Der Unternehmer und Politblogger Gerald Markel hat Recht behalten: Die Impfpflicht in Österreich ist vorerst ausgesetzt. Das ist zwar eine gute Neuigkeit – bedeutet jedoch keinesfalls, dass der gesetzliche Impfzwang nun vom Tisch wäre. Der Linzer Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger warnt auf seinem Telegram-Kanal, dass eine Reaktivierung der Impfpflicht nicht nur möglich, sondern durchaus wahrscheinlich ist.
Die Einschätzung des Juristen lesen Sie hier:
COVID-19-Impfpflicht: Die Aussetzung
Vielleicht erinnern Sie sich noch an meine Empfehlung vom 28.2.2022, noch keine förmlichen Schritte zu setzen, sondern den heutigen Tag abzuwarten. Jetzt haben wir es. Die Strafbarkeit einer Verletzung der Impfpflicht wird vorübergehend ausgesetzt werden. Das ist eine sehr gute Nachricht. Wir können nun den kommenden Wochen gelassener entgegensehen.
Eine genaue Analyse dieser Aussetzung ist möglich, sobald der Verordnungstext im RIS kundgemacht wurde. Es ist leider eine Unsitte dieser Bundesregierung, zuerst einmal etwas Neues anzukündigen. Die relevanten Rechtstexte werden erst viel später, nur wenige Stunden vor dem Inkrafttreten kundgemacht. Das ärgert nicht nur Juristen. Denn leider stimmt das, was wirklich gilt, oft nicht mit den medialen Ankündigungen überein.
Bedenken Sie bitte: Eine Aussetzung gemäß § 19 COVID-19-IG ist keine Abschaffung. Die Impfpflicht kann binnen weniger Wochen durch Verordnung des BMSGPK reaktiviert werden. Erste Signale in diese Richtung gibt es bereits. Der gesetzliche Rahmen wird uns also noch weiter beschäftigen. Eine ersatzlose Abschaffung durch den Nationalrat ist nicht absehbar. Umso wichtiger wird die erfolgreiche Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof sein.