Merkel ahnungslos zu Virus und PCR – danach Sitzungsprotokoll gefälscht

Bild: Laptop - freepik, @rawpixel.com / am Bildschirm: Screenshot Angela Merkel vor dem deutschen Bundestag

In der 235. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni lautete der Tagesordnungspunkt 2 „Befragung der Bundesregierung“. Niemand geringeres als Bundeskanzlerin Angela Merkel höchstpersönlich stellte sich den Fragen der Abgeordneten – und patzte gewaltig. Doch viel schlimmer: Auch das hochoffizielle Protokoll der Plenarsitzung ist – offenbar vorsätzlich – gefälscht, hoch brisante Aussagen Merkels wurden nachträglich korrigiert und der Vorgang vertuscht.

Ein Kommentar von Max Bergmann

Der Abgeordnete Sebastian Münzenmaier (AfD) nutzte die Gunst der Stunde um auf die geringe Aussagekraft von PCR-Tests hinzuweisen und bezog sich auf eine großangelegte Studie der Universität Duisburg-Essen unter Leitung des Herrn Prof. Dr. Andreas Stang. Der Studie nach, an der mehr als 160.000 Personen teilnahmen, waren mehr als 60 Prozent der Probanden zum Testzeitpunkt gar nicht mehr ansteckend, da deren Ct-Wert über 25 lag, die Viruslast somit zu gering für eine Ansteckung. Münzenmaier zitierte Professor Stang wie folgt: „Die am Ende errechnete Zahl von Sars-CoV-2 positiv Getesteten sollte daher nicht als Grundlage für Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, wie Quarantäne, Isolation oder Lockdown, benutzt werden.“ und stellte die Frage in den Raum, ob Angela Merkel dieser Aussage zustimme, und falls nicht, warum nicht.

Der „einzig wahre Experte“: Merkel kontert mit „Drosten-Postcast“

Merkel beantwortete die Frage des Abgeordneten mit dem regelmäßig wiederholten Hinweis auf den „Corona-Propaganda“-Podcast des umstrittenen Regierungsexperten Christian Drosten. Merkels Antwort im Detail:

„Nein, ich stimme der Aussage so nicht zu. Ich glaube, dass auch gute wissenschaftliche Antworten, die ich hier nicht wiedergeben kann – zum Beispiel von Herrn Professor Drosten in seinem letzten Postcast (sic!) –, gegeben wurden.

(…) Die einzige Frage ist: Haben wir manchen Menschen vielleicht eine um drei oder vier Tage zu lange Quarantäne zugemutet? – Sie können mit einem PCR- Test, mit dem Sie zu 100 Prozent herausbekommen, ob jemand die Krankheit hat, nicht sagen, ob er sich mit seinem PCR-Wert auf dem absteigenden oder auf dem aufsteigenden Ast befindet, in welchem Stadium der Infektion er ist. (…)“

Angela Merkel, 23. Juni, Befragung durch den Bundestag

„Expertin Merkel“ wirft Fachbegriffe durcheinander: „PCR-Wert“ statt „Ct-Wert“

Man sollte meinen, die „pandemieerprobte“ Kanzlerin kennt die Fachbegriffe unseres aktuellen Alltags. Doch weit gefehlt. In ihrer Ausführung ist der allgemein und nach wissenschaftlichen Standards als „Ct-Wert“ bekannte Maßstab für Infektiosität plötzlich der „PCR-Wert“. Auch wiederholte Merkel das mehrfach bereits widerlegte Narrativ der „positiv getesteten Erkrankten“, obwohl mittlerweile hinreichend geklärt ist dass PCR-positiv getestete Personen nicht mit Erkrankten gleichzusetzen sind.

In einer Nachfrage monierte der Abgeordnete Münzenmaier die einseitige Beantwortung seiner Frage – Merkel habe sich nur zum PCR-Test an sich geäußert. Merkel erwiderte, sie habe ja „auf den Ct-Wert Bezug genommen“ – ihn aber nicht als solchen benannt.

Münzenmaier legte nach, und fordert konkrete Antworten: „ (…) alle Ihre Maßnahmen, die Sie bisher getroffen haben, stehen auf sehr wackeligen Füßen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie deswegen noch mal fragen: Wie geht es in Zukunft weiter?

Jetzt wurde ja schon von der Delta-Variante geredet. Auch dazu gibt es Aussagen, dass die zwar ansteckender, aber nicht gefährlicher im Sinne von schweren Verläufen sei. Wann, stellen Sie sich vor, kann man Maßnahmen wirklich aufheben, oder müssen wir damit rechnen, dass wir Ende des Jahres wieder in einen Lockdown gehen? Müssen wir damit rechnen, dass eine Epsilon-Variante auftaucht? Und so weiter!“

Merkel pfuscht gewaltig: Ahnungslosigkeit vor versammelter Mannschaft, Ct-Wert ad absurdum geführt

Merkels Antwort auf die Nachfrage des Abgeordneten der AfD ist gleichsam ernüchternd wie verwunderlich, führte sie hier doch jeglichen wissenschaftlichen Konsens völlig ad absurdum.

„Damit, dass verschiedene Varianten auftauchen können, müssen wir rechnen, solange nicht die gesamte Weltbevölkerung geimpft ist.

Jetzt will ich noch mal versuchen, zu ordnen, was Sie jetzt hier gesagt haben. Erstens. Wenn ein PCR-Test positiv ist, dann hat der Mensch „SARS-CoV-19“.

Zweitens. Mit einem PCR-Test ist ein Ct-Wert verbunden. Irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit. Dieser Ct-Wert kann über oder unter 25 sein. Ist er über 25, ist der Mensch ansteckend, ist er unter 25, ist er nicht ansteckend. Sie wissen aber nicht, in welchem Moment des Krankheitsverlaufes Sie diese Messung machen, also hat er morgen einen höheren Ct-Wert oder einen niedrigeren Ct-Wert und davon hängt aber ab, ob
er morgen noch ansteckend ist oder nicht. Das heißt, im Grundsatz ist der PCR-Test immer ein hervorragender Indikator für die Antwort auf die Frage, ob jemand krank ist (…).“

Angela Merkel, 23. Juni, Befragung durch den Bundestag

Gleich mehrere Aussagen Merkels sind hier als eindeutig falsch zu deklarieren. Mit wissenschaftlichen Fachbegriffen, mit denen die Bevölkerung seit weit mehr als einem Jahr alltäglich konfrontiert wird, scheint sie ebenfalls nicht umgehen zu können. Während die Bezeichnung des Erregers „SARS-CoV2“ als „SARS-CoV19“ noch verschmerzbar wäre sind jegliche ihrer Aussagen zum Ct-Wert eines PCR-Tests als völlig falsch und an den Haaren herbeigezogen zu bewerten. Nach allgemein anerkanntem wissenschaftlichem Konsens ist ein PCR-Test mit Ct-Wert über 25 in keinster Art und Weise auch nur das geringste Indiz für Infektiosität des Getesteten – auch dann nicht, wenn die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sich vor den versammelten Bundestag stellt und ebendies behauptet.

Strafrechtlich relevanter Skandal: Sitzungsprotokoll wurde vorsätzlich gefälscht

Doch der eigentliche Skandal ist nicht eine Bundeskanzlerin, die entweder die Unwahrheit sagt und möglicherweise bewusst Falschinformationen verbreitet oder andererseits völlig desinformiert ist und einfach nur keinen Hehl daraus macht, keinen Sachverstand zur Materie zu haben. Der Skandal, der von niemandem hervorgehoben wird, der Skandal, über den nicht ein einziges großes Medienhaus in Deutschland berichtet ist die offenbar vorsätzliche Verfälschung des Protokolls der Plenarsitzung. Seite 49 des Sitzungsprotokolls vom 23. Juni weist Merkels Antwort wie folgt aus:

„Mit einem PCR-Test ist ein Ct-Wert verbunden. Es geht um irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit. Dieser Ct-Wert kann über oder unter 25 liegen. Ist er unter 25, ist der Mensch ansteckend, ist er über 25, ist er nicht ansteckend. Sie wissen aber nicht, in welchem Moment des Krankheitsverlaufes Sie diese Messung machen, ob er morgen also einen niedrigeren oder einen höheren Ct-Wert hat. Davon hängt aber ab, ob er morgen noch ansteckend ist oder nicht.“

Merkel, zitiert im Sitzungsprotokoll. Gänzlich anders als im Original.
Sitzungsprotokoll, stark von dem tatsächlich Gesagten abweichend.

Nun ist der Wortlaut Merkels Antwort im Sitzungsprotokoll aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht durchaus als korrekt zu bewerten. Nicht nachvollziehbar ist aber die massive Diskrepanz zwischen Merkels tatsächlichen Aussagen im Bundestag und der Protokollierung – hier wurden Tatsachen um 180 Grad verdreht, inhaltlich falsche Aussagen Merkels relativiert und nachträglich korrigiert. Eine Stellungnahme zu diesem in einer Demokratie ungeheuerlichen Vertuschungsvorgang – Fehlanzeige, und das bei einem derart wichtigen Thema, auf dem massive Grundrechtseinschränkungen, Freiheitsberaubungen und Zwangsmaßnahmen basieren.

Kann Fälschung straflos bleiben?

Für den Otto-Normal-Verbraucher hat die vorsätzliche Verfälschung eines Sitzungsprotokolls rechtliche Konsequenzen. Geregelt im deutschen Strafgesetzbuch unter § 269 ist die

Fälschung beweiserheblicher Daten“

„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Hintergründe für die Diskrepanzen sind unklar, und sollten dringend Bestandteil einer eingehenden Aufarbeitung dieses Skandals sein. Wichtige Fragen sind bislang ungestellt und ungeklärt, und das sind nicht Wenige. Wie kam es zu Merkels falscher Aussage bezüglich der Ct-Werte? Warum ist das keinem der Anwesenden während der Plenarsitzung aufgefallen? Wer hat das Sitzungsprotokoll angefertigt? Gibt es mehrere Versionen des Protokolls, die von der veröffentlichten Version möglicherweise abweichen, zurückgehalten wurden und den tatsächlichen Wortlaut wiedergeben? Auf wessen Veranlassung wurden Merkels Aussagen wider besseren Wissens im Protokoll korrigiert und verändert, wer zieht hier die Fäden? Handelt es sich um einen „bedauernswerten Fehler“, oder wurde hier mit Vorsatz gehandelt um einen Skandal so kurz vor dem Ende Merkels Dauerkanzlerschaft zu vertuschen? Und zu guter Letzt: Warum eigentlich ist die offensichtliche und vorsätzliche Fälschung eines Sitzungsprotokolls des Deutschen Bundestags nirgendwo auch nur die kleinste Schlagzeile Wert?

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