NGO wollte Afghanen Schutzstatus durch Homosexualität verschaffen – doch er will nicht schwul sein

Die Regenbogenagenda kommt außerhalb des Wertewestens leider nicht ganz so gut an. Symbolbild: KI / R24

Über diverse Aufnahmeprogramme holt die Noch-Bundesregierung immer weiter Afghanen nach Deutschland. Die Auswahl (und Rekrutierung) der Kandidaten erfolgt oftmals über Nichtregierungsorganisationen (NGO) – diese sorgen einem aktuellen Bericht nach wohl auch dafür, dass in den Anträgen “passende” Angaben gemacht werden. So stellte sich nun heraus, dass ein vermeintlich Schwuler gar nicht schwul ist: Auf seine angebliche Homosexualität angesprochen, rastete der Mann aus.

In dieser Woche sind erneut Afghanen mit einem von Deutschland gecharterten Flugzeug eingeflogen worden. An Bord der Maschine waren 132 Personen, darunter befand sich nur eine ehemalige Ortskraft mit fünf Angehörigen. Bei den übrigen Passagieren soll es sich angeblich um Familienangehörige, Kleinkinder sowie politisch und sexuell Verfolgte gehandelt haben.

Zu den Voraussetzungen für eine Einreise gehören unter anderem eine zweifelsfreie Identitätsklärung und eine umfassende Sicherheitsüberprüfung. Doch wenn es um die Visavergabe an Afghanen geht, scheint es das Außenministerium mit Sicherheitsfragen und der Echtheit von Passdokumenten nicht so genau zu nehmen. Nach einem Bericht des “Focus” kritisieren Experten des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei (BuPol) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), dass sie auf enormen Druck und auf Anordnung des Auswärtigen Amts in Berlin auch kritische Fälle durchwinken müssen.

So sollen in einem aktuellen Fall erhebliche Zweifel an der Familienzugehörigkeit eines jungen Mannes bestanden haben, trotzdem wurde ein DNA-Test, der das Verwandtschaftsverhältnis hätte belegen können, untersagt.

In dem Artikel kommt auch ein Beamter zu Wort, der “aus dienstrechtlichen Gründen nicht genannt werden darf”. Dieser erhebt schwere Vorwürfe gegen die NGOs – mehr als 100 sollen in der Region aktiv sein.

NGOs – oder doch nur Schleppergruppen?

„Diese NGOs, besonders aktiv ist hier die ‘Kabul Luftbrücke’, schwärmen mit ihren Teams nach Afghanistan aus und überzeugen ganze Familien, per Asylantrag doch nach Deutschland zu kommen. Ab sofort übernehmen NGO-Leute, denen ich grundsätzlich keine schlechten Absichten unterstelle, die Regie. Sie kümmern sich um Fahrzeuge, Ausweise und beschaffen weitere erforderliche Dokumente. Unterkünfte in Landhotels werden vorab gebucht und aus Mitteln der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und des Auswärtigen Amts bezahlt. Einreiseformalitäten an der pakistanisch-afghanischen Grenze werden von sprachkundigen NGO-Leuten übernommen.“

Auch auf die Befragungen der deutschen Beamten würden die Ausreisewilligen von den NGOs vorbereitet. „Den Afghanen wird genau gesagt, was sie sagen und nicht sagen dürfen. Fragen über Kontakte zu Talibankämpfern müssen strikt verneint werden“, zitiert Focus den Beamten. „Details über politische Verfolgung, körperliche Gewalt und Gefängnis-Aufenthalte ergeben indes Pluspunkte.“

Offenbar läuft aber nicht immer alles glatt. In einem Antrag war demnach angegeben worden, dass ein Mann wegen seiner Homosexualität in Afghanistan gefährdet sei. Als er bei der Befragung auf seine sexuelle Orientierung angesprochen wurde, sei der Mann ausgerastet und habe gewütet, er sei überhaupt nicht schwul – im Focus-Artikel geht man davon aus, dass NGO-Aktivisten dem Afghanen bei der Antragsstellung wohl die Hand geführt hätten.

Der Artikel schließt mit der Aussage eines hohen Berliner Regierungsbeamten, der nicht namentlich genannt wird. „Das alles ist doch staatlich finanzierte Fluchthilfe. Aber solange Ministerin Annalena Baerbock im Auswärtigen Amt sitzt, wird das wohl so weitergehen.“

Ob sich mit einer Koalition aus Union und SPD etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Handlungsbedarf besteht nicht nur bezüglich der Afghanen-Flüge, auch eine Überprüfung der unzähligen Nichtregierungsorganisationen – wer bekommt Geld vom Staat und warum – ist überfällig.

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