FAN, die neue Teilorganisation Freie Arbeitnehmer der MFG Österreich, stellt eine klare Forderung: Der Gesundheitsminister möge von der Impfpflicht Abstand nehmen. Ansonsten wird das Gesundheitspersonal sein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Arbeitsniederlegung und Streik in Anspruch nehmen. Bei 9000 Beschäftigten gerät das System ins Wanken.
Die Antwort auf die Ankündigung des österreichischen Gesundheitsministers Dr. Wolfgang Mückstein, im Februar 2022 eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, war gewaltig. In Wien gingen am vergangenen Samstag über hunderttausend Menschen auf die Straße, um ihren Protest über diesen sogar mit Haftstrafen bedrohten Zwang zum Ausdruck zu bringen. Dazu kamen noch unzählige Menschen, welche am selben und am Folgetag in anderen Städten demonstrierten – darunter Linz, Salzburg, Graz und Innsbruck. Alles in allem ein mehr als eindeutiges Signal.
Nun organisiert sich Widerstand auf breiter Ebene. Aktive Polizeibeamte aus Vorarlberg wandten sich mit einem Brief an die Öffentlichkeit, die Politik, die Kammern und Gewerkschaften sowie die Polizeidirektionen. Darin ersuchten sie die Adressaten unter anderem, den aktuellen Kurs zu überdenken und den sozialen Frieden wieder herzustellen. Die Verfasser waren auf der Demonstration in Wien unter dem Banner „Polizisten für Freiheit und Grundrechte“ vertreten. Report24 berichtete.
Österreich wird zum Land der Entrechteten
An vorderster Front im Geschehen steht das medizinische Personal. Dieses hat nach Überzeugung von Prof. Bhakdi gemeinsam die Macht, die verantwortlichen Entscheidungsträger zum Umdenken zu zwingen. Unterstütztwirdes dabei in Österreich von MFG Österreich und FAN, der von ihr neu gegründeten Interessensvertretung für Freie Arbeitnehmer. In ihrer Stellungnahme „Impfpflicht für alle – Machtexzess einer inferioren Bundesregierung“ vom 22. November 2021 fasst MFG die aktuelle Situation wie folgt zusammen:
- Zwei nicht vom Volk gewählte Spitzenrepräsentanten der österreichischen Bundesregierung verkünden einen sofortigen Lockdown für alle sowie eine allgemeine Impfpflicht ab Februar 2022.
- Keine der beiden Maßnahmen lässt sich sachlich rechtfertigen.
- Österreich nahm bereits durch den Lockdown für Ungeimpfte weltweit eine totalitäre Vorreiterrolle ein.
- Das Volk wird mittels Desinformation in Geiselhaft gehalten. Es wird bewusst angelogen und soll sich weiterhin möglichst intensiv fürchten.
- Die beiden Kernelemente der politischen Angstpropaganda, die „täglichen Neuinfektionen“ und die Schreckensmeldungen zu den Intensivstationen, halten einer Überprüfung nicht stand.
- Die Zahl der durchgeführten Tests wurde im Vergleich zum Vorjahr mehr als verzehnfacht.
- Die Bettenkapazitäten wurden nicht aufgestockt, sondern sukzessive abgebaut. In Corona-Zeiten und auch im Jahrzehnt davor.
- ÖVP und SPÖ zeichnen verantwortlich für das Kaputtsparen des Gesundheitssystems.
- Die angekündigte Pflichtimpfung ist grundrechtswidrig, verstößt gegen alle elementaren Grundsätze des Grundrechtsschutzes. Wortwahl und Diktion des Ärztekammerpräsidenten erinnern an dunkelste Zeiten.
- Die Covid-Impfung kann mangels Herstellung von steriler Immunität kein Gamechanger sein.
- VfGH und internationale Grundrechtsinstanzen müssten ein entsprechendes Gesetz umgehend für verfassungswidrig erklären. Für eine solche Vorgehensweise – noch dazu mit einer experimenellen Substanz – besteht weder medizinische noch rechtliche Basis.
- Österreich wird zum Land der Entrechteten.
- In nur eineinhalb Jahren wurde Österreich rechtsstaatlich und sozialpsychologisch auf das Niveau eines unterdurchschnittlichen Entwickungslandes heruntergefahren.
- Die für diesen Niedergang Verantwortlichen werden zur Rechenschaft gezogen werden. Eine bloße Entschuldigung wird dann nicht ausreichen.
Die Rechtsargumente sind eindeutig
Nachdem MFG sowohl Gesundheitsminister Mückstein als auch zahlreiche andere Adressaten via Offenem Brief darüber in Kenntnis gesetzt hatte, dass „eine Impfpflicht für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und für die Allgemeinheit aus verfassungsrechtlicher Sicht schlichtweg unzulässig und haftungsbegründend für die Verantwortlichen“ ist …
Siehe dazu: MFG stellt in Brief an Mückstein klar: Impfpflicht ist verfassungswidrig!
… legt die Partei nun nach und kündigt erneut an, dass das Gesundheitspersonal seine Ankündigung, bei Einführung einer Covid-Impfpflicht die Arbeit niederzulegen, umsetzen wird: „Von unserem Arbeitnehmerflügel wissen wir, dass tausende Beschäftigte im Gesundheitswesen im Falle einer Impfpflicht ihre Arbeit niederlegen werden. Zumal das Recht auf Arbeitsniederlegung und Streik verfassungsgesetzlich garantiert und geschützt ist.“ Auf der MFG Webseite liest sich diese Ankündigung wie folgt (Wiedergabe im Wortlaut, Hervorhebungen durch Redaktion):
MFG an Mückstein: Knapp 9000 Beschäftigte im Gesundheitsbereich drohen mit Streik
MFG gründete mit FAN (Freie Arbeitnehmer*innen) einen eigenen Arbeitnehmerflügel
Die öffentlich angekündigte Impfpflicht für Gesundheitsberufe und für die Allgemeinheit ist aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht in keiner Weise gerechtfertigt und juristisch verfassungswidrig. Damit wird die Gesellschaft auch weiter gespalten. Indes hat die junge Partei MFG mit FAN eine Teilorganisation gegründet, die Arbeitnehmer*innen im Gesundheitsbereich versammelt. Und diese tritt nun mit klaren Forderungen in einem offenen Brief an BM Mückstein heran: Der Minister möge die medizinisch sinnlose, grundrechtswidrige und gesellschafts-spaltende Ankündigung einer Impfpflicht zurücknehmen. Man hofft auf ein Einlenken. Wenn nicht, wird auch ein Streik nicht ausgeschlossen. Und diese Ankündigung ist folgenreich: Wenn die knapp 9000 FAN-Arbeitnehmer im Gesundheitsbereich ihre Arbeit niederlegen, gerät das System ins Wanken.
Warum die Impfpflicht kategorisch abgelehnt wird:
- die Impfung gewährt keine sterile Immunität, ein Infiziert-Werden des Geimpften bleibt möglich,
- folglich kann auch ein geimpfter Arzt, Pfleger, etc. durch die Möglichkeit einer Ansteckung den Patienten gefährden
- demnach kann schwerlich mit einer Impfung argumentiert werden, um eine Infektionsgefahr (im Gesundheitswesen) zu verhindern
- sämtliche Impfzulassungen sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 nur bedingt erfolgt
- überdies stehen massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine angekündigte Impfpflicht
Impfschäden werden verschwiegen
“Berücksichtigt man die umfassend dokumentierten Fälle schwerster Impfschäden, dann bedeutet die Impfpflicht sogar einen Eingriff in das Recht auf Leben nach Art. 2 E-MRK”, so RA Dr. Michael Brunner, Bundesobmann der MFG. Dieses Recht ist unabdingbar, selbst dann, wenn ein Eingriff im Sinne der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich wäre. Auch nach dem Nürnberger Kodex ist es verboten, jemanden zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment zu zwingen. “Jede Teilnahme an einer Impfkampagne muss unter anderem frei, selbstbestimmt, ohne Zwang, List, Betrug und unter vollkommener Aufklärung der Fakten- und Rechtslage erfolgen”, so Brunner.
Hausaufgaben im Gesundheitsbereich wurden nicht gemacht
Im offenen Brief wird auch daran erinnert, dass die tatsächlichen Probleme in Gesundheitseinrichtungen nicht das Corona-Virus sind, sondern u.a. zahlreiche andere Erreger, u.a. multiresistente Bakterien, aufgrund hygienischer Unterlassungen. Von wirklicher Dramatik ist außerdem der seit Jahren bekannte Pflegenotstand im Gesundheitswesen, sowie der Personalmangel unter Ärzten. Anstatt also große Budgets für sinnlose Lockdowns und Corona-Tests auszugeben, wäre es wesentlich sinnvoller, das Geld in die Aufstockung des Gesundheitspersonals und für Präventionsmaßnahmen zu investieren.
“Von unserem Arbeitnehmerflügel wissen wir, dass tausende Beschäftigte im Gesundheitswesen im Falle einer Impfpflicht ihre Arbeit niederlegen werden. Zumal das Recht auf Arbeitsniederlegung und Streik verfassungsgesetzlich garantiert und geschützt ist”, so Brunner abschließend.