Überraschende Wendung! Im Juni wurde der Recklinghäuser Arzt Heinrich Habig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt (Report24 berichtete). Ihm wird vorgeworfen, Patienten eine Covid-19-„Impf“-Bescheinigung ausgestellt zu haben, ohne die schädliche Impfung tatsächlich zu verabreichen. Nach 16 Monaten in Untersuchungshaft soll Habig nun wohl am Donnerstag (21. September) vorerst entlassen werden. Wie es letztlich für ihn weitergeht, hängt vom Ausgang der zwei ausstehenden Revisionsverfahren ab.
Während der sogenannten Corona-Pandemie soll Dr. Habig auf Bitte seiner Patienten in rund 600 Fällen Impf-Atteste ausgestellt haben, ohne die Injektionen zu verabreichen. Für den Mediziner stellte dies eine Art Nothilfe dar, da er die „Impfung“ schon früh als gefährlich einstufte. Das Landgericht Bochum erkannte seine Argumentation nicht an und verurteilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Dabei handelt es sich nur um ein Teilurteil für 207 Fälle, weitere Prozesse stehen somit noch aus. Die Verteidigung hat dieses Urteil angefochten und Revision eingelegt, daher ist es noch nicht rechtskräftig. Habig sitzt nun bereits seit unglaublichen 16 Monaten in Untersuchungshaft.
Doch jetzt die überraschende Wende: Die Verteidigung hat mit dem Gericht eine Vereinbarung getroffen, die es ihm ermöglicht, noch in dieser Woche das Gefängnis zu verlassen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über seine Revision wird der Haftbefehl gegen ihn voraussichtlich außer Vollzug gesetzt. Am Donnerstag findet die nächste Verhandlung statt, bei der ein weiteres Teilurteil verkündet werden soll. Danach soll Dr. Habig also zunächst ein freier Mann sein. An dem Urteil des Gerichts ändert diese Vereinbarung nichts. Zwei Revisionen stehen noch aus.
Die Hintergründe zur erwarteten Freilassung legt Habigs Anwalt Wilfried Schmitz im Interview mit Boris Reitschuster dar. Laut Schmitz haben die zahlreichen Unterstützer des Mediziners mit Kundgebungen und Interviews ihren Anteil an der positiven Entwicklung. Auch die Tatsache, dass immer mehr Impfschäden publik werden, könnte eine Rolle spielen.
Wie kann Heinrich Habig, der niemanden verletzt, sondern wahrscheinlich sogar viele Leben gerettet hat, so hart bestraft werden, während migrantische Straftäter selbst nach Vergewaltigungen nur Bewährungsstrafen erhalten? Es bleibt zu wünschen, dass dem mutigen Mediziner ein weiterer Gefängnisaufenthalt erspart bleibt.