„Keine besondere Schwere der Schuld“: Nur 15 Jahre Haft für brutalen Scharia-Mord in Bayern

Symbolbild: Redaktion

Afghane tötete Ehefrau mit 18 Messerstichen vor Augen der Tochter

18 tödliche Messerstiche reichten einem Gericht im Bayerischen Deggendorf am Dienstag nicht aus, um eine besondere Schwere der Schuld zu erkennen. Shaeiq S., ein 29-jähriger erwachsener Afghane kam 2013 als „Flüchtling“ nach Deutschland, wo er die damals erst maximal 14 Jahre junge Tatjana kennenlernte. Der afghanische Tellerwäscher ging mit dem Mädchen eine Beziehung ein. Im Alter von 19 Jahren bekam die Deutsche ein Kind von dem hierher Geflüchteten. Die Tochter war acht Monate, als der Afghane Tatjana dann mit 18 Messerstichen aus gekränkter Eitelkeit an einem Imbiss regelrecht hinrichtete.

Seit 2013 wartet Shaeiq S. auf die Entscheidung über seinen Asylantrag. Am 1. Februar begann der Prozess gegen den 29-jährigen Fremden, der heimtückisch seine damalige islamisch angetraute Frau Tatjana bestialisch vor den Augen des Kindes tötete. Als Polizisten ihn festnahmen, rechtfertigte er sich islamisch konform damit, dass er die Frau gefragt habe, ob sie ihn betrügt, was sie angeblich bestätigt habe. Laut Koran steht es dem Ehemann dann zu, die Frau zu bestrafen. Frauen haben laut Koran keine Rechte und dienen bei strenggläubigen Muslimen als Eigentum. Muslime befehlen, ihre Frauen haben zu gehorchen oder schwere Strafen bis hin zum Tod zu fürchten. Frauen trennen sich im Islam nicht, oder ihnen droht der Tod. In 57 islamischen Staaten steht es einzig allein dem Mann zu, so eine Entscheidung zu treffen und nur er kann entscheiden, wie und ob seine Frau dann weiter lebt. Hätte der blutrünstige Afghane seine Frau in Afghanistan umgebracht, wäre er mit großer Wahrscheinlichkeit frei gesprochen worden, da er „nur eine Frau“ umgebracht hat. Dass Shaeiq S. gedanklich noch immer in der Scharia lebt, zeigte sich deutlich bereits am ersten Verhandlungstag, als er eben genau das sagte.

„Nur eine Frau“

Dass der Muslim gedanklich 1400 Jahre vor unserer Zeitrechnung lebt, bestätigte sich auch, als er dem Gericht erklärte, was er seiner Frau kurz vor ihrem Tod mitteilte: „Allah bestraft dich, Inschallah!“
Der Angriff auf die junge Frau ereignete sich im August 2020. Abends gegen 20 Uhr kam Tatjana S. mit der Tochter am gemeinsamen Imbiss an, wo ihr Mann vor den Augen der Tochter mit einem Küchenmessser auf sie einstach. Sie schaffte es noch, zum Auto zu fliehen, doch holte sie der Muslim ein und metzelte sie mit einem weiteren Santoku-Messer nieder. 18 Stiche wurden bei der Obduktion der jungen Frau festgestellt.

Der streng gläubige Muslim rief dabei: „Ich bin nicht der Teufel, sie ist der Teufel. Ich bin Adam. Sie ist Eva, sie ist nur eine Frau.“ Der Satz zeigt ebenfalls deutlich, dass Shaeiq S. gedanklich die Scharia als gültig ansieht. Er sah sich dazu berechtigt, sie zu töten, da er mit ihr unzufrieden war. Obgleich seinen Aussagen vom ersten Tag seiner Festnahme deutlich zu entnehmen war, dass der Täter das Scharia-Recht auf seiner Seite wähnte, versuchte der Staatsanwalt abzuwiegeln und behauptete: „Im Bewusstsein, dass er nicht zur eigenmächtigen Verhängung einer menschenverachtenden Todesstrafe berechtigt war, stach er mit einem Küchenmesser auf sie ein.“ Weiterhin wurde erwähnt, dass der Afghane Whisky-Cola getrunken hatte, was wohl seine Schuldfähigkeit zusätzlich mindern sollte.

Maximal 15 Jahre Haft

Das Gericht ließ sich zu aller Überraschung dann auch tatsächlich täuschen und sah die Anwendung der Scharia nicht als Hintergrund der Tat. Zudem erkannte das Gericht trotz 18 Messerstichen keine besonders schwere Schuld. Da die besondere Schwere der Schuld im Urteil ausgeschlossen wurde, kann der Täter somit vorzeitig entlassen werden. Sein Urteil lautet lebenslang, was in Deutschland maximal 15 Jahren gleichkommt. Nur mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre ein Verbleiben hinter Gittern nach Ablauf von 15 Jahren möglich.

Die Tochter der Deutschen und ihrem afghanischen Mannn wurde vom Jugendamt in Obhut genommen und an eine Pflegefamilie übergeben.

Interview zeigt Einblicke in Scharia-Recht

Zum Vergleich ein Interview mit den Klassenkameraden von Mias Mörder aus Kandel:

Afghanistan: Interview mit den Klassenkameraden von Mias Mörder aus Kandel: „Frauen, die ihre Männer verlassen, müssen laut Koran getötet werden!“

In der ARD-Dokumentation „Das Mädchen und der Flüchtling“ reiste man nach Afghanistan, um Abdul K’s Klassenkameraden zu interviewen. Hier zeigte sich schnell, welches Weltbild in Afghanistan herrscht. Hier wird streng nach Scharia-Recht gelebt und alle Interviewpartner willigten mit der These ein, eine Frau, die ihren Mann verlässt, müsse getötet werden. (AA)

Weitere Quelle:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bluttat-in-plattling-frau-von-lebensgefaehrten-erstochen,S6vAC4o

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: