Teile der Südtiroler Corona-Maßnahmen wurden nun vom italienischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erkannt. Das Urteil erging am 28. März. Die Verfassungsrichter wurden vom Betreiber einer Pizzeria aus Meran befasst, der sich eine „Corona-Strafe“ nicht gefallen lassen wollte. Er hatte seine Gäste nicht nach dem „Grünen Pass“ gefragt.
Das Verfassungsgericht erklärte zwei Artikel des Südtiroler Landesgesetzes vom Mai 2020 „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“ für verfassungswidrig. Soweit wir versuchen, die italienischen Texte korrekt zu interpretieren, befand das Höchstgericht, dass es nicht Aufgabe des Landes Südtirol war, „Coronasünder“ zu bestrafen. Es handelte sich also um einen Kompetenzstreit. Südtirol wäre nicht dafür zuständig gewesen, Wirtschaftsbetriebe zu sanktionieren, welche die „Grünen Pässe“ ihrer Kunden nicht kontrollierten.
Die Artikel 36. und 37. des Gesetzes wurden aufgehoben, was bedeutet, dass auch alle darauf basierenden Strafen ungültig sind. Das Onlinemagazin salto.bz berichtet, dass die Strafen „annulliert“ werden. Ob bereits geleistete Zahlungen rückabgewickelt werden, ist unserer Redaktion aktuell nicht bekannt. Weitere Berichte finden sich auf lavocedibolzano.it und rainews.it.
Südtirol ging unter Landeshauptmann Kompatscher während der Coronazeit einen „eigenen Weg“ – der wie in vielen anderen Ländern weder evidenzbasiert war, noch die Grundrechte der Menschen berücksichtigte. Dieser Weg wackelt nun nachträglich – denn am Landesgericht in Bozen sind noch zahlreiche Beschwerden wegen Covid-19-Maßnahmen anhängig. Es war auch dieses Gericht, welches das Verfassungsgericht anrief, um durch die gestrige Entscheidung im Fall der „Grünen Pässe“ Klarheit zu erhalten. Auch wegen anderer Corona-Bestimmungen befasste man das übergeordnete Gericht und wartet gespannt, ob auch weitere Bestimmungen fallen werden.