Kongolese biss Polizistin Stück vom Ohr ab: Haftstrafe

Symbolbild: nampix / freepik

Im November 2024 hatte er in Köln grundlos Passanten angegriffen. Bei der Kontrolle durch die Polizei leistete er Widerstand – einer Polizistin biss er dabei ein Stück vom Ohr ab. Am 30. Mai 2025 verurteilte das Landgericht Köln den vorbestraften Kongolesen Mbanbe M. (40) nun zu vier Jahren Haft.

Der Vorfall ereignete sich am 15. November des vergangenen Jahres im Kölner Stadtteil Ehrenfeld. Der Kongolese hatte zunächst mehrere Passanten mit einem Schlüssel attackiert und im Gesicht verletzt. Als die Polizei eintraf, versuchte er der Kontrolle zu entgehen und griff auch die Beamtinnen an. Er schubste eine Polizistin zu Boden und schleifte sie an den Haaren über die Straße. Erst mit der angeforderten Verstärkung konnte er überwältigt werden. Während des Handgemenges schlug der Mann um sich und biss einer Polizistin ein Stück der Ohrmuschel ab.

Das abgebissene Stück vom Ohr war der 26-jährigen Beamtin zunächst wieder angenäht worden, wurde aber vom Körper abgestoßen. Die Polizistin ist seitdem dienstunfähig und schwer traumatisiert.

Während des Prozesses gab der mehrfach vorbestrafte Mann an, sich aufgrund von Drogenkonsum nicht an die Tat erinnern zu können, räumte jedoch die Vorwürfe ein. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu vier Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich muss er der Polizistin 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Ausländerbehörde hatte parallel seine Abschiebung beantragt.

Was er an Leid verursacht habe, sei „kaum zu überbieten“, sagte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül. Er bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als „extrem schwerwiegende Straftat“. Die Polizistin werde ihren Beruf aufgrund ihrer schweren Traumatisierung vielleicht nie mehr ausüben können. „Man muss sagen, dass Polizeibeamte kein Freiwild sind für Leute, die ihr Aggressionspotenzial nicht unter Kontrolle haben“, betonte der Richter.

Die Haftstrafe für den Ohrabbeißer ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn sich das Trauma der verletzten Beamtin damit nicht lindern lässt. Mit den Folgeschäden wird die junge Frau wohl deutlich länger zu kämpfen haben. Manch einer fragt sich angesichts der Gewalt auf deutschen Straßen zudem, wie das Urteil ausgefallen wäre, hätte es sich bei dem Opfer um eine Privatperson gehandelt. Angriffe auf Polizeibeamte werden nach § 114 StGB zusätzlich zum Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als „Angriff auf die Staatsgewalt“ gewertet und fallen deshalb häufig härter aus. Hätte der Täter einer Privatperson das Ohr abgebissen, bliebe nur die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ohne den Strafschärfungsfaktor „Vollstreckungsbeamter“, sodass das Strafmaß vermutlich noch niedriger gewesen wäre. Nicht nur die Polizei verkommt zu Freiwild – alle Menschen sind betroffen.

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