Justiz setzt des Mordes verdächtigen Islam-Terroristen auf freien Fuß

Symbolbild: Freepic @oneinchpunch

Die fortwährende Posse im Operettenstaat Österreich nimmt kein Ende. In diesem Fall handelt es sich um eine Einladung zum Terrorismus. Ein des Mordes angeklagter 32-jähriger Tschetschene wurde am 5. Mai auf freiem Fuß gesetzt, da die Maximaldauer der möglichen Untersuchungshaft mit 2 Jahren Frist endete. Die Staatsanwaltschaft hat es in der Zeit nicht geschafft, den des Mordes im Namen des IS verdächtigen Islamisten anzuklagen. Nun wandelt er auf freiem Füßchen quer durch Österreich, über belebte Plätze, vorbei an Kindern und Familien.

Angeblich, weil die Justiz zu langsam gearbeitet hat, ist ein mutmaßlicher islamistischer Terrorist und Mörder nun wieder frei. Der Tschetschene kam 2004 als Flüchtling nach Österreich. Wie zehntausende andere wurde er nach Ende des Krieges in seiner Heimat nicht zur Rückkehr ermuntert. Stattdessen wurde er vom bekannten islamistischen Hassprediger Mirsad O. zum Märtyrerkampf für den Islamischen Staat rekrutiert.

In Weißrussland verhaftet

Der „Kampfsportler“ ging nach Syrien, schloss sich dem IS an und mordete. Sein Hassprediger wurde unterdessen zu 20 Jahren Haft verurteilt. Unter anderem wegen der Morde des betreffenden Tschetschenen. Nachdem ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde, wurde der Islamist in Weißrussland festgenommen und nach Österreich ausgeliefert. Am 26. April 2019 verhängte das Landesgericht Graz die U-Haft über den Mann.

Grazer Justiz immer wieder auffällig

Der steiermärkische bzw. Grazer Justizapparat fällt regelmäßig durch „Merkwürdigkeiten“ auf, wenn man es höflich formulieren will. Bereits im Februar 2020 wurden terrorverdächtige Tschetschenen aus der U-Haft entlassen. Im Jänner 2017 wurde über ein Dutzend mutmaßliche Terroristen in U-Haft genommen. Weil die Justiz nicht rechtzeitig Anklage erhob, wurden auch sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Etwas später wurden sie erneut festgenommen – in diesem Fall konnte die „Justiz-Panne“ korrigiert werden, bevor Schlimmeres passierte. Im August 2020 wurde bekannt, dass ein in Graz inhaftierter Terrorist aus dem Gefängnis Terrorpläne schmiedete und Komplizen rekrutierte.

Verfolgen lieber friedliche Patrioten als gefährliche Terroristen

Statt sich um wirklich gefährliche potenzielle Mörder zu kümmern, hat die Staatsanwaltschaft Graz offenbar andere Sorgen: Sie lässt politisch Andersdenkende verfolgen. Unglaublich viele Ressourcen wurden dafür aufgewendet, um die Identitäre Bewegung zu drangsalieren und mit Anklagen zu überziehen. Kaum ein Vorwurf hielt später vor Gericht, auch wenn Systemmedien darüber bittere Tränen vergossen. Glücklicherweise haben manche Mitmenschen das Glück auf Richter zu treffen, die auf Basis von Beweisen und nicht aus ideologischer Überzeugung urteilen. Doch sie können nur über Fälle urteilen, die überhaupt zur Anklage gebracht werden. Bei islamistischen Mördern hat die Staatsanwaltschaft diesbezüglich offenbar keinen gesteigerten Stress.

Zuständigkeit unklar: Akt wurde zwischen Gerichten hin und hergeschickt

Laut Recherchen des ORF, der sich auf die APA bezieht, habe es im November des Vorjahres, also eineinhalb Jahre nach Verhängung der U-Haft, die Anklage gegeben. Auf 200 Seiten warf man dem Tschetschenen Mord in Form einer terroristischen Straftat, Ausbildung für terroristische Zwecke und Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung vor. Nach Vorliegen der Anklage sollen sich die Gerichte uneins über die Zuständigkeit gewesen sein. Man habe den Akt zwischen OLG Graz, OGH und Generalprokuratur hin und her geschickt. Die Zuständigkeit wurde erst am 25. März geklärt. Ein Termin für eine Hauptverhandlung existiert bis heute nicht, weshalb die maximale Haftzeit von 2 Jahren überschritten wurde. Der mutmaßliche Terrorist kann nun also in Österreich tun und lassen was er will. Sollte er vom Innenministerium überwacht werden (das LVT wurde informiert und gebeten „alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen“, verursacht dies horrende Kosten.

Opposition erinnert an November-Terror von Wien

Die Opposition tobt über den Vorgang und formuliert auf den Punkt gebracht: „Die Bundesregierung habe aus dem islamistischen Anschlag von Wien im November 2020 offenbar nichts gelernt“. Versäumnisse sieht man auch im grün geführten Justizressort. Bei der Kritik durch FPÖ und SPÖ ist auffällig, dass ein „Budgetmangel“ im Justizministerium bedauert wird. Hier stellt sich aber die Frage, ob es sich nicht um ein Problem in der Priorisierung handelt und ob allen Beteiligten nicht klar ist, welche Fälle die Sicherheit der Öffentlichkeit bedrohen und welche man getrost nach hinten schieben kann, weil es sich wie oben beschrieben um haltlose ideologische Scharmützel handelt. Sowohl FPÖ als auch SPÖ wiesen darauf hin, dass es nur durch Versäumnisse im Justizapparat zum Terroranschlag im November in Wien kommen konnte.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses erneute Behördenversagen nicht zu schrecklichem Blutvergießen führt wie beim Terroranschlag von Wien.

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