Linzer Mutwirtin Pervulesko noch immer mit Dutzenden Covid-Anzeigen überhäuft

Die Linzer Mut-Wirtin Alexandra Pervulesko muss noch immer jede Woche vor das Verwaltungsgericht. (C) Report24.news

Während die Politik von Versöhnung und Aufarbeitung lügt, werden in ganz Österreich immer noch Menschen mit Strafbescheiden aus der Zeit der Corona-Maßnahmen überhäuft. Ganz besonders haben es die Ämter auf die weithin bekannte Mutwirtin Alexandra Pervulesko abgesehen. Aufgrund ihrer damaligen Ansage, ihr Lokal entgegen der Anordnungen nicht zu schließen, gilt sie wohl als Staatsfeindin, an der man ein Exempel statuiert. Report24 hat sie zu zwei von aktuell fast 20 anberaumten Verhandlungen begleitet.

Fast jeden Tag kommt ein amtliches Schreiben bei der ehemaligen Schauspielerin und aktuell als „Mutwirtin“ bekannten Alexandra Pervulesko an. Wie manche anderen anständigen Menschen, die eigentlich der künstlerischen Linken entstammen, wollte sie die menschen- und grundrechtswidrigen Einschränkungen während der vorgeblichen Corona-Pandemie nicht hinnehmen. Dabei schaffte sie es über die Grenzen Österreichs hinweg zu großer Berühmtheit. Ihr Lokal, einen beliebten Treffpunkt von Maßnahmenkritikern, hielt sie zu Beginn der Maßnahmen – unter großem Medienwirbel – einen Tag lang geöffnet. Diese Missachtung staatlicher Gewaltwillkür brachte sie auf die Abschussliste des Magistrats der Stadt Linz. Von ebendort flattern ihr bis heute in erschütternder Regelmäßigkeit Strafbescheide ins Haus. Die Ordnungswidrigkeiten, die sie begangen haben soll, reichen zurück ins Jahr 2021. Offensichtlich gibt es einen Beamten bei der Stadt, der es ganz besonders auf sie abgesehen hat.

Wegen Verwaltungsstrafen riesiger Schuldenberg angehäuft

Bei einer der aktuellen Wellen an Strafbescheiden geht es hauptsächlich darum, dass Frau Pervulesko sich ohne vorgeschriebene Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit – speziell bei Kundgebungen – aufgehalten habe. Von früheren Strafen, es sollen über 100 sein, die größtenteils ohne Erfolg beeinsprucht wurden, hat sie aktuell einen Schuldenberg von 30.000 Euro angehäuft. Das genügt dem Magistrat und dem dort tätigen, sehr eifrigen Herrn Stefan P. nicht. Pro Vergehen werden 200 Euro oder etwa drei Tage Ersatzhaft vorgeschrieben. Dieser Betrag erhöht sich in der Regel auf 300 Euro, wenn Beschwerde eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Dass auch nur einer ihrer Einsprüche einmal in ihrem Sinne entschieden wurde, ist uns nicht bekannt. Betrachtet man die Gesamtzahl bereits verlorener Einsprüche, drohen Alexandra Pervulesko inzwischen mehrere Jahre Ersatzhaft.

Die zweite Welle an Anzeigen ist umso erstaunlicher, als dass man ihr vorwirft, an Kundgebungen teilgenommen zu haben, an denen sie – durch Zeugenaussagen bestätigt – definitiv nicht teilgenommen hat. In Linz fanden jede Woche Spaziergänge bzw. Demonstrationen statt, welche von „Demo Linz Freiheit“ unter der Führung von Michael Prinz organisiert wurden. Diese Umzüge endeten stets in der Badgasse vor dem Lokal von Alexandra Pervulesko. Gegen ihren Willen, wie sie betont. Diese Art von Demos verlor auch rasch an Zuspruch, gegen Ende waren vielleicht fünf Teilnehmer daran beteiligt – durch moderne Veranstaltungstechnik unterstützt, aber durchaus laut.

Und so wiederholte sich während der Zeit der Corona-Maßnahmen Woche für Woche, manchmal zweimal, dasselbe Spiel: Der Demo-Zug tingelte durch die Stadt, um lärmend vor dem Lokal von Frau Pervulesko anzukommen. Die Wirtin verließ ihr Lokal um jedes Mal aufs Neue anzumerken, dass sie von dem Lärm vor ihrem Lokal nicht erbaut sei, darum bitte, dass damit aufgehört wird und dass sie generell darum ersucht, dass die Demo nicht immer in die enge Sackgasse geführt wird, wo die Polizei nur darauf wartet, neue Anzeigen schreiben zu können.

Report24 vor Ort bei Gericht

Report24 hat Frau Pervulesko nun zweimal zu Gerichtsterminen vor dem Linzer Landesverwaltungsgericht begleitet. Die erste Verhandlung geriet leider zu einem Trauerspiel, da der bestellte Rechtsanwalt nicht erschien. Nachdem vor dem Verwaltungsgericht keine Anwaltspflicht besteht, war dies offenbar kein Grund, die Verhandlung zu vertagen. Eine Belehrung der Beschuldigten über sich daraus eventuell ableitende Rechte fand nicht statt. Das aus Standard-Textblöcken zusammengeschusterte Straferkenntnis wurde kurz und knapp abgehandelt, die Schuld ohne Maske an einer Kundgebung teilgenommen zu haben festgestellt und das Urteil in oben schon festgehaltener Höhe verkündet. Als Öffentlichkeit zugelassen waren im kleinen Gerichtssaal acht Personen. Neben vielen befremdlichen Details kann festgehalten werden, dass es die Richter am Verwaltungsgericht nicht so genau nehmen, was ein Gesetz oder eine untergeordnete Verordnung ist.

Strafandrohung für Teilnahme an einer Veranstaltung, ohne daran teilgenommen zu haben

Beim Termin am Montag, dem 7. August um 9:00 Uhr ging es um eine angebliche Teilnahme an einer Veranstaltung, wie sie oben am Screenshot bzw. in der Beschreibung der zweiten Welle an Straferkenntnissen zu ersehen ist. Diesmal wurde Frau Pervulesko vom durch seine Vorträge bekannten Akademiker Dr. Bernhard Strehl vertreten, der zwar kein Rechtsanwalt ist, aber vor einem Verwaltungsgericht in dieser Instanz die Vertretung übernehmen darf. Die Verteidigungsstrategie war interessant und vielversprechend, in Summe hängt dennoch alles vom guten Willen des Gerichts ab, das ersichtlich wenig Freude mit dem Zuschaueraufgebot und dem Ehrgeiz von Dr. Strehl hatte. Zunächst kam es zu einer emotionalen Debatte über die Frage, ob die damalige 2G Regel für das Straferkenntnis in irgendeiner Form von Bedeutung wäre. Das Gericht befand, dass die gesamte Veranstaltung nicht so angemeldet war, dass alle Teilnehmer ihren 2G-Status nachgewiesen hätten. Herr Dr. Strehl wiederum stellte mehrfach die Frage, wer denn nun für eine solche Meldung verantwortlich wäre und ob jeder Teilnehmer automatisch darüber Bescheid wissen müsse – im Speziellen, wo Frau Pervulesko ja gar keine Teilnehmerin war, sondern nur vor ihrem Lokal auf die Straße getreten sei.

Es gab nie als Medizinprodukt zugelassene Gesichtsmasken

Herr Dr. Strehl trug auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, Papiere der WHO, Sachverständigengutachten und weiteren Unterlagen nachvollziehbar vor, dass Gesichtsmasken niemals dazu geeignet waren, eine Pandemie einzudämmen, da das Maschengewebe im Vergleich zu den abzuhaltenden Viren viel zu grob ist. Es habe zu jener Zeit auch keine als Medizinprodukte zugelassenen FFP2-Gesichtsmasken in Österreich gegeben. So hätte man durch Tragen einer Maske das vom Gesetzgeber bezweckte Ziel, eine Pandemie einzudämmen, überhaupt nicht erfüllen können. Hinzu kommt, dass man sich durch Tragen von Masken – ebenso belegt durch viele Dokumente – gegebenenfalls selbst schweren gesundheitlichen Schaden zugefügt hätte.

Die Verhandlung wurde vertagt, weil das Gericht noch darüber nachdenken möchte, ob die Einvernahme des Veranstalters der Demo zur Klärung des Sachverhaltes beitragen könnte oder nicht. Eine Entscheidung erfolge schriftlich.

Die Strategie des Magistrats ist jedenfalls klar ersichtlich. Man möchte Frau Pervulesko zermürben und finanziell vernichten. Denn jedes Verfahren verursacht in jeder Instanz Aufwände und Kosten, beispielsweise für einen Rechtsanwalt. An ihrem Beispiel soll gezeigt werden, dass Widerstand gegen Anordnungen des Staates nicht erwünscht ist. Offenkundig sieht man die Bürger Österreichs im Verwaltungsapparat immer noch als kaiserliche Untertanen, die sich gefälligst der Obrigkeit zu beugen haben. Durch das harte Vorgehen gegen Frau Pervulesko, das in der Summe der Strafbescheide und dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung (siehe Abbildung oben) stark an Willkür erinnert, will man auch andere erziehen und von Widerstand abhalten.

Bezeichnend war der Moment nach der ersten Verhandlung, wo Zuhörer den Vertreter des Magistrats, Herrn Stefan P., auf der Straße zur Rede stellten. Dieser äußerte vor mehreren Zeugen, ihm wäre ohnehin alles egal, er wäre „nur wegen der Provision hier“. Was er damit genau meinte, bleibt der Fantasie überlassen – möglich ist, dass ein Stadtbeamter für Außentermine eine bestimmte Zusatzvergütung erhält. Bei den beiden darauffolgenden Verhandlungen ließ P. sich dann entschuldigen. Ob er sich den Sachargumenten aus den zahlreichen Gutachten nicht stellen wollte, sei dahingestellt. Im Grunde genommen ist es aber für den Prozess nicht von Bedeutung, ob er dazu Fachwissen oder eine Meinung vertritt. Es geht immer nur um den angeblich festgestellten Verstoß gegen die damals geltenden Verordnungen, welche das Verwaltungsgericht für Gesetze hält.

Falls auch Sie bis heute von der Verwaltung verfolgt und mit Strafen überhäuft werden, können Sie uns gerne ein E-Mail schicken: [email protected].

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