Nach der Bluttat von Brokstedt, die von einem „staatenlosen Palästinenser“ verübt wurde und offenkundig von den Behörden hätte verhindert werden können, könnte nun erneut ein migrantischer Gewalttäter auf die Bevölkerung losgelassen werden: Ein afghanischer Kinderschänder wird in der nächsten Woche nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Deutschland freikommen – abgeschoben wird weder in die Palästinensergebiete noch nach Afghanistan.
Im März 2018 hatte der damals 26-jährige Afghane vor dem Schöffengericht in Landau in der Pfalz den sexuellen Missbrauch von zwei Nachbarskindern (6, 8) gestanden. Der Flüchtling, der 2015 nach Deutschland gekommen ist, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Mutter der missbrauchten Kinder empfand das Urteil als zu mild, denn Steuersünder würden schwerer bestraft, erklärte sie damals.
Im Februar 2021, als Abschiebungen nach Afghanistan noch möglich waren, wurde der Verurteilte nach knapp drei Jahren Haft nach Kabul abgeschoben, außerdem wurde eine mehrjährige Einreisesperre ausgesprochen. Trotzdem reiste er über den Iran, die Türkei, Griechenland, Italien, Albanien, Kroatien, Slowenien, Österreich und die Schweiz erneut nach Deutschland ein. Nachdem der Afghane bei einer Polizeikontrolle entdeckt worden war, kam er zur Verbüßung seiner Reststrafe zurück ins Gefängnis.
In wenigen Tagen – am 13. Februar – kommt der Kinderschänder „nach vollständiger Verbüßung der Strafe“ auf freien Fuß, wie die Staatsanwaltschaft Landau gegenüber FOCUS online bestätigte. Eine erneute Abschiebung des Straftäters ist nicht vorgesehen. Seit dem 11. August 2021 sind Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund der ungewissen Sicherheitslage nach Machtübernahme der Taliban ausgesetzt. Die Begründung des damaligen Innenministers Horst Seehofer (CSU): „Ein Rechtsstaat trägt auch Verantwortung dafür, dass Abschiebungen nicht zur Gefahr für die Beteiligten werden.“ Allerdings würden Straftäter und Gefährder wieder dorthin abgeschoben, sobald die Sicherheitslage es zulasse.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) lehnt Abschiebungen von verurteilten Straftätern jedoch noch immer ab. Daher wird der Mann in der nächsten Woche auf die einheimische Bevölkerung, für die Faeser sich offenbar in keiner Weise interessiert, losgelassen – mit einem Freibrief für erneute Straftaten. Lediglich eine Führungsaufsicht wurde von der Behörde bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer beantragt. Sollte der Antrag genehmigt werden, könnte dies Auflagen wie Meldepflichten zu bestimmten Zeiten beim Bewährungshelfer oder der Polizei wie auch die Pflicht zum Beginn einer Therapie bedeuten. Ob derartige Maßnahmen unsere Kinder vor erneuten Übergriffen schützen können, ist mehr als unwahrscheinlich.
Selbst straffällig gewordene Zuwanderer, die meistens ohnehin nur mit vergleichsweise milden Strafen rechnen müssen, genießen in Deutschland eben weiterhin ihr Gastrecht – natürlich auf Kosten und zu Lasten der einheimischen Bevölkerung. Von der linken Innenministerin, die ständig nur von einer „Gefahr von rechts“ faselt und die unkontrollierte Masseneinwanderung mit der Herabsetzung der Anforderungen für eine Einbürgerung in Deutschland noch forciert, ist wohl keine Änderung der Zustände zu erwarten…