Eine Strafe, die absolut nicht angemessen ist. So bezeichnet Dr. Susanne Fürst, Klubobmann Stellvertreterin und Verfassungssprecherin der FPÖ, den Ausgang des Teichtmeisterprozesses. Report24 hat mit ihr im Interview über Ungereimtheiten des Prozesses, das Urteil und dessen Bedeutung für den Kinderschutz gesprochen.
Ein Interview von Edith Brötzner
Dr. Susanne Fürst findet im Report24-Interview klare Worte für den Ausgang des Teichtmeisterprozesses. Sie sieht die unangemessene Strafe, die keinerlei generalpräventive Wirkung hat, als Einladung für potenzielle Täter. Von einer bedingt ausgesprochenen Haftstrafe lassen sich diese nicht von ihren Taten abhalten. Die Verfassungssprecherin der FPÖ sieht die Schuld nicht nur bei den Produzenten kinderpornografischer Inhalte, sondern auch bei den Konsumenten dieser Bilder, die den Missbrauch der Kinder dadurch fördern.
Dass die Rechte der Kinder mit Füßen getreten werden, hat sich nicht nur im Fall Teichtmeister (und unzähligen weiteren Fällen mit ähnlichem Ausgang und weniger prominenten Tätern), sondern auch im Umgang mit unseren Jüngsten in der Coronazeit gezeigt.
Bis dato sieht sich keine der Regierungsparteien in der Pflicht, der Aufforderung der FPÖ nachzukommen, die Mindeststrafen für Kindesmissbrauch zu erhöhen und sowohl Kindersexpuppen als auch das Pädophilenhandbuch offiziell zu verbieten. Aus Sicht von Dr. Fürst gehört jemand wie Teichtmeister, der Kindesmissbrauch in diesem Ausmaß fördert, eigentlich ins Gefängnis und verdient einen lebenslangen Eintrag ins Führungszeugnis.
Auch die Sensibilität und das Bewusstsein in der linksgrünen Kulturschickeria fehlen vollständig. Anstatt sich Gedanken um die Missbrauchsopfer zu machen, bemitleidet man dort lediglich den „armen“ Schauspielkollegen, feiert diesen mit Preisen und denkt ausschließlich an den Filmerfolg.
Die wichtigsten Fragen bleiben offen
Für die Verfassungssprecherin bleiben auch zahlreiche unbeantwortete Fragen offen im Raum stehen. Warum wurden keine Zeugen oder die Lebensgefährtin von Teichtmeister vernommen? Obwohl es Hinweise darauf gibt, dass er sich mit anderen ausgetauscht hat – warum wird dieser Frage nicht nachgegangen? Kann es wirklich sein, dass jemand, der den Konsum von Kinderpornografie in dieser Intensität über einen so langen Zeitraum hinweg betreibt, unentdeckt bleibt? Hat es überhaupt Bemühungen gegeben, dass alle Zusammenhänge aufgedeckt werden? Warum wurde der Kokainbesitz von Teichtmeister nicht strafrechtlich verfolgt?
Den Milderungsgrund, dass Teichtmeister ein unbescholtener Ersttäter ohne Vorstrafen sei, sieht Fürst – angesichts der Intensität und der Dauer der Taten – fehlplatziert und als Justizversagen.
Fraglich ist auch – wenn man an die rasche und umfassende Zensur von coronakritischen Videos denkt –, warum gegen kriminelle Videos und Bilder in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch nicht schärfer vorgegangen wird. Anstatt die Aufmerksamkeit weiterhin auf Regierungskritiker zu richten, wäre es höchste Zeit, die Kapazität der Ermittlungsbeamten zur Bekämpfung von Kinderpornografie zu erhöhen. Auch die Konzerne müsse man in die Verantwortung nehmen, um solche Inhalte zu löschen. Aus Fürsts Sicht – und damit spricht sie vielen Österreichern aus der Seele – braucht es eine Erhöhung der Strafsätze statt einer Relativierung und Verharmlosung solcher schweren Verbrechen.