Maskenpflicht bis ans Lebensende?

Symbolbild: Freepic @biancoblue

Längst ist die Maske ein Symbol geworden. Ein Statussymbol für vermeintliche Solidarität, Schutz aller Menschen vor der unsichtbaren Gefahr und das für alle sichtbare Zeichen: „Ich bin ein guter Mensch, ich mache mit!“. Abseits der öffentlich-rechtlichen Medien und ausgewählter Regierungs-„Experten“ ist die tatsächliche Schutzwirkung zumindest nicht unumstritten. Grundlage ist der faktische Ausnahmezustand, vom deutschen Bundestag ausgerufen, verlängert und bis heute aufrechterhalten. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Ein Kommentar von Max Bergmann

Trotz sinkender positiver Testfallzahlen und Inzidenzen will Bundeskanzlerin Merkel die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite erneut verlängern. Alle Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Grundrechte sind von dieser Feststellung durch den deutschen Bundestag abhängig.

Mit Inkrafttreten zum 28. März 2020 hat der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses angenommen und aufgrund der damaligen Ausbreitung von SARS-CoV-2 erstmalig eine epidemische Lage von nationaler Tragweite von unbestimmter Dauer festgestellt.

In namentlicher Abstimmung durch die Abgeordneten, mit 422 Ja-Stimmen, 90 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen stellte der Bundestag außerdem am 18. November 2020 den unbefristeten Fortbestand der bestehenden Regelungen fest.

Ein Jahr per Verordnung „durchregiert“ – Automatismus kam erst nach 12 Monaten

Erst ein ganzes Jahr nach der erstmaligen Inkraftsetzung der freiheits- und grundrechtseinschränkenden Verordnungen wurde ein Mechanismus vereinbart, der diese automatisch und ohne weiteres Zutun des Bundestages außer Kraft setzt: Am 26. März 2021 erteilte der Bundesrat seine Zustimmung zur Änderung, die am 31. März in Kraft trat – seitdem ist die epidemische Lage von nationaler Tragweite auf 3 Monate befristet und endet automatisch.

Zur Verlängerung bedarf es einem erneuten Mehrheitsbeschluss im Bundestag. Streng genommen war diese Änderung lange überfällig – das unbefristete Durchregieren per Verordnung war, nüchtern betrachtet, zu keinem Zeitpunkt mit der Verfassung vereinbar.

Was kann die epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt?

Nach Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Fortbestand wird die Bundesregierung zu weitreichenden Befugnissen ermächtigt. So kann diese ohne weitere Zustimmung des Parlaments Verordnungen erlassen und gegebenenfalls auch wieder aufheben.

Maskenpflicht, Ausgangssperren, Priorisierung von besonders gefährdeten Gruppen in der Impfreihenfolge, Beschränkung oder vollständiges Aussetzen der Einreise für bestimmte Personengruppen an den deutschen Grenzen, Schließungen von Schulen, Universitäten, Kultureinrichtungen, des Einzelhandels, Betrieben, Hotels und Gaststätten sowie Testverordnungen sind ausschließlich an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite direkt gekoppelt.

Wird diese nun nach einer 3-monatigen Frist nicht erneut festgestellt, fallen alle Maßnahmen. Im Extremfall passiert das von heute auf morgen, auch die viel kritisierte Maskenpflicht würde damit entfallen. Die sofortige Aufhebung der Maskenpflicht wäre aus epidemiologischer Sicht und der Entwicklung des Wetters durchaus vertretbar, mindestens an der frischen Luft. Führende Aerosolforscher mahnen nicht zum ersten Mal: „Ansteckungen finden „fast ausnahmslos in Innenräumen statt„. Das einzige Maß der Bundesregierung sind bislang die Inzidenzwerte, und diese liegen seit Wochen konstant niedrig, Tendenz weiter sinkend. Der eintretende saisonale Effekt, den wir auch schon aus dem vergangenen Jahr und von anderen vergleichbaren Virusinfektionen kennen, wird ebenfalls deutlich.

Impffortschritt, niedrige positive Testfallzahlen, niedrige Inzidenz – aber keine Einsicht

Es drängt sich die Frage auf, was muss geschehen, dass der faktische Ausnahmezustand nicht mehr fortbesteht. Der Definition nach muss „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteh[en]“. Laut der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes ist dies dann der Fall, „wenn die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“.

Unter genauerer Analyse der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Zahlen und des stetig voranschreitenden Impffortschritts darf zumindest begründet bezweifelt werden, ob die Fortführung der bisherigen Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen aus medizinischer, epidemiologischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht noch verhältnismäßig ist – geschweige denn ob Konformität mit der Verfassung besteht.

Triage in Kinder- und Jugendkrankenhäusern wegen psychischer Auffälligkeiten

Nach weit über einem Jahr gravierender Grundrechtseinschränkungen und verfassungswidrigen Freiheitsberaubungen in nie dagewesener Form muss Eigenverantwortung nun in den Vordergrund rücken. Insbesondere Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten leiden – die Folge: Teils massive Bildungsrückstände, fehlende Teilnahme am sozialen Leben bis hin zur Vereinsamung.

Mehrfach wurde nun bereits von verhaltensauffälligen Kindern und Triage in Jugendpsychiatrien berichtet, zuletzt im öffentlich-rechtlichen ZDF.

In der „Rheinischen Post“ äußerte Jakob Maske, Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), mit Nachdruck seine Bedenken: „Es gibt psychiatrische Erkrankungen in einem Ausmaß, wie wir es noch nie erlebt haben. Die Kinder- und Jugendpsychiatrien sind voll, dort findet eine Triage statt. Wer nicht suizidgefährdet ist und ’nur‘ eine Depression hat, wird gar nicht mehr aufgenommen.“

Kinder und Jugendliche wurden von Anfang an vernachlässigt

Aber auch Realverluste erleiden die Jüngsten unter uns. Schüler und Studenten erhalten keine Soforthilfen oder Mittel aus staatlichen Überbrückungsfonds. Deutschland hatte im europaweiten Vergleich sehr strikte und langanhaltende Schulschließungen, trotz sinkender Inzidenzwerte weigerte sich das Land Berlin bis zuletzt, wieder Präsenzunterricht anzubieten – gegen diese offensichtlich verfassungswidrige Praxis des Rot-rot-grünen Berliner Senats klagten zwei Schülerinnen mit Erfolg vor dem Berliner Verwaltungsgericht. So manch ein Student hat seinen Hörsaal seit weit mehr als einem Jahr nicht mehr gesehen.

Ludger Wößmann, Leiter des Ifo-Zentrums für Bildungsökonomik in München, kommentierte die Situation am 03. Mai in der WELT am Sonntag so: „Jedes Schuljahr an zusätzlichem Lernen erhöht das Lebenseinkommen im Durchschnitt um rund zehn Prozent. Wenn nun ein Drittel des laufenden Schuljahres ausfällt, dann ist eine Verminderung des Lebenseinkommens der betroffenen Schüler um drei Prozent durchaus plausibel. Da reden wir von Zehntausenden Euro – pro Kopf.“ Eine Frage drängt sich auf: Was macht das mit Kindern und Jugendlichen, die später einmal unsere Existenz im Alter sichern werden?

Bis auch der letzte Betrieb zusperrt, Corona Hilfen wurden in Dollar bezahlt

Existenzen und Betriebe werden zu Haufen zerstört. Finanzielle Hilfen durch die deutsche Bundesregierung, teils auch der Landesregierungen, wurden zwar in nie dagewesenem Ausmaß versprochen aber nur spärlich und in Abschlägen, teils in falsch ausgewiesener Währung ausbezahlt. Wegen mehrerer Software Pannen konnte lange gar keine Zahlung angewiesen werden, später wurden dann November Hilfen ab Dezember, Dezember Hilfen ab Januar und später bezahlt – meist aber nur als Abschlag und in einigen Fällen kurioserweise laut Bescheid in Dollar und nicht etwa in Euro. Schuld waren Software-Probleme in den von der Bundesregierung eingesetzten Programmen. Auch gibt es kein öffentlich einsehbares Transparenzregister über ausbezahlte und ausstehende Hilfszahlungen. Eine einfache und leicht umsetzbare Methode, Vertrauen zu schaffen – doch Fehlanzeige.

CDU: Die Maske bleibt auch nach Corona, an einer Verordnung wird bereits gearbeitet

Gegenüber der Stuttgarter Zeitung gab der Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) an, man sei sich in der Großen Koalition aus Union und SPD einig, noch einmal für drei Monate die epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen, dies würde nächste Woche im Bundestag geschehen. Sie würde kurz vor der Bundestagswahl im September enden, wie passend.

Johannes Fechner wiederum, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, äußerte sich zum Thema Maskenpflicht in einem Statement gegenüber der WELT: „Unser Ziel ist es, die epidemische Lage im September nicht erneut zu verlängern. Wir werden in den nächsten Monaten beraten, wie wir das Infektionsschutzgesetz ändern können, damit wenig eingriffsintensive Schutzmaßnahmen wie Maskentragen auch ohne Fortbestehen der epidemischen Lage möglich sind.“

Große Koalition nicht an Normalzustand interessiert – Alarmzustand wird Normalzustand

Es ist also festzustellen, dass es der Großen Koalition offenbar gar kein besonderes Anliegen ist, zur Normalität zurückzukehren. Was nun hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit passieren wird sind erneute Änderungen an den vielen Verordnungen, Gesetzen und Regeln mit dem Ziel, diese unabhängiger vom faktischen Ausnahmezustand zu machen und diese nach Belieben fortbestehen zu lassen. Ist das die so oft angekündigte „Neue Normalität“?

AfD kritisiert Bundesregierung scharf und fordert Abkehr von fataler Lockdown-Politik

Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, teilte am 03. Juni in einer Pressemitteilung ihre Absage zur erneuten Verlängerung Verordnungen mit. „Wie abzusehen war, versucht die Regierung, Ausnahmezustand und Alarmstimmung in Deutschland noch bis zur Bundestagswahl aufrecht zu erhalten. Vermutlich hofft sie, damit die Folgen ihrer katastrophalen Lockdown-Politik noch für eine Weile kaschieren zu können. Längst fehlt dafür jedoch jegliche rationale und verfassungskonforme Rechtfertigung.“ https://www.presseportal.de/pm/130241/4931980

Weiter teilt Weidel mit, „sollte je eine Lage bestanden haben, die derart weitreichende Grundrechtseingriffe und Machtbefugnisse für die Regierung legitimiert hat, so besteht sie aktuell ganz sicher nicht mehr.“ Weidel deutet damit an, die AfD-Fraktion im Bundestag werde nächste Woche einer weiteren Verlängerung nicht zustimmen. Der Ruf nach politischer Neuordnung in der Republik wird lauter, der Widerstand gegen willkürlich wirkende und zunehmend unbegründete Maßnahmen wächst. 2021 ist das Wahljahr der Superlative, neben mehreren Landtagswahlen steht im Herbst auch die Bundestagswahl an. September wirkt weit weg, doch das täuscht: Ein paar Mal schlafen noch – so schön der Sommer ist, im Jahr 2021 erwarten wir sehnsüchtig nur eins: Den „Wind of Change“ im Herbst.

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