Jedes Maß verloren: Auch Stadt Ulm will Waffeneinsatz gegen Demonstranten

Symbolbild: US-Cartoon zu Polizeigewalt hinsichtlich Maskengesetzgebung

In einer Verlautbarung gibt die Stadt Ulm bekannt, dass man den Einsatz von Gewalt, konkret auch Waffengebrauch, gegen als „Spaziergänger“ bekannte Kundgebungsteilnehmer befürwortet. Abgesehen davon, dass solche Texte sofortige Ermittlungen eines echten Verfassungsschutzes nach sich ziehen müssten, denken manche deutsche Beamte und Politiker wohl nur bis zu ihrer Nasenspitze. An dem Tag, an dem die Polizei tatsächlich auf friedliche Demonstranten schießt, endet der soziale Friede und die Büchse der Pandora ginge auf.

Es handelt sich um die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm vom 23. Jänner 2022. Darin wird vor allem eine Maskenpflicht im Freien verordnet und argumentiert:

2. Für den Fall der Nichtbeachtung der Maßnahme nach Ziffer 1 wird die Anwendung des
unmittelbaren Zwangs angedroht.

Zu Ziffer 2:
Rechtsgrundlage für Androhung des unmittelbaren Zwangs ist § 66 Abs. 2 Polizeigesetz BadenWürttemberg (PolG). Ein gemäß § 66 Abs. 4 PolG i.V.m. § 2 Nr. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) vollstreckbarer Verwaltungsakt, hier in Form der Allgemeinverfügung, liegt mit der Verboten der Ziffer 1 und Ziffer 2 vor, weil durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Ziffer 4 die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfes entfällt. Um sicherzustellen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, droht die Stadt Ulm die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch an. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig (§§ 40 LVwVfG, 66 Abs. 1 PolG).

Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potentiellen Versammlungsteilnehmer von der Einhaltung der Maskenpflicht abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgeldes (§ 23 LVwVG) nicht gleichermaßen zielführend. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die Nachteile nicht erkennbar außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen. Die Stadt Ulm verkennt dabei nicht, dass die Androhung des unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung der Maskenpflicht einen – wenn auch geringen – Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Versammlungsteilnehmer darstellt. Wegen der gravierenden Gesundheitsgefahr und der bereits mehrfachen Durchführung der nicht angemeldeten Versammlungen unter massiver Missachtung der Regelungen der CoronaVO, stehen die Nachteile jedoch nicht erkennbar außer Verhältnis zu den überragend hohen
Interessen der Allgemeinheit.

Inwiefern es der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit dienlich ist, mit Fäusten und Knüppeln auf Maskenverweigerer loszugehen oder diese im öffentlichen Raum zu erschießen, erschließt sich aus diesen Texten nicht.

Die Verantwortlichen begeben sich mit diesem Schreiben in Richtung einer Menschenrechtssituation, die unter den Verhältnissen von Indien liegt. Dort wurden zwei Polizisten suspendiert, die brutal auf einen Maskenverweigerer einprügelten: 2 Madhya Pradesh cops thrash man for not wearing mask in public, suspended, Mask Slipped From Nose, Man Beaten Mercilessly By Cops In Madhya Pradesh. Auch in Frankreich wurden Polizisten suspendiert, nachdem sie einen schwarzen Maskenverweigerer prügelten. Im Kongo erschoss ein Polizist einen Schüler, der keine Maske trug. Ein irrer Security-Mitarbeiter in Chicago schoss dreimal auf einen Mann, der keine Maske trug. Soll Ulm Chicago werden? Die Beispiele aus aller Welt, wo von korrupten Regierungen verhetzte Beamte aber auch Zivilpersonen sich gegenseitig wegen der Gesichtsmaske schlagen oder ermorden, könnten leider noch lange fortgeführt werden.

Technisches Faktum ist, dass eine FFP2-Staubschutz-Maske nicht dazu geeignet ist, Viren aufzuhalten, da das Maschengewebe viel grobporiger ist als die Viren. Die behauptete Wirkung gegen Aerosole, wo Viren an größeren Wassertröpfchen hängen würden, wird von Experten als Fake News bezeichnet. Stattdessen würden die Masken dazu beitragen, diese Tröpfchen zu zerstäuben und noch besser und feiner in der Umgebung zu verteilen. Zahlreiche Studien belegen, dass ein Nutzen nicht gegeben ist – im Gegenteil: Den Menschen entsteht durch das Maskentragen schwerer gesundheitlicher Schaden. Meta-Studie bestätigt Befürchtung: Schwere Gesundheitsschäden durch Maskentragen.

Wer Gewalt gegen friedliche Bürger fordert, kann sich keineswegs am Boden einer rechtsstaatlichen Demokratie befinden. Jeder Beamter und jeder Politiker, der sich für solche Anordnungen hergibt, sollte wissen, dass er sich eines Tages dafür verantworten wird müssen – hoffentlich zunächst vor einem weltlichen Gericht. Sollten aufgrund einer solchen sachlich unangemessenen Anweisung Menschen zu Schaden kommen, müssen die Anstifter strafrechtlich belangt werden. Hinzu kommt der Umstand, dass Druck stets zu Gegendruck führt – es kann nicht im Interesse von irgendjemandem sein, eine Gewaltspirale zu eröffnen, die man später vielleicht nicht mehr stoppen kann. Das lehrt die Geschichte.

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