Martin Rutter: Freigesprochen und kein bisschen leise – Ansage zum Warnstreik

Bild: Martin Rutter

Mit aller Macht versuchte die Regierung, den kritischen Aktivisten gegen das Corona-Regime, Martin Rutter, zu kriminalsieren. Die Gerichte spielen dabei nicht mit – schon zum zweiten Mal verbuchte Rutter einen Freispruch. Doch das Ziel Rutters – Freiheit für die Menschen Österreichs – scheint noch in weiter Ferne zu liegen. Er schließt sich den Aufrufen zu einem Warnstreik am 1. Dezember an.

Martin Rutter will gemeinsam mit allen widerständigen Österreichern die Impfpflicht verhindern:

Es braucht also zivilen Ungehorsam. Aufstehen, für das einzutreten für das man wirklich steht. Für unsere Freiheit. Gegen jeden Zwang, den irgendein korrupter Politiker uns vorschreibt. Für die Freiheit unserer Kinder, die keine Chance haben, ihre Meinung zu sagen. Für ein freies Österreich, wie es viele Jahrzehnte war und jetzt nicht mehr ist.

Martin Rutter

In seiner Video-Ansprache will der Aktivist zu drei Terminen mobilisieren.

  • Österreichweiter Warnstreik am 1. Dezember
  • Mega-Demo in Wien am 4. Dezember
  • Österreichweiter Streik am 12. Dezember

Für einen Warnstreik sprechen sich auch weitere führende Köpfe der österreichischen Friedens- und Freiheitsbewegung aus: 87% für Warnstreik: Aufruf zum friedlichen Widerstand am 1. Dezember

Und auch bei der FPÖ scheint man dem Vorhaben wohlwollend gegenüberzustehen. FPÖ-Chef Herbert Kickl veröffentlichte vor etwa einer Stunde ein starkes Statement auf Facebook:

Immer öfter liest man dieser Tage Aufrufe zu einem „Warnstreik“ am 1. Dezember. Es gibt zwar in Österreich kein individuelles Streikrecht, aber natürlich kann sich jeder Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. Und angesichts des enormen Psycho-Terrors, den diese Regierung derzeit ausübt, habe ich großes Verständnis, wenn sich viele Menschen derzeit nicht mehr wirklich arbeitsfähig fühlen.

Herbert Kickl

Martin Rutter Ziel politisch-juristischer Verfolgung

Da knirschte der Mainstream mit den Zähnen. Am 26. 11. wurde Martin Rutter am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Seine zahlreichen Zeugen und Videoaufnahmen des Vorfalls, den man ihm zur Last legte, brauchte er nicht einmal – denn das Gericht erachtete den Belastungszeugen, einen Polizisten, als nicht glaubwürdig. Martin Rutter habe nie einem Beamten einen Stoß versetzt oder wäre sonst irgendwie mit Gewalt gegen Polizisten vorgegangen. Die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits im Oktober 2021 wurde Rutter am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen. Dort hatte man ihm Verhetzung vorgeworfen, weil in seiner direkten Nähe eine Regenbogenflagge zerrissen wurde – später hätte er auch noch auf Facebook gegen Homosexuelle gehetzt. Ein sehr absurder Vorwurf der auch große Zweifel am Rechtsverständnis der betreibenden Staatsanwaltschaft aufkommen ließ. Tatsächlich handelte es sich bei der zerrissenen Flagge – so berichten alle an der Aktion Beteiligten – um ein Logo von Kinderschändern. Der Richter führte aus, dass er keine Feststellungen zum Nachteil Rutters treffen konnte. Alle getätigten Aussagen hätten sich klar gegen pädophile Straftäter gerichtet. Auch dieses Urteil ist aufgrund einer Berufung der Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftig.

In Österreich hat sich leider eingebürgert, dass politisch motivierte Prozesse, mit denen man Andersdenkende zum Schweigen bringen will, so lange wiederholt werden, bis sich ein Richter findet, der im Sinne der Anklage entscheidet. Dies hat schon vielen Mitbürgern eine Verurteilung wegen Verhetzung eingebracht, die nach objektiven Kritierien der Meinungsfreiheit niemals möglich sein dürften.

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