instrumentalisierung der Polizei
Auch die GdP Sachsen fordert nun, dass mit Auslaufen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ab dem 10. Januar 2022 die Aufhebung von Einschränkungen des Versammlungsrechts geprüft wird. Die Begründung hat es in sich. GdP-Landeschef Hagen Husgen gab in einer Stellungnahme an:
Angesichts der sich Woche für Woche wiederholenden und ausweitenden Versammlungslagen und der sich daraus ergebenden Polizeieinsätze lässt uns das Gefühl nicht los, dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreits missbraucht wird. Gesellschaftliche Probleme lassen sich aber grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen.
Die Polizei müsse sich auf „gewalttätige Verläufe“ konzentrieren, diene aber keinesfalls dazu, friedlichen Protest niederzuschlagen:
Die Polizei muss durch eine lebensnahe Rechtslage in die Lage versetzt werden, sich auf gewalttätige Verläufe, die durch Extremisten provoziert werden, zu konzentrieren. Es darf nicht Aufgabe der Polizei sein, einen breit auf der Straße ausgeführten Meinungsstreit, sofern er friedlich ist, mit polizeilichen Mitteln zu stoppen, nur weil die Politik diesen Disput an die Polizei outgesourct hat.
Das ist eine klare Absage an die Politik, die die Polizei als willkommenes Werkzeug benutzt, um unliebsame Demonstrationen zu bekämpfen.