Leser haben uns darüber informiert, dass die Polizei in Oberösterreich wegen mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei Gurgeltests zu „Hausbesuchen“ ausrückt. Sollten Sie auch von so einer Maßnahme betroffen sein, melden Sie sich bitte bei [email protected]. Es macht den Eindruck, als wolle man Menschen, die einen solchen Test eingeschickt haben, zu unüberlegten Äußerungen verleiten, um sie danach als „Testbetrüger“ vor Gericht zu bringen.
Mainstream-Medien wie die von einer Young Global Leaderin (WEF) geführte „Heute“ vermuten schon länger, dass es im Zuge der Gurgeltests zu Betrugsfällen kommen kann. Auch der ORF beteiligt sich an einer Kampagne gegen mutmaßlichen „Testbetrug“. Gänzlich sind solche Vermutungen nicht von der Hand zu weisen, denn die Bundesregierung hat mit dem mutmaßlich verfassungswidrigen Impfzwang viele Menschen mit dem Rücken an die Wand gedrängt. Es liegt im Wesen jedes Menschen, sein Überleben und seine Existenz zu sichern und einen Ausweg zu suchen.
So ist es denkbar, dass vereinzelt Speichelproben anderer Menschen an die Testzentren eingeschickt werden, um den begehrten „Genesenen-Status“ zu erhalten und damit ein halbes Jahre lang „Ruhe“ vor einschneidenden Maßnahmen zu haben. Nun berichten Menschen aus Oberösterreich, dass die Polizei an ihrer Tür geklingelt hätte. Einen Befehl zur Hausdurchsuchung gab es dabei nicht, auch eine freiwillige Nachschau wurde nicht angefragt. Stattdessen wären Betroffene darüber informiert worden, dass gegen sie wegen „Testbetrugs“ ermittelt werde.
Speichelprobe angeblich im Testlabor sichergestellt
Angeblich wären DNS-Proben sichergestellt worden und man habe Beweise, dass die beschuldigten Bürger beim Test betrogen hätten. Wir haben dazu einen Rechtsanwalt befragt, der Betroffenen folgende Tipps gibt:
- Machen Sie von Ihrem Recht auf die Verweigerung einer Aussage Gebrauch, sagen Sie weder an der Haustür noch auf der Wache etwas zum Sachverhalt. Alles was sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden, egal wie freundschaftlich und verständnisvoll sich die Beamten geben. Das sind ermittlungstaktische Tricks, man will Sie in eine Falle locken. Bei der Polizei und später auch vor Gericht gilt: Beschuldigte bzw. Angeklagte haben das Recht zu schweigen und dürfen nicht zu einer Aussage gezwungen werden. Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten.
- Unterschreiben Sie nichts.
- Kontaktieren Sie einen Anwalt. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, eine Aussage zu machen, müssen Sie möglicherweise auf der Wache erscheinen, Sie müssen aber nichts sagen. Wenn Sie es als sinnvoll erachten und Sie es sich finanziell leisten können, nehmen Sie einen Anwalt mit.
- Geben Sie ohne Beisein und Rücksprache mit ihrem Anwalt auf keinen Fall eine DNS-Probe ab. Die diesbezügliche Gesetzeslage finden Sie hier.
- Die Wahrheitsfindung geschieht vor Gericht und nicht zwischen Tür und Angel oder auf einer Polizeidienststelle. Egal was man Ihnen erzählt, nichts, was Sie vor einer eventuellen Gerichtsverhandlung äußern, wird Ihnen später helfen – im Gegenteil.
Diese Tipps ersetzen kein anwaltliches Beratungsgespräch und keine juristische Auskunft durch jemanden, der dazu ausgebildet und befugt ist. Sprechen Sie in jedem Fall mit einem Anwalt, wenn Sie juristische Hilfe benötigen.
Es gibt einen konkreten Fall, wo die Polizei einen Oberösterreicher dazu verleitet hat, einen „Testbetrug“ zuzugeben. Der 28-Jährige gestand auf der Polizeiwache, eine fremde Speichelprobe eingereicht zu haben. Vor Gericht gelandet ist der Fall jedoch noch nicht, es ist also noch unbekannt, welche Anklagepunkte den Mann erwarten. Ebenso ist unbekannt, ob überhaupt Beweise vorlagen oder ob der Mann nur „auf gut Glück“ befragt – und aufgrund seines Geständnisses belangt wurde.
Chaotische Zustände in Testlabors – viele Fehlerquellen möglich
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in den Testlaboren großes Chaos und mangelnde Sorgfalt und Hygiene herrscht. Dies ist seit einem Leak aus so einem Testzentrum gemeinhin bekannt (Unglaubliche Hygienezustände in großem österreichischem PCR-Testlabor). In Österreich werden pro Tag hunderttausende Tests durchgeführt, es ist praktisch unmöglich, dass dabei hinsichtlich Hygiene und Abwicklung keine Fehler passieren. Tatsächlich gibt es Dutzende dokumentierte Fälle, dass Tests falsch zugewiesen wurden oder Menschen ein Testergebnis erhielten, die gar nicht bei einem Test waren. Auch andere Probleme im Ablauf sind bekannt. Erschwerend kommt hinzu, dass Testlabore in vielen Fällen aus politischen Gründen den Zuschlag erhielten, obwohl keine ausreichende fachliche Qualifikation für die Tätigkeit vorliegt (Skandal in Tirol, Betrugsverdacht: Hunderttausende PCR-Tests zweifelhaft). Immer wieder gehen auch Tests verloren, es wird den Betroffenen nie ein Ergebnis zugeschickt, obwohl sie jeden verlangten Schritt richtig durchgeführt haben.
PCR-Tests werden aktuell meistens als Pooltests durchgeführt. Dabei werden die Speichelproben von 100 Menschen zusammengeschüttet und dann im Pool analysiert – erst bei positivem Ergebnis wird dann unter den beteiligten Proben weitergeforscht. Dies spart Zeit, es gibt aber eine hohe Chance darauf, dass dabei Tests verwechselt, vermischt oder verunreinigt werden. Ob ein Gericht dem laut Insidern oft völlig unqualifizierten Personal eines Testlabors vertrauen würde, hängt vom Geschick Ihres Anwalts ab, solche Personen als Zeugen vorladen zu lassen.
Sie müssen Ihre Unschuld nicht beweisen
Vergessen Sie nicht, unter normalen, rechtsstaatlichen Umständen sind Sie so lange unschuldig, bis man Ihnen das Gegenteil beweisen kann. Nicht Sie müssen beweisen, dass es beim PCR-Test oder mit Ihrer Probe ein Problem gab, sondern die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen diesen Beweis nachvollziehbar und glaubwürdig führen.
Falls Sie zu den Betroffenen zählen, schildern Sie uns bitte den Sachverhalt unter [email protected].