Der österreichische Mainstream ist in Aufruhr: Ein Richter wagte es, in seiner Urteilsbegründung die Wahrheit auszusprechen. Nachdem ein Anhänger der Klimaradikalen Berufung gegen eine verhängte Geldbuße eingelegt hatte, hat ein Grazer Richter die Beschwerde abgewiesen – und in der Begründung darauf hingewiesen, dass Klimaterroristen lediglich wegen ihrer politischen Ideologie protestieren, nicht wegen einer realen Gefahr.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Die kolportierte Idee des vom Menschen beeinflussten Klimawandels beruhe auf Modellrechnungen und einem „sogenannten ‚Konsens der Wissenschaft'“, erörterte der Richter in der Urteilsbegründung zur Beschwerdeabweisung im Juli 2023, die nun publik wurde. Er schlussfolgerte hinsichtlich des menschengemachten Klimawandels: „eine umstrittene Hypothese“. Weiterhin konstatierte er: „Um welche konkrete unmittelbar drohende Gefahr es sich bei einer Klimaerwärmung handelt, welche zum Zusammenbruch der menschlichen Zivilisation führen könnte, erschließt sich dem erkennenden Gericht bei ideologiefreier Betrachtung im Übrigen nicht.“ Sogenannte Klimaproteste beruhten lediglich auf einer „politischen Ideologie“. Die Klimasekte werde vor allem „von sogenannten grünen und anderen Parteien und politischen Gruppierungen vertreten“.
Wer Mängel der Klimamodelle und die sogenannten Konsensstudien zum angeblich menschengemachten Klimawandel analysiert, wird feststellen, dass der Richter schlichtweg recht hat. Tatsachendarstellungen versetzen aber nicht nur Klimaterroristen, sondern auch österreichische Hofmedien in Aufruhr: In der medialen Berichterstattung wird der Richter, der als ehemaliger FPÖ-Politiker ohnehin dem Feindbild der Linksgrünen entspricht, unumwunden als „Leugner“ des Klimawandels bezeichnet, der „sämtliche wissenschaftliche Erkenntnisse zum Klimawandel“ ignoriere. Dass so etwas in Medien publiziert wird, wo es den Normalbürger schwer überraschen würde, wenn die Schreiberlinge dort jemals eine wissenschaftliche Studie aus dem MINT-Bereich sinnerfassend gelesen hätten, mutet schon gewagt an.
Sehr verständnisvoll zeigen sich die sogenannten Journalisten entsprechend gegenüber den Straftätern der „Letzten Generation“, deren Aussendungen zitiert werden, als hätte diese Gruppierung irgendeine politische oder fachliche Kompetenz (oder Relevanz). Dass das Gericht auf Nachfrage lediglich auf die Unabhängigkeit der Richter des Landesverwaltungsgerichts Steiermark verwies, fand wenig Anklang.
Für besondere Empörung in der Klimasekte sorgte der Umstand, dass der kritische Richter am Dienstag abermals Recht sprach: Wieder ging es um Geldstrafen für Klimaterroristen. Die reduzierte er zwar von insgesamt 825 Euro auf 550 Euro, hob sie aber nicht auf. Einer der „Aktivisten“ kann nicht zahlen und muss daher für 36 Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Artig stellt man auch im Mainstream den Vorwurf der Befangenheit in den Raum und schlägt sich auf die Seite von gesellschaftlich Abgehängten, die ihre kruden Vorstellungen als „die Wissenschaft“ bezeichnen. Damit gibt man freilich nicht den mutigen Richter der Lächerlichkeit preis, sondern nur sich selbst.
Abschließend bleibt nur zu hoffen, dass dieser Richter auch Richter bleiben darf. In Deutschland beispielsweise dürfte ihm nun mindestens eine Hausdurchsuchung drohen…