ÖBAG-Schmid: Neue Chatprotokolle belegen Verrat der Hausdurchsuchung

Bild: Lapotop - freepik / Videobild: Screenshot von ORF

Der unter unklaren Umständen von der ÖVP besetzte, umstrittene ÖBAG-Chef Thomas Schmid wurde scheinbar vor einer Hausdurchsuchung gewarnt. Dies belegen neue Chatprotokolle. Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwei Verdächtige. Schmid hatte rechtzeitig vor dem behördlichen Zugriff alle Chatverläufe aus WhatsApp gelöscht.

Ein Kommentar von Willi Huber

Die erste Frage muss sein: Löscht jemand seine Chatprotokolle, welche Firmenagenden betreffen, wenn er nichts zu verbergen hat? Gäbe es irgendeinen Umstand, welcher es legitim erscheinen lässt, dass ein Mann, der im öffentlichen Auftrag mit 400.000 bis 610.000 Euro Jahresgehalt ausgestattet ist, der Justiz seine Kommunikation vorenthält? Dafür wollen mir keine Beispiele einfallen. Tatsächlich sollten solche Vorgänge aus der Sicht der Ermittler das erste Anzeichen systematischer Korruption sein.

Im engsten Kreis um Sebastian Kurz

Schmid, der nach Auswertung der bereits bekannten Chatprotokolle relativ freihändig durch die ÖVP installiert wurde, hat ein höheres Jahresgehalt als der Bundespräsident. Er zählt zum engsten Kreis rund um Sebastian Kurz. Dass Kurz, Blümel und Schmid schon lange Zeit engste Vertraute sind und in Jungen Jahren viel Spaß und Schabernack miteinander trieben, soll in einem der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Buch festgehalten sein, dessen Inhalte Report 24 in naher Zukunft auswerten und präsentieren wird. Aus den Chats bekannt ist Schmids mutmaßliche Vorliebe zu verbotenen, pulverförmigen Suchtmitteln. Dies wurde im Untersuchungsausschuss auch schon ausführlich gewürdigt. Aus anderen Chats und Bildern ergeben sich gewisse horizontale Vorlieben, diese wurden bislang aber nur im Rahmen des #beidlgate durch Politikberater Rudi Fussi geleakt – ob hier wegen Verletzung der intimsten Persönlichkeitsrechte der Beteiligten eine Klage anhängig ist, ist nicht bekannt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Neue Chatprotokolle belegen Verrat der Hausdurchsuchung

Am 10. Mai präsentierte das von Peter Pilz betriebene Online-Magazin „ZackZack“ neue Chatprotokolle, welche auf gewohnt fragwürdige Weise an die Presse weitergespielt wurden. Dokumente, die der Justiz zur Verfügung stehen, stehen hierzulande eben auch der Presse zur Verfügung, wenn daraus politischer Nutzen zu ziehen ist. Dabei liegt der Fokus auf einer Konversation zwischen Schmid und seiner engen Mitarbeiterin und Vertrauten Melanie L. Daraus ist zu entnehmen, dass ein Herr Harald N. eine Vorwarnung hinsichtlich der drohenden Hausdurchsuchung an Bettina G. weiterleitete, von der Schmid informiert wurde. Schmid löschte sofort in Panik alle Whatsapp Nachrichten, dann die gesamte Handy-App, dann das gesamte Mobiltelefon – und installierte dieses neu.

Schmid ist weiterhin im Amt

Verhält sich so jemand, der korrekt im Auftrag seiner Arbeitgeber, den Bürgern der Republik Österreich, arbeitet und wirtschaftet? Wohl kaum. In einem von Freunderlwirtschaft (höflich formuliert) durchseuchten Land stört es den reichhaltig von Regierungsgeldern alimentierten Medien-Mainstream nicht (73 Millionen Euro Regierungsinserate im Vorjahr), dass Schmid bis heute der ÖBAG vorsteht. Warum sollte er auch zurücktreten oder entfernt werden, es ist ja „nichts passiert“.

Zu denken gibt der letzte Absatz im diesbezüglichen Artikel von ZackZack:

Von der WKStA bis zur Führung des Justizministeriums stellen sich viele inzwischen eine Frage: Welche Ibiza-Hausdurchsuchung ist nicht verraten worden? Eine Antwort gibt es jetzt schon: Die Hausdurchsuchungen gegen die FPÖ wurden nicht verraten. Verraten wurden nur Durchsuchungen gegen Beschuldigte der ÖVP.

Dass die Autoren von ZackZack hier fast schon Mitleid mit der FPÖ zu haben scheinen ist bemerkenswert, sind sie doch eher dem linken bis linksextremen Eck zuzuordnen, welches von allem, das sich etwas rechter von ihnen befindet, keine sehr hohe Meinung hat – um es höflich zu formulieren.

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