Mordfall Leonie (13) – Doch Mord-Urteile gegen migrantische Mörder und Vergewaltiger

Symbolbild Kindergrab: (C) Freepik

Die Öffentlichkeit war schockiert, denn die Anklage in dem Fall, in dem afghanische Wirtschaftsmigranten eine 13-Jährige unter Drogen setzten, vergewaltigten und nach einem längeren Martyrium letztendlich wie einen Müllsack tot an einen Baum lehnten, lautete zunächst nicht auf Mord. Die „jungen Männer“ prahlten mit ihrer Tat, die sie auf Video aufgezeichnet hatten. Bei der Richterin gab es für die einschlägig Vorbestraften keinen Kulturbonus: Mord, Mord und Mord.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die mutmaßlichen Kindermörder haben Berufung angemeldet. Dies kann man ihnen in einem Rechtsstaat nicht verwehren. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Richter in den Instanzen das Wörtchen „Kulturbonus“ als linken Wahnsinn abtun.

Lesen Sie dazu die Berichterstattung in Report24.news, speziell den unglaublichen Hohn, den die Hinterbliebenen durch Ex-Gesundheitsminister Mückstein (Grüne) erfahren mussten:

Gegenüber den Medien erklärte die Richterin:

„Es handelt sich hier nicht um ein politisches Statement oder eine Symbolik. Wir sind nach dem Gesetz vorgegangen, tat- und schuldangemessen. Es handelt sich um das schwerste Verbrechen, das das Strafgesetz kennt.“

Richterin Anna Marchart, zitiert in Krone.at

Die Urteile (nicht rechtskräftig) lauten:

  • Der 23-jährige, mehrfach vorbestrafte Afghane Zubaidullah R. – Mord und Vergewaltigung – Lebenslängliche Haft
  • Der 19-jährige, mehrfach vorbestrafte Afghane Ibraulhaq A. – Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung – Lebenslängliche Haft plus Widerruf der Bewährung in einem Drogenfall
  • Der 20-jährige, bislang unbescholtene Afghane Ali Sena H. – Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung – 19 Jahre Haft
  • 140.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Opfers

Sie haben dieses Mädchen benutzt wie ein Objekt und eine auffällige Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben der Leonie an den Tag gelegt, und das muss sich auch in den Strafen widerspiegeln.

Richterin Anna Marchart, zitiert in Krone.at

Es ist davon auszugehen, dass das Urteil in der Öffentlichkeit gut angenommen wird – dementsprechend bleibt die große Hoffnung, dass es in der Instanz auch hält.

Vor dem Prozess traten mehrere Verteidiger vor dem Prozess von ihrem Mandat zurück. Einem Anwalt wurde aufgrund der Kaltblütigkeit seines afghanischen Mandanten während der Verhandlung schlecht, er musste sich von einem Kollegen vertreten lassen.

Rechtsvertreter der Opfer sind die angesehenen Anwälte Florian Höllwarth (auch aus dem Corona-Widerstand bekannt) und der unter anderem auch in Medienfragen bekannte Johannes Öhlböck. Beide hatten von Anbeginn an eine Mordanklage gefordert – und damit in der ersten Instanz auch Recht erhalten.

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