Nächster Arzt stoppt Impfungen: Keine freie Entscheidung – und somit Körperverletzung

Bild: freepik / minervastudio

Immer wieder steigen Hausärzte aus der Covid-Impfkampagne aus. Einige mutige Mediziner begründen ihre Entscheidung: Viele kritisieren die mangelnde Datenlage zur Sicherheit der Vakzine – insbesondere im Kontext der mehr als zweifelhaften Notwendigkeit der Impfungen für die gesunde Allgemeinbevölkerung. Andere stemmen sich gegen die Impfung als Zwangsmaßnahme, die im Widerspruch zu jeder medizinischen Ethik steht.

So ist es nun auch auf der Website eines Hausarztes in Leipzig zu lesen: Weil durch den massiven Impfdruck die Entscheidung für die Impfung nicht mehr als freiwillig zu werten sei, handele es sich letztendlich um Körperverletzung – und dazu sei der Mediziner nicht bereit. Somit werde in seiner Praxis fortan nicht mehr gegen Covid-19 geimpft.

Die Begründung liest sich wie folgt:

Nachdem wir uns in der Vergangenheit auch an den Impfungen gegen Corona beteiligt haben, beende ich nun die Impfungen gegen Corona in meiner Praxis.

In letzter Zeit kamen vorwiegend Patienten zu mir, die als Grund für die Impfung den Druck der Gesellschaft, Druck durch Arbeitgeber und allgemeine Einschränkungen im öffentlichem Leben angaben.

Für eine medizinische Maßnahme, wie eine Impfung, sind eine medizinische Notwendigkeit und das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzungen. Über die medizinische Notwendigkeit möchte ich an dieser Stelle keinen Kommentar abgeben, jedoch ist das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzung für einen medizinischen Eingriff (Impfung ist kein Notfall). Um ein Einverständnis zu geben, muss aber der Patient umfassend aufgeklärt sein und die Entscheidung darf nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfolgen (Unwirksamkeit einer „freien“ Entscheidung). Da die freie Entscheidung aktuell nicht mehr gegeben ist, kann die Aufklärung nicht mehr nach medizinisch – ethischen Aspekten erfolgen und die Impfung würde ohne Aufklärung und Einverständnis erfolgen. Dies entspricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berechtigt und willens bin.

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